Das Auto ist doch angemeldet und hat TÜV, oder ?
Wenn es nicht im Parkverbot steht, haben die gar nichts anzubringen, aus welchem Grund auch ??
Wie kommst du darauf? Das ist Wunschdenken. Willkommen in Deutschland (OK, kann anderswo auch so sein).
Es gilt, dass ein Fahrzeug nur auf einer öffentlichen Verkehrsfläche geparkt oder abgestellt werden darf, wenn es zugelassen ist
und fahr- und betriebsbereit ist (oder quasi sofort in diesen Zustand versetzt werden kann, also wohl Dinge wie Batterietrennschalter geöffnet, Druckluft bei Luftbremse abgelassen, etc. Aber bei einem platten Reifen wird es schon lustig zu diskutieren).
Da der Wagen offensichtlich nicht nicht fahr- und betriebsbereit war, darf er auch nicht auf einer öffentlichen Verkehrsfläche geparkt werden.
Begründet wird das ganze wohl dadurch, dass es sich dann um eine nicht genehmigte Sondernutzung handelt und damit eine kostenpflichtige Entsorgung gerechtfertigt ist, siehe §16 Abs. 8 StrG.
Die Begründung sollte aber auf dem roten Aufkleber stehen/angekreuzt sein.
Nette Nachbarn hast du...
Ja, solch einen Quatsch braucht man echt nicht, ob nun wg. Nachbarn oder einer pleite Gemeinde, wo man fleißig versucht Geld mit Knöllchen zu machen (und sowas dann Nebeneffekt ist).