Erfahrungen mit "Saabtun"?

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SAAB
9-3 I
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2002
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FPT
Leute,

mir ist aufgefallen, dass in regelmäßigen Abständen bei ebay die (schon seit Jahren nicht mehr produzierten) Hirsch 6-Speichen Felgen zu 17 oder 18 Zoll angeboten werden, dies gilt ebenfalls für das englische ebay, wo diese Felgen immer mal wieder offieriert werden.

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Hat irgendjemand Erfahrungen mit dem Anbieter Saabtun, der diese Felgen immer mal wieder anbietet? Ich bin immer etwas stutzig, da ich mir nicht vorstellen kann, dass noch jemand einen so großen Fundus an diesen seltenen Felgen vorrätig hat.

Es grüßt der

manicstreet
 
doch, vor glaube ich 2 Jahren hat Hirsch jede menge felgen und zubehör abverkauft
jetzt sind genau diese felgen auf dem markt
 
Hallo hb-ex,

danke, dieses englische Forum habe ich bei Googlen auch schon gefunden, die Posts sind ja eher "durchwachsen".

Hat denn noch jemand aus diesem Forum Erfahrungen mit Saabtun? Er bietet über die Bucht ja auch die berühmte (nachgebaute) 6-Punkt-Strebe von genuinesaab.com an.

Es grüßt der

manicstreet
 
Hallo,

wenn man das andere Forum so liest ... setzt dich + Kumpel ins Auto, nimm "einen Tag Fahren" in kauf, und kauf die bar.
Alles andere wäre die besondere Form von mutig ...

Solltest du dann vor Ort nichts kriegen, kannst du dir immerhin einreden, einen schönen Ausflug gemacht zu haben.

Viele Grüße!
 
Ja, auf den Versuch könnte man sich einlassen. Zumindest hat er zugesagt, dass ein Treffen in Deutschland an der polnischen Grenze möglich erscheint...

Es grüßt der

manicstreet
 
Bringt diese 6-Punkt-Strebe tatsächlich einen fahrtechnischen Vortschritt
und erhält damit meine Wagen überhaut noch eine Abnahme?
 
Hallo,

also ich habe mit dem Guten Mateusz von Saabtun kontakt gehabt. per mail und auch per Whatsapp.
eigentlich ganzg nett alles.

2 dieser 6 punkt streben kamen auch ueber ebay bei einem bekannten an.

bei mir verlief das alles etwas anders.

ueber whatsapp alles soweit geklaert weil er mir die steering brace angeboten hat fuer 90.- was weitaus guenstiger is als andere anbieter.. dazu wollte man sich noch ueber die komplette bremsanlage von einem troll einigen. auch dafuer gabs dann eine absprache von 400.- usw.. dann sollte es an die ueberweisung gehen. habe auch die daten der bank erhalten usw..

wollte noch 1-2 dinge danach mit ihm klaeren bevor ich ueberweise.. und kein kontakt mehr.. werder per handy.. per whatsapp, per mail oder sonst etwas..

habe daraufhin dann natuerlich nichts mehr von ihm gehoert...

nun is halt die frage.. zufall ? was waer passiert haette ich doch ueberwiesen ? usw usw.

ist also meine erfahrung mit dem verkaeufer.
 
Bringt diese 6-Punkt-Strebe tatsächlich einen fahrtechnischen Vortschritt
und erhält damit meine Wagen überhaut noch eine Abnahme?
Prinzipiell verliert das Fahrzeug ganz klar seine Betriebserlaubnis!
Dennoch kann es sein, dass der Prüfer bei der HU keine Probleme macht.
 
warum soll das Fahrzeug seine Betriebserlaubnis verlieren?
 
Domstreben bzw. Fahrwerksstreben sind lt. meiner (letzten) Kenntnis eigentlich Eintragungsfrei.
Ausgenommen sind Käfige (generell Streben im Innenraum / Verletzungsgefahr bei Unfall etc.) oder wenn diese gegen andere Vorgaben verstoßen, Mindestabstand zur Fahrbahn unterschreiten z.b.
 
