Jetzt schon mal zum mitschreiben:
Es gibt kein H-Kennzeichen für Fahrzeug wo der Motor umgebaut wurde. Es sei denn, der Umbau wurde in den ersten 10 lebensjahren des Autos vorgenommen. Und das sagt mir der Tüv-prüfer wo ich mir das Datum der Erstzulassung aussuchen kann!
Blöhöhödsinn: Natürlich darfst Du den Motor umbauen und kriegst trotzdem ein H-Kennzeichen. Voraussetzung: Der "neue" Motor muß in der selben Baureihe serienmäßig verkauft worden sein (und damit eine ABE für dieses Fahrzeug haben) und natürlich muß der Rest des Wagens technisch (Bremsen, Getriebe, Auspuff, evtl Karosserieverstärkungen) auf dem Stand der "neuen" Motorisierung oder sein, wenn die mehr Leistung haben sollte.
Sinn der Sache: Sonst würden nicht die Motoren, sondern die Fahrgestellnummern getauscht :-)
Nebenbei: Umbauten zur Verbesserung der Schadstoffemmissionen müssten eigentlich immer positiv begutachtet werden wenn das "halbwegs original aussieht", ebenso Umbauten zur Erhöhung der passiven Sicherheit (Kopfstützen, Gurte), auch wenn's nicht serienmäßig war.
Beispiele:
Ford Capri 1,6 Umbau auf Ford Capri 2,8 injection ---> H-Kennzeichen möglich (Umbau aber ein Riesen-Galama)
BMW 1502 auf 2002 tii ---> H-Kennzeichen möglich
Ford Capri Umbau auf 4,0 ltr. V6 aus dem Explorer ---> kein H-Kennzeichen
VW Golf I GTI Umbau auf 8V-GTI-G-Kat-Motor des Golf II ---> H-Kennzeichen sollte möglich sein, weil dadurch nur das Schadstoffverhalten verbessert wird und der Motor optisch und technisch weitgehend gleich ist. Einbau eines 16V-Motors aus dem Golf II ---> kein H-Kennzeichen, weil Konstruktion zu verschieden.
Natürlich gibt's da Grenzbereiche und Grauzonen, aber wo gibt's das nicht ...