Sonstiges Ein schlechter Tag

... muss ich es selbst machen wenn ich nicht monatelang warten will.
Das sehe ich, im Hinblick auf die Abrechnung mit der Versicherung recht kritisch. Dies vor allem auch, aber nicht nur, im Hinblick auf die Verwendung der teile aus eigenem Bestand.
Da bleibt dann nur die fiktive Abrechnung, bei der die Versicherung nicht nur die Märchensteuer streichen, sondern auch sonst fleißig streichen wird.

Was ich (den Anwalt) probieren (lassen) würde:
Anfrage an die Versicherung zum mangels Werkstattkapaziäten sehr langen Nutzungsausfall und "Angebot" zur Eigenreparatur mit daraus folgendem kürzerem Nutzungsausfall. Alternativ sollen Sie Dir (was natürlich nichts wird) eine passende Werkstatt und dort einen Termin benennen.
 
Also rechnest Du zunächst fiktiv ab?
Dann bewahre bitte alle Rechnungen von Ersatzteilen auf. Diese kannst Du später einreichen und dir die Steuer im Nachgang erstatten lassen.

Ich wünsche viel Erfolg und freue mich auf (bitte nicht falsch verstehen) die Fotodokumentation. Finde das immer wieder spannend:)
Muss ich ja wohl. 😁 Danke für den Tipp, wie schon geschrieben habe ich den Großteil der erforderlichen Teile im Lager. Dann reiche ich den Lackierer auch ein, das wird sicher der größte Brocken.
 
Verkauf deine Teile dem Lackierer zum Einbau (wers am Ende verbaut, ist egal).
 
Das sehe ich, im Hinblick auf die Abrechnung mit der Versicherung recht kritisch. Dies vor allem auch, aber nicht nur, im Hinblick auf die Verwendung der teile aus eigenem Bestand.
Da bleibt dann nur die fiktive Abrechnung, bei der die Versicherung nicht nur die Märchensteuer streichen, sondern auch sonst fleißig streichen wird.

Was ich (den Anwalt) probieren (lassen) würde:
Anfrage an die Versicherung zum mangels Werkstattkapaziäten sehr langen Nutzungsausfall und "Angebot" zur Eigenreparatur mit daraus folgendem kürzerem Nutzungsausfall. Alternativ sollen Sie Dir (was natürlich nichts wird) eine passende Werkstatt und dort einen Termin benennen.
Man müsste nun sehen was für Verrechungssätze im Gutachten stehen. Da könnte sie auf den durchschnittlichen Satz herabkürzen als Beispiel.

Mit der Empfehlung einer Werkstatt wäre ich vorsichtig, da sie dir eine ihrer Partnerwerkstätten als Beispiel nennen werden und fertig. Aussage wird sein, ist ein Karosseriefachbetrieb und dann erkläre denen, dass du zu nem Saab Spezi willst? Zudem könnten sie dir sicherlich einen Termin in kürzester Zeit vermitteln.

Sofern der Wagen nicht lückenlos in einer solchen gewartet und repariert wurde, wirst es da leider wenig Erfolg haben. Dazu gab es auch bereits genug Rechtssprechung, das dies soweit korrekt ist, das die Versicherung hier die Verrechnungssätze anpassen darf.

Meine Empfehlung wäre hier definitiv die fiktive Abrechnung und jede Rechnung die ich im Laufe der Instandsetzung erhalte im Nachgang zwecks Steuererstattung einreichen.

Über den Nutzungsausfall müsste man sich einigen. Denke das könnte analog eines wirtschaftlichen Totalschaden gehen, dass man da 14 Tage pauschal erstattet bekommt. Bzw steht im Gutachten eine geschätzte Reparaturdauer, auf diese könnte man sich auch berufen.
 
Mit der Empfehlung einer Werkstatt wäre ich vorsichtig, da sie dir eine ihrer Partnerwerkstätten als Beispiel nennen werden und fertig. Aussage wird sein, ist ein Karosseriefachbetrieb und dann erkläre denen, dass du zu nem Saab Spezi willst? Zudem könnten sie dir sicherlich einen Termin in kürzester Zeit vermitteln.
Das glaube ich kaum. Denn wo will solch eine Werkstatt, so sie nicht alltägliche Teilesucherei für Oldis gewohnt ist (und dann wäre ja auch alles ok) denn die Teile her bekommen? Besorge doch mal über die üblichen Werkstatt-Standardlieferanten auch nur eine Motorhaube. Das dürfte aussichtslos sein.
 
