Fahrzeug in die Werkstatt bringen, Abtretungserklärung unterschreiben...und die Werkstatt machen lassen.
Die bestellt einen Gutachter, mit dem sie besonders gut auskommt, und wenn das Gutachten fertig ist, mit allem pipapo, geht eine Kopie an die Versicherung, eine Kopie an den Fahrzeughalter und eine Kopie an die Werkstatt.
Und wenn das Gutachten plausibel ist, keine doppelten Posten enthält oder überhöhte Lohnkosten, dann kann die Werkstatt sofort mit der Reparatur beginnen.
Sollte die gegnerische Versicherung allerdings berechtigte Zweifel haben, dann wird sie einen eigenen Gutachter schicken und das Gutachten anfechten wollen.
Inzwischen arbeiten fast alle Werkstätten, Gutachter, Versicherungen mit den gleichen Computer-Programmen von DAT und Co., da sind Ungereimtheiten äusserst selten. Wenn eine Werkstatt einen Kostenanschlag per DAT schreibt, dann steht da in der Regel nicht mehr oder weniger drin, wie in einem Gutachten der DEKRA.
Lohnkosten werden "ortsüblich" eingepflegt. Mechanik hat auch niedrigere Stundensätze, wie die Lackiererei, weil dort die Kosten für Verbrauchsmittel mit einberechnet sind. (Schleifpapier, Spachtelmasse, Verdünnung und Silikonentferner, usw.)
Eine Werkstatt auf dem Land ist in der Regel preiswerter, wie eine Bude in einem Ballungsgebiet. Und nur dort kann es bei den Gutachten Unterschiede geben.
@jfp bringt den Wagen morgen nach Paderborn...und den Rest erledigt die Firma Borghardt.
Innerhalb von 40 Jahren habe ich vielleicht 5x erlebt, daß eine Versicherung eine Kostenübernahme nach Kostenanschlag verweigert hat. Da wurde dann nachträglich noch ein Gutachten durch die GTÜ oder DEKRA erstellt, wo dann auch nichts anderes drin stand, aber damit war die Versicherung dann zufrieden.
Muß man nicht verstehen, denn da ging es um Schäden unterhalb 1000,-€...oder 2000,-DM.
Und richtig Ärger mit einer namhaften Versicherung gab es bei einem 9000 CD, der mal grade 4 Wochen alt war, und ein komplett neues Heck bekommen musste.
Gutachten, Gegengutachten, dann nochmals gemeinsam begutachtet...bis man sich schliesslich einig wurde, wer denn nun den Schaden begleicht. Haftpflichtversicherung des Gegners zu 100%...oder ob sich die Versicherungen den Schaden teilen sollen, da ja Vollkaskoversichert...bei der gleichen Versicherung!!!
Unterm Strich eigentlich völlig egal, weil Beides von der Allianz war, aber man hat dadurch die Zahlung von damals 20.000,-DM schön in die Länge gezogen.
Die Werkstatt bekam ihr Geld erst nach 9 Monaten.
In meinem privaten Fall, wo ein Niederländer meinen Wohnwagen geschrottet hat und das Zugfahrzeug der PKW meines Schwiegervaters ebenfalls beschädigt wurde, hatte sich die gemeinsame Provinzial-Versicherung auch um die Abwicklung gekümmert. Zumindest bei den ersten Schritten. Den Rest habe ich dann selber abgewickelt. Die niederländische Versicherung arbeitet mit der DEKRA zusammen und über diesen Weg wurde auch das Gutachten erstellt und die Zahlung abgewickelt.
Im Oktober 2020 war der Unfall...und das Geld wurde im März überwiesen....also fast 6 Monate.
Das war der einzige Nachteil...und natürlich der Ärger. Aber den hat man auch bei einem kleinen Schaden.