Entscheidend ist offenbar der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Für ab 01.01.2014 abgeschlossene ADAC Plus-Mitgliedschaften gilt:
§ 20 Fahrzeugtransport
(1) Ein geschütztes Fahrzeug ist im Geltungsbereich Europa aufgrund einer Panne oder eines Unfalls nicht mehr technisch fahrbereit. Der Schaden wurde durch eine Werkstatt festgestellt. Es liegt kein Totalschaden vor. Bei einem Schaden in Deutschland kann das geschützte Fahrzeug auch am Tag nach dem Schaden nicht wieder technisch fahrbereit gemacht werden. Bei einem Schaden im Ausland ist eine Instandsetzung im Umkreis von 50 km vom Schadenort innerhalb von 3 Werktagen – auch mit Ersatzteilversand nach § 22 – nicht durchführbar.
Totalschaden ist da nur ein Kriterium. Zudem muss eine Werkstatt den Schaden feststellen und ein Transport an Ziel- oder Heimatort wird nur dann getragen, wenn das Fahrzeug durch eine Werkstatt vor Ort innerhalb eines Tages nicht wieder fahrbereit gemacht werden kann. Sprich direkt mit dem Abschlepper vereinbaren, dass das Fahrzeug an den Heimatort transportiert wird, ist eigentlich nicht vorgesehen - das Fahrzeug muss immer erst in eine nächstgelegene Werkstatt. Das zu Lesen hat mich etwas überrascht, zumal es bei meinem bisher einzigen Schadensfall (letztes Jahr, geplatzter Wärmetauscher im 900er) genau so gelaufen ist - mit dem Fahrer des Abschleppwagens (bzw. er mit ADAC) direkt vereinbart, dass der 9000 zurück nach Berlin geht, und ich inkl. Mitfahrer per Mietwagen weiter an den Zielort. Und das, obwohl ich erst seit Mitte 2016 ADAC Plus Mitglied bin.