Es geht hierbei nicht darum, ob die Werkstatt sich auf die Instandsetzung von Oldies spezialisiert hat, es geht dabei lediglich darum, dass es eine Fachwerkstatt für Karosseriebau handelt.
Ob diese mit Oldies vertraut ist, darauf würde die gegnerische Versicherung keine Rücksicht nehmen. Hier geht es primär darum, die Kosten wegen laaaaaaanger Wartezeit zu reduzieren.

Hier immer aus der Sicht der gegnerischen Versicherung das Szenario sehen. Auch unter dem Aspekt der Schadenminderungspflicht.

Wie jedoch auch geschrieben, sollte im Gutachten eine mögliche Rep.-Dauer angegeben sein.
 
Das ist schon klar. Aber allein aus Mangel an den benötigten Ersatzteilen wird sich das keine Werkstatt antun. denn dann müßten DIE gegenüber der Versicherung begründen, warum sie die Kiste nicht fertig bekommen.
 
Nach unserem Cabrio-Totalschaden in 2011 habe ich mir von der Versicherung des Verursachers die Schadensumme auszahlen lassen und den Wagen zum Restwert gekauft. Den Neuaufbau koinnte ich dann in aller Ruhe durchführen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wundert mich im Bezug auf Ersteren etwas, denn aktuell sind von ihm immer mal wieder Anzeigen zu sehen.
Mag ja sein, nur als ich letztens bei ihm war, hatte er mehr als genug zu tun, sprich Fahrzeuge da stehen. Auch seine Aussage "Habe mehr als genug zu tun!" war für mich dahingehend bestätigend.
 
Nach unserem Cabrio-Totalschaden in 2011 habe ich mir von der Versicherung des Verursachers die Schadensumme auszahlen lassen und den Wagen zum Restwert gekauft. Den Neuaufbau koinnte ich dann in aller Ruhe durchführen.
Falls der Zeitwert von 26000 so durchgeht (ich bezweifle das in Anbetracht des Kilometerstandes) wäre es ein Reparaturschaden, den man sich ohne Mehrwertsteuer und ohne Abzug eines Restwertes auszahlen lassen könnte.
Der Restwert würde nur abgezogen wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt.
Wie Zeitwerte in einem Markt fast ohne Angebote bestimmt werden, auch bei einem Wertgutachten ist eh unklar.
Berichte mal was die Versicherung sagt.
 
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Die Schleifspur ist Gold (Geld) wert. Denn damit fällt die Version, Du seist ihm hinten rein gefahren, dank Gegenbeweis aus. Sonst hätte, bei einem uneinsichtigen Fahrer, nur eine DashCam geholfen.
...
DashCams habe ich in alle meine Autos eingebaut, nachdem in diesem Thread
https://saab-cars.de/threads/auffahrunfall.79798/
der Unfallverursacher behauptet hatte, ich hätte zum Abbiegen auf den Hof eine Vollbremsung gemacht und nicht geblinkt.
 
DashCams habe ich in alle meine Autos eingebaut ...
Bei mir ebenfalls, seit Christianes Unfall auf der A10. Damals war es nur einer Zeugin zu verdanken, dass die Geschichte bei Polizei und Versicherung vernünftig ausging.
 
In den Fall ging es ja ohne, man muss bedenken das eine Dashcam auch gegen den Besitzer verwendet werden kann.
 
Dazu müßte das Ding aber sofort beschlagnahmt werden. Halte ich, ganz üble Geschichten wie illegale Rennen (und da ist das dann auch völlig ok) mal ausgenommen, für eine sehr theoretische Variante.
Mir hat das Ding zuletzt ein paar Punkte erspart, als mir so ein paar tolle Fahrrad-Polizisten einen Rotlichtverstoß reindrücken wollten. Ich war Rechtsabbieger und mußte links einige Fahrräder (welche slebst auch noch teilweise bei Dunkel-Orange fuhren!) vorbei lassen. Aber ich stand dabei natürlich ortsbedingt deutlich hinter der Haltelinie. Leider hat der Richter das Verfahren eingestellt. Mein Anwalt wollte sonst schon gegen die Bemützen direkt per Gegenklage vorgehen. Schade!
 
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