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Das weiß ich nicht wie das in so einem Fall konkret aussieht... Mich würde eher interessieren, wie du bei einem 30 Jahre (oder noch älteren) Auto beweisen willst, dass es noch nie zugelassen war? Wie gesagt, nach 9 Jahren abgemeldet ist bei der Behörde alles weg, auch wenn er davor 21 Jahre angemeldet war. Diesen Fall hatte ich vor kurzem bei einem anderen (nicht Friction Tester) 900. Dieser wurde ca. 2007 abgemeldet, da war auch nichts mehr gespeichert. Keine Unterlagen, nichts mehr, den hätte man auch wieder (sofern man es gewollt hätte), mit entsprechenden Bemühungen wieder auf die Straße bringen können. Wo ein Wille da ein Weg. Kommt natürlich drauf an, wie man die Sache angeht.Gut, dann hatte ich also richtig in Erinnerung .
Das heißt wenn der nachgewiesenermaßen nie angemeldet war ist eine Zulassung unmöglich?
Ich denke es ist andersherum.Das weiß ich nicht wie das in so einem Fall konkret aussieht... Mich würde eher interessieren, wie du bei einem 30 Jahre (oder noch älteren) Auto beweisen willst, dass es noch nie zugelassen war? Wie gesagt, nach 9 Jahren abgemeldet ist bei der Behörde alles weg, auch wenn er davor 21 Jahre angemeldet war. Diesen Fall hatte ich vor kurzem bei einem anderen (nicht Friction Tester) 900. Dieser wurde ca. 2007 abgemeldet, da war auch nichts mehr gespeichert. Keine Unterlagen, nichts mehr, den hätte man auch wieder (sofern man es gewollt hätte), mit entsprechenden Bemühungen wieder auf die Straße bringen können. Wo ein Wille da ein Weg. Kommt natürlich drauf an, wie man die Sache angeht.
Letztes Jahr...
Ich erinnere nur, dass Patrick mal einen FT hatte, den aber nie zugelassen bekommen hat.
Hallo,Das ist völlig an mir vorbeigegangen... Ich erinnere nur, dass Patrick mal einen FT hatte, den aber nie zugelassen bekommen hat. Glückwunsch. Bekommt man den irgendwann mal zu sehen? Wo beheimatet?
Wohl nicht (mehr) ganz unmöglich. Einfach vermutlich aber auch nicht.(...)
Das heißt wenn der nachgewiesenermaßen nie angemeldet war ist eine Zulassung unmöglich?
Naja, im Alltagsbetrieb würde man es vermutlich eher nicht absenken...Das 5. Rad am Wagen kann im Straßenverkehr wirklich auch zum sprichwörtlich 5. Rad am Wagen werden...
Oder kann das Ding zurückgebaut werden?
Ich denke da an:
- Straßenbahnschienen
- Ausweichhindernissen
- Offroad-Hindernissen
- Sonstigen Hindernissen(?)
- Hauptuntersuchungen
- etc.
Von wegen! Äußere Räder ab, und als „Dreirad“ dem 16jährigen Filius schenken. Und vorn ein Kennzeichen ran, auf dem drauf steht: I FOLLOW YOUNaja, im Alltagsbetrieb würde man es vermutlich eher nicht absenken...
Naja, im Alltagsbetrieb würde man es vermutlich eher nicht absenken...
Von wegen! Äußere Räder ab, und als „Dreirad“ dem 16jährigen Filius schenken. Und vorn ein Kennzeichen ran, auf dem drauf steht: I FOLLOW YOU
Ja, ich bin mir sicher, daß es da zu erhöhten Reibwerten kommen könnte... ;-)
Sollten keine Daten, da länger als 9 Jahre abgemeldet, mehr verfügbar sein und auch sonst keine Unterlagen mehr über das Fahrzeug vorhanden sein, gibt es die Möglichkeit bei der Vollabnahme das Erstzulassungsdatum auf Anweisung der Zulassungsstelle schätzen zu lassen. Soweit meine Information.Ich sehe das so: Der Nachweispflicht kann im allgemeinen wohl bereits über die VIN, welche ja zumindest das MY beinhaltet, nachgekommen werden. Denn dass Autohersteller sich die Dinger im Standardfalle nicht massenweise über Jahre und Jahrzehnte hinstellen, sondern zumindest an Händler ausliefern, ist eigentlich anerkannt. Und allein diese Auslieferung an einen Händler ist eine 'Inverkehrbringung', welche ja nicht verkehrsrechtlich zu verstehen ist.
Ob 8 oder 16V dürfte sich beim o.g MY von selbst beantworten.8v-Turbo oder 16v-Turbo? .
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