Hardy
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Mit Ferrari rechts überholen wollen: 16-Jähriger tot
50-Jähriger aus Rems-Murr-Kreis viel zu schnell gefahren – Tragischer Unfall auf B 29 bei Lorch
Stuttgart/Lorch - Bei einem Unfall auf der B 29 bei Lorch ist ein 16-Jähriger ums Leben gekommen. Der Jugendliche saß auf dem Beifahrersitz eines Ferraris, mit dem ein 50-Jähriger aus dem Rems-Murr-Kreis mit viel zu hoher Geschwindigkeit unterwegs war.
Der Fahrer war im Besitz eines Führerscheins, er hatte keinen Alkohol getrunken und stand auch nicht unter Drogeneinfluss. So jedenfalls heißt es bei der Aalener Polizei. Aber, so sagt Polizeisprecher Bernhard Kohn, "er wollte rechts überholen und war sehr, sehr schnell unterwegs". Dies hat ein Augenzeuge den Beamten bestätigt. Auffällig an dem Fahrzeug war zudem ein rotes Nummernschild mit Stuttgarter Zulassung. Der Mann hatte den Sportwagen offenbar bei einem an der B10 in Stuttgart ansässigen Händler für eine Probefahrt geliehen.
Der 50-Jährige, der nicht der Vater, aber anscheinend ein Verwandter des 16-Jährigen ist, war mit ihm am Mittwochabend 13.02.2008 auf dem Weg vom Remstal nach Lorch. Vermutlich brachte er den 16-Jährigen nach Hause, denn dieser wohnte in Lorch.
Gegen 20.18 Uhr passierte ein 31-jähriger Golf-Fahrer die vierspurige B 29 zwischen den Anschlussstellen Lorch-Waldhausen und Lorch-West. Er fuhr laut Polizei ordnungsgemäß auf dem linken Fahrstreifen, da er mehrere Fahrzeuge überholte. Dabei bemerkte er den von hinten heranrasenden Ferrari und wechselte auf die rechte Spur, um dem Sportwagen die Überholspur frei zu machen. Der 50-Jährige im Ferrari aber rammte das Heck des Golf. Einheimische vermuten, dass er gar nicht mehr auf die linke Spur wollte, sondern schon die Ausfahrt Lorch-West ansteuerte.
Beide Fahrzeuge schleuderten nach dem Zusammenstoß von der Straße. Der Ferrari prallte gegen einen Baum und fing Feuer. Der Beifahrer erlitt wahrscheinlich schon beim Aufprall tödliche Verletzungen. Er konnte nicht mehr aus dem brennenden Wrack gerettet werden. Die beiden Fahrer überlebten - der 50-Jährige mit schweren, der 31-Jährige mit leichten Verletzungen. Sachschaden: mindestens 100.000 Euro. Ein Gutachter soll nun ermitteln, wie schnell der Ferrari fuhr. Bei dem Fahrzeug handelt es sich um einen F 550 Maranello. Er hat 485 PS und beschleunigt von 0 auf 100 Meter in 4,3 Sekunden.
Auf der B 29 gibt es vor Lorch kein Tempolimit. Die gut ausgebaute Strecke ist gerade. Nach Angaben der Polizei ist die Unglücksstelle kein Unfallschwerpunkt. Der tragische Fall erinnert an einen ebenfalls tödlichen Unfall vor fünf Jahren. Am 14. Juli 2003 hatte ein Testfahrer von Daimler auf der A5 bei Bruchsal mit mehr als Tempo 200 hinter dem Wagen einer 21-Jährigen gedrängelt. Die Mutter und ihre zweijährige Tochter kamen ins Schleudern und von der Fahrbahn ab. Beide starben.
Zunächst war der damals 35-jährige Testfahrer im Februar 2004 vom Amtsgericht Karlsruhe wegen fahrlässiger Tötung zu 18 Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Gegen dieses Urteil ging sein Anwalt in Berufung. Doch auch das Landgericht hielt den Mann für schuldig, verurteilte ihn aber nur noch zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung. Ferner erhielt er ein Jahr Fahrverbot und musste eine Geldstrafe in Höhe von 12000 Euro bezahlen. Daimler hatte zudem das Arbeitsverhältnis mit dem Testfahrer aufgehoben.
