eintragung von 8v turbo auf 16v turbo

Jetzt schon mal zum mitschreiben:
Es gibt kein H-Kennzeichen für Fahrzeug wo der Motor umgebaut wurde. Es sei denn, der Umbau wurde in den ersten 10 lebensjahren des Autos vorgenommen. Und das sagt mir der Tüv-prüfer wo ich mir das Datum der Erstzulassung aussuchen kann!

Abgesehen davon, dass dieses Sondermodell sicherlich schon einen gewissen Wert hat.
 
bezog mich freilich auf den sammlerwert seines t8 lux. der motorumbau scheint ja wieder fallengelassen worden sein.
 
Jetzt schon mal zum mitschreiben:
Es gibt kein H-Kennzeichen für Fahrzeug wo der Motor umgebaut wurde. Es sei denn, der Umbau wurde in den ersten 10 lebensjahren des Autos vorgenommen. Und das sagt mir der Tüv-prüfer wo ich mir das Datum der Erstzulassung aussuchen kann!

Blöhöhödsinn: Natürlich darfst Du den Motor umbauen und kriegst trotzdem ein H-Kennzeichen. Voraussetzung: Der "neue" Motor muß in der selben Baureihe serienmäßig verkauft worden sein (und damit eine ABE für dieses Fahrzeug haben) und natürlich muß der Rest des Wagens technisch (Bremsen, Getriebe, Auspuff, evtl Karosserieverstärkungen) auf dem Stand der "neuen" Motorisierung oder sein, wenn die mehr Leistung haben sollte.

Sinn der Sache: Sonst würden nicht die Motoren, sondern die Fahrgestellnummern getauscht :-)

Nebenbei: Umbauten zur Verbesserung der Schadstoffemmissionen müssten eigentlich immer positiv begutachtet werden wenn das "halbwegs original aussieht", ebenso Umbauten zur Erhöhung der passiven Sicherheit (Kopfstützen, Gurte), auch wenn's nicht serienmäßig war.

Beispiele:
Ford Capri 1,6 Umbau auf Ford Capri 2,8 injection ---> H-Kennzeichen möglich (Umbau aber ein Riesen-Galama)

BMW 1502 auf 2002 tii ---> H-Kennzeichen möglich

Ford Capri Umbau auf 4,0 ltr. V6 aus dem Explorer ---> kein H-Kennzeichen

VW Golf I GTI Umbau auf 8V-GTI-G-Kat-Motor des Golf II ---> H-Kennzeichen sollte möglich sein, weil dadurch nur das Schadstoffverhalten verbessert wird und der Motor optisch und technisch weitgehend gleich ist. Einbau eines 16V-Motors aus dem Golf II ---> kein H-Kennzeichen, weil Konstruktion zu verschieden.

Natürlich gibt's da Grenzbereiche und Grauzonen, aber wo gibt's das nicht ...
 
und im Grunde alles Ermessenssache des Begutachtenden TÜVler......:rolleyes:
 
...
Nebenbei: Umbauten zur Verbesserung der Schadstoffemmissionen müssten eigentlich immer positiv begutachtet werden wenn das "halbwegs original aussieht"...

Naja, scheinbar gibts da ne grosse Ausnahme zu Deiner Regel: moderne Gasanlagen sind nur noch sehr schwer unter Beibehaltung des H-Kennzeichens eintragbar, obwohl der Umwelt zuträglich und meisst auch halbwegs unauffällig zu montieren, zumindest im Motorraum genauso unauffällig wie eine G-Kat Regelanlage, die ohne Verlust des H-Kennzeichens einhergeht.
 
Nojo, du hast Post.
Habe keine Kaufabsichten, dafür etwas Platz in der Scheune!
 
hm...letzte Aktivität irgendwann im Februar..
 
..nojo...hier im Forum
 
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