Frage an die Juristen bzgl privater Lagerung von Reifen

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Frage an die Juristen unter uns:
In wie weit gelten Reifen als brennbares Gefahrengut? Es geht um die Lagerung von Autoreifen auf einem (privaten) Stellplatz in einer geschlossenen Tiefgarage. Dass Reifen brennbar sind ist klar. Andererseits ist es ja üblich, den jeweils nicht genutzten Satz Räder in der Garage zu lagern. Gut, nun übertreibt der Bekannte genau wie ich und hat halt 5 Sätze da rum liegen, aber der Vermieter meckert nun und verlangt die Entfernung. Andere haben nur einen Satz liegen und da wird nicht gemeckert. :redface: Wie ist denn da die gesetzliche Grundlage? Gibt es eine zu tolerierende Höchstgrenze? Sind 20 Reifen brennbarer als 4? :frown: Wie sieht die gesetzliche Regelug aus? Darf ein Vermieter verlangen, dass Reifen nicht im vermieteten Raum gelagert werden? :confused:
 
Ich nehme an, dass der Vermieter das Ganze als eine Art von Sondermüllansammlung ansieht und fürchtet das Ganze irgendwann selbst entsorgen lassen zu müssen.
 

Ja, über den ersten Link bin ich auch gestolpert. Doch gelten Reifen als brennbare Stoffe? Holz brennt auch, und darf ja wohl gelagert werden. Es geht ja vermutlich in erster Linie um die Entzündbarkeit. Letztlich brennt ja fast alles irgendwann... :rolleyes:

Ich nehme an, dass der Vermieter das Ganze als eine Art von Sondermüllansammlung ansieht und fürchtet das Ganze irgendwann selbst entsorgen lassen zu müssen.

Das kann durchaus sein. Die Frage ist, ob man sich fügen muss. Sonst kommt noch jemand und schreibt einem vor, welches Modelle man in seiner Garage parken darf... :rolleyes: Gefahrengut ist klar, aber Reifen sind doch nicht als Gefahrengut eingestuft, oder? :confused:
 
Daher der zweite Link....


[....]Bei den Autoreifen des Antragstellers handele es sich um brennbare Stoffe i. S. v. § 134 Abs. 4 Satz 1 Sonderbauverordnung (SBauVO), die in der - hier als Mittelgarage im Sinne von § 118 Abs. 1 Nr. 2 SBauVO einzuordnenden - Tiefgarage nicht gelagert werden dürften.[...]
 
In einigen Bundesländern ist die Garage als spezieller Nutzungsraum definiert. Ich glaube, in Hessen wurde sogar ein Bußgeld von 500 Euro verhängt, weil in der Garage nicht nur ein Auto stand, sondern andere Dinge. Regale mit Putzmittel sind nicht erlaubt. Der jeweilige Satz Räder würde aber toleriert. Ein Fahrrad nur dann (hier wiehert der Amtsschimmel gewaltig), wenn es so eingestellt werden kann, dass man es nicht extra wegnehmen muss, um mit dem Auto rein- oder rauszufahren.

Genau genommen, gelten diese Regeln bundesweit, aber nicht jedes Bundesland befasst sich mit derartigem Quatsch. Wobei auch einzelne Ordnungsämter überpingelig sein können. Es soll sogar für die eigene Garage gelten. Na ja, typisch für unseren Paragrafenstaat.
 
Kommt auch drauf an was im Mietvertrag steht. Wenn nur die Abstellung eines Fahrzeugs (bei Sammelgaragen üblich) vereinbart wurde, hat alles andere dort nichts zu suchen. Ansonsten siehe Beitrag 6.
 
In einigen Bundesländern ist die Garage als spezieller Nutzungsraum definiert. Ich glaube, in Hessen wurde sogar ein Bußgeld von 500 Euro verhängt, weil in der Garage nicht nur ein Auto stand, sondern andere Dinge. Regale mit Putzmittel sind nicht erlaubt. Der jeweilige Satz Räder würde aber toleriert. Ein Fahrrad nur dann (hier wiehert der Amtsschimmel gewaltig), wenn es so eingestellt werden kann, dass man es nicht extra wegnehmen muss, um mit dem Auto rein- oder rauszufahren.

Genau genommen, gelten diese Regeln bundesweit, aber nicht jedes Bundesland befasst sich mit derartigem Quatsch. Wobei auch einzelne Ordnungsämter überpingelig sein können. Es soll sogar für die eigene Garage gelten. Na ja, typisch für unseren Paragrafenstaat.

Genau genommen sind diese Bauvorschriften Landesrecht, also nix bundesweit... während ich google mit der Suche nach den oben stehenden Verweisen gequält habe bin ich in einem anderen Forum über einen, wie ich finde recht gut zu deinem Beitrag passenden Kommentar gestolpert.
Sinngemäß war der Verfasser der Meinung, dass man sich bei solchen Vorschriften durchaus mal vor Augen führen sollte, dass es nicht unwahrscheinlich ist, dass diese mit dem Blut derer geschrieben sind bei denen es diese Vorschriften entweder nicht gab, oder sie ignoriert wurden.
 
