Sonstiges Ein schlechter Tag

Ja, ist Schadenshöhe. Zum Wert hat er sich noch nicht gemeldet. Aber der einzige 16S zwischen BJ 91 und 93 auf mobile soll 38.500€ kosten.:eek: Allgäupreis!
Ein Gutachten ohne Angabe des Fahrzeugwertes war mit bis jetzt neu, aber mit der veranschlagten Schadenssumme kann man gut zurechtkommen, falls die Versicherung tatsächlich in dieser Höhe leistet.
 
Der Gutachter wird kurz Bescheid gesagt haben, schriftlich folgt dann später.
Muss halt, wenn der volle Betrag bezahlt werden soll mit Rechnung im Fachbetrieb repariert werden.
Ich würde tippen: das wird kein Reparaturschaden.
 
Ein Gutachten ohne Angabe des Fahrzeugwertes war mit bis jetzt neu, aber mit der veranschlagten Schadenssumme kann man gut zurechtkommen, falls die Versicherung tatsächlich in dieser Höhe leistet.
Ist ja auch kein Wert- sondern ein Reparatur Gutachten. Wertgutachten kommt wenn er hergerichtet und wieder Fahrtüchtig ist.
 
Ist ja auch kein Wert- sondern ein Reparatur Gutachten. Wertgutachten kommt wenn er hergerichtet und wieder Fahrtüchtig ist.
Na ja, bei uns war im Zuge des Reparaturgutachtens, also der Reparaturkosten, auch gleichzeitig der Wert des Autos ohne den Schaden ermittlelt worden. Also Fahrzeugwert unmittlebar vor dem Unfall. Dann wußte die Versicherung, daß der Reparaturwert ein gutes Stück unter dem Fahrzeugwert unmittelbar vor dem Unfall lag und hat die Reparaturkosten freigegeben. Es war also kein wirtschaftlicher Totalschaden. Das Auto (Fremdfabrikat) sah ähnlich von vorne aus, Kosten war so 7-8 T€, Fahrzeugwert irgendwo bei 10-11 T€. Ging alles gut aus.

Viel Glück, starke Nerven und einen guten Anwalt wünscht
Frank
 
Na ja, bei uns war im Zuge des Reparaturgutachtens, also der Reparaturkosten, auch gleichzeitig der Wert des Autos ohne den Schaden ermittlelt worden. Also Fahrzeugwert unmittlebar vor dem Unfall. ...
So kenne ich das auch.
Und die Einbeziehung eines Anwalts ist obligatorisch.
 
Zuletzt bearbeitet:
In jedem Schadengutachten sollte der ermittelte Wiederbeschaffungswert stehen. Wie soll sonst geprüft werden, ob die Reparatur wirtschaftlich ist bzw. bei ausgeführter Reparatur sich in dem 130% Rahmen hält.

Dennoch ist sowas einfach nur ärgerlich! Drücke meine Daumen, dass sich alles entspannt regeln lässt. Und bei dieser Summe wurde bereits gesagt, lass dich anwaltlich vertreten.
 
Viel Glück, starke Nerven und einen guten Anwalt wünscht
Und die Einbeziehung eines Anwalts ist obligatorisch.
Dem kann ich jeweils nur voll und ganz zustimmen.
In jedem Schadengutachten sollte der ermittelte Wiederbeschaffungswert stehen. Wie soll sonst geprüft werden, ob die Reparatur wirtschaftlich ist bzw. bei ausgeführter Reparatur sich in dem 130% Rahmen hält.
Natürlich steht in jedem Gutachten auch der Wiederbeschaffungswert. Geht ja, aus den genannten Gründen, einfach nicht ohne.
 
Habe mit dem Gutachter telefoniert: WGA kommt noch. RA ist bereits beauftragt.
 
Problem ist dass ich jetzt kein Auto habe.:motz:
... und bei Fremdverschulden ist doch auch ein Mietwagen drin. Grundsätzlich hast Du Anspruch auf einen Mietwagen, wenn Dein Fahrzeug bei einem unverschuldeten Unfall beschädigt wurde und repariert werden muss. Der Mietwagen wird von der gegnerischen Versicherung so lange bezahlt, wie er erforderlich ist. Also solange, bis Dein Auto repariert ist.
 
... und bei Fremdverschulden ist doch auch ein Mietwagen drin. Grundsätzlich hast Du Anspruch auf einen Mietwagen, wenn Dein Fahrzeug bei einem unverschuldeten Unfall beschädigt wurde und repariert werden muss. Der Mietwagen wird von der gegnerischen Versicherung so lange bezahlt, wie er erforderlich ist. Also solange, bis Dein Auto repariert ist.
...und das sollte unabhängig davon sein, wie hoch der Schaden ist. Nur bei Totalschaden hat man dann eine gewisse Zeit, um ein Nachfolgeauto zu kaufen. Die Dauer einer Reparatur "auf eigene Faust" ist sicherlich schwer als Zeitspanne zu kalkulieren oder zu erreichen, aber auch das könnte man versuchen. In jedem Falle gibt es erst mal einen Ersatzwagen. Kenne ich auch so. Zumindest, wenn der Unfallwagen kein Hobbyauto war und auch kein reguläres Alltagsauto zur Verfügung steht. Hier war ja der Oldtimer das einzig genutzte Fahrzeug. Also Ersatzwagen.
 
