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Sind Originalfelgen vom 9-5 und mit 225/45/17 auf alle Fälle homologisiert. Eintragung ist, auch wenn sie nicht im Brief stehen, nicht nötig.
Wenn es sich bei den Reifen um 215/55/R16V 93 handelt, müßtest Du Dir einen Aufkleber mit der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 240 km/h auf das Armaturenbrett kleben. Bei W- oder Y - Reifen entfällt das.![]()
Da bin ich mir nicht so sicher. Ich nehme mal an, man kann beide Fälle vergleichen :
In den Papieren meines ersten 9-5 MY99 standen ebenfalls weder die 17 Zoll Felgen, noch die 205/55-16 Bereifung, die ich eigentlich als Winterreifen nutzen wollte. Also habe ich mir vom netten Techniker in Rüsselsheim eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen lassen, mit genau der Reifenbeschreibung und meiner Fahrzeug-ID.
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