- Registriert
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Nachtrag:
wenn man das Internet befragt, dann scheint die gesetzliche Regelung zu sein:
nachträglich eingebaute und eingetragene Anlagen zur Erlangung einer besseren Abgasnorm als im Auslieferungszustand können auch später wieder ausgebaut und aus den Papieren ausgebaut werden (mit entsprechender Rückstufung in der Schadstoffklasse). Man sollte das aber mit dem Prüfer*in seines Vertrauens besprechen. Und dann nach Abnahme durch den Prüfer*in erst hin zur Zulassungsstelle und eben umtragen lassen.
Insofern war mein Weg damals wahrscheinlich der falsche. Ich hätte nicht das Straßenverkehrsamt HH per mail fragen sollen, sondern einen Prüfer*in. Was ja grundsätzlich immer der besser Weg bei solchen Fragen ist.
wenn man das Internet befragt, dann scheint die gesetzliche Regelung zu sein:
nachträglich eingebaute und eingetragene Anlagen zur Erlangung einer besseren Abgasnorm als im Auslieferungszustand können auch später wieder ausgebaut und aus den Papieren ausgebaut werden (mit entsprechender Rückstufung in der Schadstoffklasse). Man sollte das aber mit dem Prüfer*in seines Vertrauens besprechen. Und dann nach Abnahme durch den Prüfer*in erst hin zur Zulassungsstelle und eben umtragen lassen.
Insofern war mein Weg damals wahrscheinlich der falsche. Ich hätte nicht das Straßenverkehrsamt HH per mail fragen sollen, sondern einen Prüfer*in. Was ja grundsätzlich immer der besser Weg bei solchen Fragen ist.