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Also wenn du dich entschließt mit dem Besitzer des Zauns zu reden, würde ich das SOFORT machen. Wenn dir das Wasser erst mal bis zum Hals steht und du es dann machst, kommt das nicht mehr so gut...
Wenn du dich aber entschließt die Anzeige nicht zu akzeptieren (würd ich von dem Besitzer abhängig machen, wie kooperativ er dir erscheint), solltest du zumindest ab jetzt kein Wort mehr der Polizei dazu sagen. Vorraussetzung um das durchzuziehen ist aber vor allem, dass du dich gut mit deinen Eltern verstehst und sie dir auch dabei helfen möchten (wenn dein Vater noch nicht mal einen Punkt auf sich nehmen wollte, um dir in der Probezeit den Kopf zu retten, bezweifel ich das natürlich).
Innerhalb der Familie besteht ja das Aussage-Verweigerungsrecht, d.h. ihr könnt einfach alle sagen, wir sagen nicht, wer an dem Tag gefahren ist. Aus, fertig! Das schlimmste wär dann ein Fahrtenbuch...
Das geht natürlich nur, wenn dich der Zeuge nicht eindeutig wiedererkennt. Am besten wärs, wenn du noch ein oder zwei Brüder hast (war bei meinem Bekannten der Fall) oder du deinem Vater von der Statur her ähnlich siehst und dein Vater vielleicht nicht gerade einen Vollbart oder so hat...
Dann verläuft die Anzeige wegen Fahrerflucht gegen unbekannt und dann irgendwann im Sande...
Was man immer im Hinterkopf behalten sollte (vor allem auch bei Blitzern): DU musst NICHT beweisen, dass du es nicht warst, sondern die Polizei usw., dass DU des WARST.
Alles Gute für die Sache, egal wie du dich entscheidest...
(Die restlichen Belehrungen spar ich mal, bist irgendwie schon genug gestraftl... )
Wenn du dich aber entschließt die Anzeige nicht zu akzeptieren (würd ich von dem Besitzer abhängig machen, wie kooperativ er dir erscheint), solltest du zumindest ab jetzt kein Wort mehr der Polizei dazu sagen. Vorraussetzung um das durchzuziehen ist aber vor allem, dass du dich gut mit deinen Eltern verstehst und sie dir auch dabei helfen möchten (wenn dein Vater noch nicht mal einen Punkt auf sich nehmen wollte, um dir in der Probezeit den Kopf zu retten, bezweifel ich das natürlich).
Innerhalb der Familie besteht ja das Aussage-Verweigerungsrecht, d.h. ihr könnt einfach alle sagen, wir sagen nicht, wer an dem Tag gefahren ist. Aus, fertig! Das schlimmste wär dann ein Fahrtenbuch...
Das geht natürlich nur, wenn dich der Zeuge nicht eindeutig wiedererkennt. Am besten wärs, wenn du noch ein oder zwei Brüder hast (war bei meinem Bekannten der Fall) oder du deinem Vater von der Statur her ähnlich siehst und dein Vater vielleicht nicht gerade einen Vollbart oder so hat...
Dann verläuft die Anzeige wegen Fahrerflucht gegen unbekannt und dann irgendwann im Sande...
Was man immer im Hinterkopf behalten sollte (vor allem auch bei Blitzern): DU musst NICHT beweisen, dass du es nicht warst, sondern die Polizei usw., dass DU des WARST.
Alles Gute für die Sache, egal wie du dich entscheidest...
(Die restlichen Belehrungen spar ich mal, bist irgendwie schon genug gestraftl... )