Domstreben (nicht Käfige) sind und waren Eintragungsfrei und wurden nie mit ABE oder ähnlichem ausgeliefert (Wiechers packt seit kurzem einen Beipackzettel hinzu, das war es auch)
Über eine Änderung der Gesetzgebung hab ich auch nix mitbekommen.

Aber auch egal, am besten spricht man das mit seinem TÜV / Dekra / GTÜ und co. Ansprechpartner ab, holt sich noch eine zweite Meinung eines anderen Sachverständigen ein und kann dann entscheiden..das war und ist immer noch der beste und einfachste Weg :top:
 
Sorry Yogi, da muss ich widersprechen! JEDE Veränderung am Fahrzeug ist prinzipiell genehmigungspflichtig.

Man muss generell zwischen zwei Dingen unterscheiden:
1. TÜV
2. BE
Nur weil etwas den TÜV nicht juckt, heißt das noch lange nicht, dass es erlaubt ist, bzw. keine Konsequenzen nach sich zieht.

Nehmen wir folgendes Szenario an:
Ich fahre mit eingebauter Strebe unter dem Auto zum TÜV und erhalte bei der HU meine Plakette.
Zwei Wochen später bleibe ich nichtsahnend leicht am Unterboden hängen, denke mir aber nichts weiter dabei. Dann fahre ich auf die Autobahn. Während der Fahrt löst sich die Strebe unter dem Auto und fliegt dem Hintermann in die Scheibe. Dieser verursacht daraufhin einen Unfall, wird schwer verletzt und bleibt Querschnittsgelähmt. Da es sich um einen 20-jährigen Mann handelt, hat dieser geschätzt noch eine restliche Lebenserwartung von ca. 50 Jahren, es entsteht also ein Millionenschaden.
Die Versicherung wird einen Gutachter beauftragen, der zweifelsfrei feststellt, dass der Unfall durch eine nicht genehmigte Veränderung am Fahrzeug hervorgerufen wurde. Unter Umständen zahlt die Versicherung zwar zunächst, wird aber den Verantwortlichen, also in diesem Fall mich, voll in Regress nehmen (mal ganz abgesehen von den strafrechtlichen Konsequenzen).

Ich will hier nicht "den Teufel an die Wand malen", nur erklären, was passieren könnte und was der Unterschied zwischen 'TÜV bekommen' und 'die Betriebserlaubnis erhalten' ist.
 
Da musst du dich nicht entschuldigen, da gebe ich dir sogar recht. Nur wie du schon schreibst ist das "prinzpiell" ein dehnbarer Begriff.
Nur werden sie als Eintragungsfrei vertrieben und auch von den prüfenden Behörenden als solche behandelt (meine Erfahrung: hatte diese in allen meinen bisherigen Fahrzeugen verbaut und wurde nie darauf angesprochen)
Klar kann man auch Eintragungsfreie Teile oder mit normaler bzw. "Fahrzeug" ABE eintragen, dann sollte man vorerst erstmal "sicher" sein...deswegen auch mein letzter Satz mit dem Fragen ;).

Das Beispiel halte ich nur für fragwürdig gewählt, viel anderes ergeht es dir nicht wenn das auch mit einem von Saab vertriebenen Dachgepäckträger passiert..dann ist das Teil ja eigentlich zugelassen..trotzdem muss man als Fahrzeughalter für den
Einwandfreien Zustand seines PKW gerade stehen..also wenn was passiert hat man immer erstmal die "Arschkarte".

Aber ich weiss was du meinst und gebe dir recht, deswegen abklären und dann selber abwägen ob es einem Wert ist oder nicht..
 
