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Frage an die Juristen unter uns:
In wie weit gelten Reifen als brennbares Gefahrengut? Es geht um die Lagerung von Autoreifen auf einem (privaten) Stellplatz in einer geschlossenen Tiefgarage. Dass Reifen brennbar sind ist klar. Andererseits ist es ja üblich, den jeweils nicht genutzten Satz Räder in der Garage zu lagern. Gut, nun übertreibt der Bekannte genau wie ich und hat halt 5 Sätze da rum liegen, aber der Vermieter meckert nun und verlangt die Entfernung. Andere haben nur einen Satz liegen und da wird nicht gemeckert. Wie ist denn da die gesetzliche Grundlage? Gibt es eine zu tolerierende Höchstgrenze? Sind 20 Reifen brennbarer als 4? Wie sieht die gesetzliche Regelug aus? Darf ein Vermieter verlangen, dass Reifen nicht im vermieteten Raum gelagert werden?
In wie weit gelten Reifen als brennbares Gefahrengut? Es geht um die Lagerung von Autoreifen auf einem (privaten) Stellplatz in einer geschlossenen Tiefgarage. Dass Reifen brennbar sind ist klar. Andererseits ist es ja üblich, den jeweils nicht genutzten Satz Räder in der Garage zu lagern. Gut, nun übertreibt der Bekannte genau wie ich und hat halt 5 Sätze da rum liegen, aber der Vermieter meckert nun und verlangt die Entfernung. Andere haben nur einen Satz liegen und da wird nicht gemeckert. Wie ist denn da die gesetzliche Grundlage? Gibt es eine zu tolerierende Höchstgrenze? Sind 20 Reifen brennbarer als 4? Wie sieht die gesetzliche Regelug aus? Darf ein Vermieter verlangen, dass Reifen nicht im vermieteten Raum gelagert werden?