Frank Schwaibold, Stuttgarter Nachrichten
50-Jähriger aus Rems-Murr-Kreis viel zu schnell gefahren – Tragischer Unfall auf B 29 bei Lorch
Stuttgart/Lorch - Bei einem Unfall auf der B 29 bei Lorch ist ein 16-Jähriger ums Leben gekommen. Der Jugendliche saß auf dem Beifahrersitz eines Ferraris, mit dem ein 50-Jähriger aus dem Rems-Murr-Kreis mit viel zu hoher Geschwindigkeit unterwegs war.
Der Fahrer war im Besitz eines Führerscheins, er hatte keinen Alkohol getrunken und stand auch nicht unter Drogeneinfluss. So jedenfalls heißt es bei der Aalener Polizei. Aber, so sagt Polizeisprecher Bernhard Kohn, "er wollte rechts überholen und war sehr, sehr schnell unterwegs". Dies hat ein Augenzeuge den Beamten bestätigt. Auffällig an dem Fahrzeug war zudem ein rotes Nummernschild mit Stuttgarter Zulassung. Der Mann hatte den Sportwagen offenbar bei einem an der B10 in Stuttgart ansässigen Händler für eine Probefahrt geliehen.
Der 50-Jährige, der nicht der Vater, aber anscheinend ein Verwandter des 16-Jährigen ist, war mit ihm am Mittwochabend 13.02.2008 auf dem Weg vom Remstal nach Lorch. Vermutlich brachte er den 16-Jährigen nach Hause, denn dieser wohnte in Lorch.
Gegen 20.18 Uhr passierte ein 31-jähriger Golf-Fahrer die vierspurige B 29 zwischen den Anschlussstellen Lorch-Waldhausen und Lorch-West. Er fuhr laut Polizei ordnungsgemäß auf dem linken Fahrstreifen, da er mehrere Fahrzeuge überholte. Dabei bemerkte er den von hinten heranrasenden Ferrari und wechselte auf die rechte Spur, um dem Sportwagen die Überholspur frei zu machen. Der 50-Jährige im Ferrari aber rammte das Heck des Golf. Einheimische vermuten, dass er gar nicht mehr auf die linke Spur wollte, sondern schon die Ausfahrt Lorch-West ansteuerte.
Beide Fahrzeuge schleuderten nach dem Zusammenstoß von der Straße. Der Ferrari prallte gegen einen Baum und fing Feuer. Der Beifahrer erlitt wahrscheinlich schon beim Aufprall tödliche Verletzungen. Er konnte nicht mehr aus dem brennenden Wrack gerettet werden. Die beiden Fahrer überlebten - der 50-Jährige mit schweren, der 31-Jährige mit leichten Verletzungen. Sachschaden: mindestens 100.000 Euro. Ein Gutachter soll nun ermitteln, wie schnell der Ferrari fuhr. Bei dem Fahrzeug handelt es sich um einen F 550 Maranello. Er hat 485 PS und beschleunigt von 0 auf 100 Meter in 4,3 Sekunden.
Auf der B 29 gibt es vor Lorch kein Tempolimit. Die gut ausgebaute Strecke ist gerade. Nach Angaben der Polizei ist die Unglücksstelle kein Unfallschwerpunkt. Der tragische Fall erinnert an einen ebenfalls tödlichen Unfall vor fünf Jahren. Am 14. Juli 2003 hatte ein Testfahrer von Daimler auf der A5 bei Bruchsal mit mehr als Tempo 200 hinter dem Wagen einer 21-Jährigen gedrängelt. Die Mutter und ihre zweijährige Tochter kamen ins Schleudern und von der Fahrbahn ab. Beide starben.
Zunächst war der damals 35-jährige Testfahrer im Februar 2004 vom Amtsgericht Karlsruhe wegen fahrlässiger Tötung zu 18 Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Gegen dieses Urteil ging sein Anwalt in Berufung. Doch auch das Landgericht hielt den Mann für schuldig, verurteilte ihn aber nur noch zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung. Ferner erhielt er ein Jahr Fahrverbot und musste eine Geldstrafe in Höhe von 12000 Euro bezahlen. Daimler hatte zudem das Arbeitsverhältnis mit dem Testfahrer aufgehoben.
Frank Schwaibold, Stuttgarter Nachrichten