Nur muss man sich schon manchmal fragen was für Scheuklappen die Leute aufhaben. Ein Stapel Reifen darf formal nicht aber ein vollgetanktes Auto darf. Es darf da sogar abgestellt werden ohne dass man es vorher abkühlt. Batterie muss auch nicht abgeklemmt werden. Wie so häufig eine Frage der Verhältnismäßigkeit. Sowohl was die Regel angeht als auch die oben genannte Menge an Reifen/Rädern.
 
Nur muss man sich schon manchmal fragen was für Scheuklappen die Leute aufhaben. Ein Stapel Reifen darf formal nicht aber ein vollgetanktes Auto darf. Es darf da sogar abgestellt werden ohne dass man es vorher abkühlt. Batterie muss auch nicht abgeklemmt werden. Wie so häufig eine Frage der Verhältnismäßigkeit. Sowohl was die Regel angeht als auch die oben genannte Menge an Reifen/Rädern.

Sehe ich nicht so, die Garage hat nun mal als "Aufgabe" Autos zu beherbergen. Das Risiko ist also nun mal einkalkuliert, dann geht es nur darum das Risiko zu minimieren. Die Brandlast dürfte sich ja doch massiv ändern wenn jeder noch einen Satz Reifen zusätzlich da stehen hat und nur darum geht es doch.
 
Zur hessischen Nuzungsregelung der Garage: Sinn ist natürlich, daß nicht die Autos auf der Straße herumstehen und der Trödel in der Garage, und im z.B. Winter kommt unnötigerweise der Winterdienst nicht mehr durch. Die Garage wird ja vereinfacht genehmigt (darf z.B. auf die Grundstücksgrenze) und ist kein Haus. Also muß sie auch artgerecht genutzt werden. Wundert mich, daß es in anderen Bundesländern keine analogen Regelungen gibt.
Ansonsten denke ich wie Klaus, daß eine Tiefgarage sehr schnell zumüllt wenn da jeder umfangreichen Trödel reinstellt. Und daß daher der Vermieter oder die Hausordnung der Eigentümergemeinschaft das regeln muß.
Wenn man mal schaut, wie gelegentlich Reifenlager mit vielen Reifen abrennen, das ist schon ein großes Ereignis unter freiem Himmel. Wenn man sich jetzt so etwas in einer Tiefgarage vorstellt...
 
Zuletzt bearbeitet:
Es geht in jedem Fall um einen explizit gemieteten Garagenstellplatz (der besonders breit ist und es erlaubt, neben dem Auto auch noch vieles anderes abzustellen. Die Reifen stehen nicht auf gemeinschaftlicher Garagenfläche...
 
Sagen wir mal so: Wenn der Streit jetzt in der Weise eskaliert, dass zu sehr darauf verwiesen wird, dass andere doch auch einen (!) Satz Reifen stehen haben, und diese dann von allen entfernt werden müssen, dürfte man sich damit wohl eine nette Anzahl neuer Feinde schaffen.
Ein Satz Wechsel-Räder gehört ja quasi als Grundausstattung mit zum Auto. Alles andere ist halt 'sonstige Lagerung'.
 
Die meisten Vermieter sind einfach völlig bekloppt. Da bekomme ich jahrelang gutes Geld für die Zurverfügungstellung einer PKW-Stellfläche und dann mache ich mir Gedanken darüber, was der Mieter dort lagert. Das ist mir doch völlig egal, auch dann, wenn ich z.B. Räder auf eigene Kosten später entsorgen müßte.
Leben und leben lassen...:rolleyes:
Sich allein über Eventualitäten Gedanken zu machen, zeugt schon von absoluter "Kleinkariertheit".
 
Die meisten Vermieter sind einfach völlig bekloppt. Da bekomme ich jahrelang gutes Geld für die Zurverfügungstellung einer PKW-Stellfläche und dann mache ich mir Gedanken darüber, was der Mieter dort lagert. Das ist mir doch völlig egal, auch dann, wenn ich z.B. Räder auf eigene Kosten später entsorgen müßte.
Leben und leben lassen...:rolleyes:
Sich allein über Eventualitäten Gedanken zu machen, zeugt schon von absoluter "Kleinkariertheit".

Das steht außer Frage in dem besagten Fall. Ich wollte nur mal sondieren, wie das rechtlich gesehen wird und ob es sich lohnt sich zu wehren. Was bin ich froh, dass ich selbst mich mit so was nicht rumärgern muss... :rolleyes:
 
Gut, daß die Reifen am Auto solche von der nichtbrennbaren Sorte sind.
Die brenngefährdeten Ersatzreifen habe ich sicher im Keller gelagert.
 
Reifen in großen Mengen unter freiem Himmel gelagert können sich selbst entzünden. Hat das Bundesverwaltungsgericht mal in den 90igern im Fall einer illegalen Lagerung entschieden.

Vielleicht kommt die etwas krude Ansicht des Vermieters aus dieser Ecke. Aber in dem Fall ging es um 20.000 Reifen unter freiem Himmel.....
 
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