Zuletzt bearbeitet:
sonst müsste man ja auch erst mal sämtliche VW (VAG) wegen der unteren Motorraumabdeckung (Windleitverkleidung oder wie auch immer bezeichnet) aus dem Verkehr ziehen ;-) Spätestens bei Aufbauten und Nutzfahrzeugen ist das Meiste ohne Eintragung, etc. Siehe Feuerlöscher, Ersatzradträger, Wassertanks, ...
 
sonst müsste man ja auch erst mal sämtliche VW (VAG) wegen der unteren Motorraumabdeckung (Windleitverkleidung oder wie auch immer bezeichnet) aus dem Verkehr ziehen ;-) Spätestens bei Aufbauten und Nutzfahrzeugen ist das Meiste ohne Eintragung, etc. Siehe Feuerlöscher, Ersatzradträger, Wassertanks, ...

möchte ich so nicht stehen lassen: untere sowie obere abdeckungen dienen meist zur geräuschminderung und somit zu einer klassifizierung. zB geräuschemission db, somit würde beim entfernen der besagten verkleidung auch die BE erlischen.
verbaute feuerlöscher, haben sicherlich keinen wandhalter für den keller, somit für das KFZ bzw LKW, und dort gibt es sehr wohl auflagen wie und wo sie zu montieren oder mitzuführen sind sowie eine CE

Aufbauten usw werden genauestens erfasst und im KFZ Brief erfasst, sollten vorgaben nicht überschreiten.
selbst das erwähnte ersatzrad und dessen standort sowie mit seilzug oder schwenkbar!

@Flemming ich glaube hier liegst du völlig daneben.
 
Ich meinte mehr die ganzen VAGs, die ihre Abdeckung verlieren. Sieht man immer von hinten schön wenn die schon runterhängt und fast auf der Fahrbahn schleift.

Fester Aufbau ab Werk wie Koffer, Kippmulde, etc. ja. Aber spätestens darauf wird frei befestigt. Oder willst du behaupten, dass das zwar alles verboten ist, aber dass das Verbote sind, die nicht kontrolliert werden? Keiner unser Sportanhänger hat in irgend einer Weise zugelassene Aufbauten, das sind eigentlich alles "nicht serienmäßige Anbauteile". Und die Dinger haben alle eine Zulassung und gehen auch alle 2 jahre zu HU. Relevant sind Rahmen, Achse, Lichtanlage. Über erstere dann noch das zGg und Stützlast. Maße ebenso zuzüglich allgemein zulässiger Überhänge. Nicht anders sieht das bei Transportern aus. Die ganzen Halter auf der Ladefläche, ...

Scheint mal wieder eine lustige Grauzone zu sein. Nun ja. Dann ist der Feuerlöscherhalter, solange man ihn festschraubt und nicht festschweißt, also ein austauschbarer Ladungsträger. Dann ist er offensichtlich legal. :cool:
 
Scheint mal wieder eine lustige Grauzone zu sein. Nun ja. Dann ist der Feuerlöscherhalter, solange man ihn festschraubt und nicht festschweißt, also ein austauschbarer Ladungsträger. Dann ist er offensichtlich legal. :cool:

nein @Flemming du beginnst hier mehere sachen zu vermengen, daher bewegen wir uns in drei bereichen, ladungssicherung, Anhänger, schwerlastbereich.
lass uns einfach darauf einigen, das bauteile welche die bodenfreiheit,gesamthöhe,breite oder länge des KFZ verändern, eintragungspflichtig sind oder eben ein prüfzeichen besitzen müssen, wie zB eine AHK und dessen an/aufbauten wie zB ein fahrradträger.

Anbauten an Rahmen auch Hilfsrahmen, insbesondere wenn gebohrt werden muss, sind im falle einer fehlenden CE ein nogo.

wenn nun ein Prüfing dieses teil bewusst übersieht, ist es eine ganz andere nummer.
und nun der berühmte teufel:....bei einem unfall möchte ich nicht der beklagte sein, bei dem vor gericht gesagt wird: wenn dieses teil nicht verbaut gewesen wäre, hätte der arm noch dran sein können.
 
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