Sonstiges Ein schlechter Tag

... muss ich es selbst machen wenn ich nicht monatelang warten will.
Das sehe ich, im Hinblick auf die Abrechnung mit der Versicherung recht kritisch. Dies vor allem auch, aber nicht nur, im Hinblick auf die Verwendung der teile aus eigenem Bestand.
Da bleibt dann nur die fiktive Abrechnung, bei der die Versicherung nicht nur die Märchensteuer streichen, sondern auch sonst fleißig streichen wird.

Was ich (den Anwalt) probieren (lassen) würde:
Anfrage an die Versicherung zum mangels Werkstattkapaziäten sehr langen Nutzungsausfall und "Angebot" zur Eigenreparatur mit daraus folgendem kürzerem Nutzungsausfall. Alternativ sollen Sie Dir (was natürlich nichts wird) eine passende Werkstatt und dort einen Termin benennen.
 
Also rechnest Du zunächst fiktiv ab?
Dann bewahre bitte alle Rechnungen von Ersatzteilen auf. Diese kannst Du später einreichen und dir die Steuer im Nachgang erstatten lassen.

Ich wünsche viel Erfolg und freue mich auf (bitte nicht falsch verstehen) die Fotodokumentation. Finde das immer wieder spannend:)
Muss ich ja wohl. 😁 Danke für den Tipp, wie schon geschrieben habe ich den Großteil der erforderlichen Teile im Lager. Dann reiche ich den Lackierer auch ein, das wird sicher der größte Brocken.
 
Verkauf deine Teile dem Lackierer zum Einbau (wers am Ende verbaut, ist egal).
 
Das sehe ich, im Hinblick auf die Abrechnung mit der Versicherung recht kritisch. Dies vor allem auch, aber nicht nur, im Hinblick auf die Verwendung der teile aus eigenem Bestand.
Da bleibt dann nur die fiktive Abrechnung, bei der die Versicherung nicht nur die Märchensteuer streichen, sondern auch sonst fleißig streichen wird.

Was ich (den Anwalt) probieren (lassen) würde:
Anfrage an die Versicherung zum mangels Werkstattkapaziäten sehr langen Nutzungsausfall und "Angebot" zur Eigenreparatur mit daraus folgendem kürzerem Nutzungsausfall. Alternativ sollen Sie Dir (was natürlich nichts wird) eine passende Werkstatt und dort einen Termin benennen.
Man müsste nun sehen was für Verrechungssätze im Gutachten stehen. Da könnte sie auf den durchschnittlichen Satz herabkürzen als Beispiel.

Mit der Empfehlung einer Werkstatt wäre ich vorsichtig, da sie dir eine ihrer Partnerwerkstätten als Beispiel nennen werden und fertig. Aussage wird sein, ist ein Karosseriefachbetrieb und dann erkläre denen, dass du zu nem Saab Spezi willst? Zudem könnten sie dir sicherlich einen Termin in kürzester Zeit vermitteln.

Sofern der Wagen nicht lückenlos in einer solchen gewartet und repariert wurde, wirst es da leider wenig Erfolg haben. Dazu gab es auch bereits genug Rechtssprechung, das dies soweit korrekt ist, das die Versicherung hier die Verrechnungssätze anpassen darf.

Meine Empfehlung wäre hier definitiv die fiktive Abrechnung und jede Rechnung die ich im Laufe der Instandsetzung erhalte im Nachgang zwecks Steuererstattung einreichen.

Über den Nutzungsausfall müsste man sich einigen. Denke das könnte analog eines wirtschaftlichen Totalschaden gehen, dass man da 14 Tage pauschal erstattet bekommt. Bzw steht im Gutachten eine geschätzte Reparaturdauer, auf diese könnte man sich auch berufen.
 
Mit der Empfehlung einer Werkstatt wäre ich vorsichtig, da sie dir eine ihrer Partnerwerkstätten als Beispiel nennen werden und fertig. Aussage wird sein, ist ein Karosseriefachbetrieb und dann erkläre denen, dass du zu nem Saab Spezi willst? Zudem könnten sie dir sicherlich einen Termin in kürzester Zeit vermitteln.
Das glaube ich kaum. Denn wo will solch eine Werkstatt, so sie nicht alltägliche Teilesucherei für Oldis gewohnt ist (und dann wäre ja auch alles ok) denn die Teile her bekommen? Besorge doch mal über die üblichen Werkstatt-Standardlieferanten auch nur eine Motorhaube. Das dürfte aussichtslos sein.
 
Es geht hierbei nicht darum, ob die Werkstatt sich auf die Instandsetzung von Oldies spezialisiert hat, es geht dabei lediglich darum, dass es eine Fachwerkstatt für Karosseriebau handelt.
Ob diese mit Oldies vertraut ist, darauf würde die gegnerische Versicherung keine Rücksicht nehmen. Hier geht es primär darum, die Kosten wegen laaaaaaanger Wartezeit zu reduzieren.

Hier immer aus der Sicht der gegnerischen Versicherung das Szenario sehen. Auch unter dem Aspekt der Schadenminderungspflicht.

Wie jedoch auch geschrieben, sollte im Gutachten eine mögliche Rep.-Dauer angegeben sein.
 
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