... und bei Fremdverschulden ist doch auch ein Mietwagen drin. Grundsätzlich hast Du Anspruch auf einen Mietwagen, wenn Dein Fahrzeug bei einem unverschuldeten Unfall beschädigt wurde und repariert werden muss. Der Mietwagen wird von der gegnerischen Versicherung so lange bezahlt, wie er erforderlich ist. Also solange, bis Dein Auto repariert ist.
Kann ich nicht zu 100% unterschreiben. Natürlich muss die Reparaturzeit und damit die Zeit in der eine Ersatzfahrzeug abgerechnet werden kann, in einem "normalen" Rahmen bleiben. Wie lange das auch sein wird, aber nach dem Motto: "Ich mach das mal selbst und zwar so lange ich will" geht natürlich nicht.

Ich drück Dir, Robert, natürlich fest die Daumen für einen guten Ausgang dieser wirklich bösen Geschichte.
 
Die Zeit die es einen Mietwagen gibt legt zunächst der Gutachter fest wenn es ein Reparaturschaden wird.
Wegen Schadenminderungspflicht gibt es nur dann einen Mietwagen wenn das beschädigte Fahrzeug 1. das einzige Fahrzeug ist und 2. auch repariert wird (Rechnung).
 
Die Zeit die es einen Mietwagen gibt legt zunächst der Gutachter fest wenn es ein Reparaturschaden wird.
Wegen Schadenminderungspflicht gibt es nur dann einen Mietwagen wenn das beschädigte Fahrzeug 1. das einzige Fahrzeug ist und 2. auch repariert wird (Rechnung).
Wobei die gegnerische Versicherung ja nicht unbedingt weiß wie viel Fahrzeuge in der Familie laufen. Mir hat man auch einen Mietwagen bezahlt während meine Haube lackiert wurde...dabei hatten wir noch zwei weitere Autos zur Verfügung...
 
Robert, das tut mir alles sehr leid! Kopf hoch!
Liebe Grüße aus München
 
Gutachten ist da: Schaden 16.368€, Angebot für den 900 mit Schaden 3.850€, Wiederbeschaffungswert 25.000€.

Und nein! Ich habe den Gutachter nicht "geimpft", er hat 900er im www anhand Baujahr und Ausstattung gesucht und dies als Basis für die Bewertung genommen.
 
NaJa, dann paßt doch erstmal alles. Von wegen "wirtschaftlicher Totalschaden", nix da! :top:

Jetzt eine Werkstatt suchen, die das ordentlich (!) macht.
 
Ein sehr guter Wiederbeschaffungswert.
Mein durchreparierter und vollausgestatteter 1991er 900Aero mit ca. 330tkm auf der Uhr (und ca. 30tkm auf Motor/Getriebe) lag vor 2 Jahren lt. Gutachten bei 28.000 EUR.
 
NaJa, dann paßt doch erstmal alles. Von wegen "wirtschaftlicher Totalschaden", nix da! :top:

Jetzt eine Werkstatt suchen, die das ordentlich (!) macht.
Nachdem Mechanicus und SAAB-Sigi ausgebucht sind muss ich es selbst machen wenn ich nicht monatelang warten will. Da, hoffentlich, keine Schweißarbeiten zu erledigen sind bleibt es eine reine Schraubaktion. Werde dabei auch auf LED umrüsten.😉 Habe vor das mit ausreichend Bildern zu dokumentieren.

Und anschließend ist ein Wertgutachten selbstverständlich.
 
Hoffentlich geht das Gutachten bei der Versicherung durch.
 
Nachdem Mechanicus und SAAB-Sigi ausgebucht sind muss ich es selbst machen wenn ich nicht monatelang warten will. Da, hoffentlich, keine Schweißarbeiten zu erledigen sind bleibt es eine reine Schraubaktion. Werde dabei auch auf LED umrüsten.😉 Habe vor das mit ausreichend Bildern zu dokumentieren.

Und anschließend ist ein Wertgutachten selbstverständlich.
Also rechnest Du zunächst fiktiv ab?
Dann bewahre bitte alle Rechnungen von Ersatzteilen auf. Diese kannst Du später einreichen und dir die Steuer im Nachgang erstatten lassen.

Ich wünsche viel Erfolg und freue mich auf (bitte nicht falsch verstehen) die Fotodokumentation. Finde das immer wieder spannend:)
 
Zurück
Oben