Jetzt reden wir aber von 2 verschiedenen Dingen:
1. Ein Saab 900 hat nur Euro 1 eingetragen: dann möchte ich den Prüfer sehen, der die AU verweigert, wenn die AU Werte stimmen, aber der Matrix Kat (oder ein anderer Kat) keine ABE hat (und natürlich das sonstige Abgassystem keine Auffälligkeiten aufweist). Um es auch immer wieder zu betonen: die ABE des 900er erlöscht nicht, nur weil z.B. der Kat keine ABE hat.
2. der andere Fall ist schon heikler: zuerst eine EURO 2 Umschlüsselung, die entweder nur per KLR (übrigens in Kombination mit jedem passenden Kat möglich) Einbau+Eintrag oder per Matrix-Kat (Einbau+Eintrag) möglich ist, zu erreichen; und dann im zweiten Fall anschließend (aus welchen Grund auch immer) einen anderen Kat einbauen
> aber: wenn der 900er dann bei der AU auch die EURO 2 Grenzwerte einhält, hätte ich persönlich damit auch keine Schmerzen
Nachtrag:
Den Annex 4 verstehe ich auch nicht ganz. Mein 87er TU Cabrio hatte z.B. ganz legal mit dem Serien-Kat + KLR dann EURO 2 eingetragen. Also eben möglich über alle MY hinweg.
Wie gesagt: meines Wissens erhält man immer bei dem nachträglichen (nachgewiesenen) Einbau eines KLR in einen TU16 mit (irgendeinem funktionierenden KAT) die EURO 2 eingetragen. Das KLR ist das entscheidende, nicht der KAT-Hersteller.
Wobei man sich heute schon fragen müßte: warum das umständliche Getue mit KLR + Kat, wenn es mit dem Matrix-Kat einfacher und besser geht.