Frage an die Juristen bzgl privater Lagerung von Reifen

Die ganzen Bauordnungen, Verordnungen, technischen Regeln und Vorschriften (wie zB auch die VDE) sind im Grunde Sammlungen von Sachen, die irgentwann irgentwo mal schief gegangen sind bzw Folgerungen aus Analysen von Schadensfällen.
Man möchte, wenn Fehler sich schon nicht vermeiden lassen, wenigstens draus lernen um nicht denselben Fehler immer wieder zu machen.
Sinnvollerweise werden auch "abstrakte", als mögliche Gefahren erkannte Sachverhalte sowie Tranfers (Stoffe mit ähnlichen Eigenschaften oder ähnliche Gesamtkonstellationen) erfaßt und geregelt.
Im Einzelfall erscheint dies möglicherweise den betroffenen Einzelpersonen stark übertrieben, unterstellterweise auch, weil vieles nicht in der tatsächlich wirksamen Tragweite betrachtet wird.
Allerdings wenn eine dieser Einzelpersonen (oder auch Angehörige/Freunde) zu Schaden kommt, weil sich jmd nicht an die Regeln gehalten hat, dreht die Sichtweise ganz schnell.
Klar sollte sein, absolute Sicherheit wird man nie erreichen, aber man kann Risiken minimieren und Auswirkungen von Störungen und Unfällen deutlich reduzieren.
Und das sollte jeder tun und mittragen, da wir alle gemeinsam den Risiken ausgesetzt sind!
 
Zuletzt bearbeitet:
Alles schön und gut. Jetzt muss mir nur noch jemand erklären, warum z.B. die brennenden Reifen im Keller ohne Brand- und Rauchabschottung (und voll gestopft mit all dem restlichen Krempel) ungefährlicher sind als in der abgetrennten Garage. Denn darauf läuft es in den meisten Fällen ja hinaus. Zumindest was den zweiten Reifensatz angeht.
 
In Deiner vom Haus abgetrennten Garage ist es eigentlich ungefährlicher. Aber im Keller des Hauses oder gar einer Tiefgarage ist ein Brand ohnehin schlimm genug. Gefährliche Stoffe haben da erst recht nichts zu suchen. Wir haben im Keller einen durch 2 Blocks laufenden Gang. Nach Verschärfung der Vorschriften wurden Brandschutztüren eingebaut. Von 10 mal, wenn ich in den Keller komme, stehen die 9 mal offen, mit Keil drunter. Die Leute kapieren nicht, dass damit dem Feuer eine Art Autobahn geschaffen wird und der Brand sich in Sekunden auf den ganzen Komplex ausbreitet. Dann muss nur im schlechtesten Augenblick jemand eine Haustüre öffnen.

Ich vermute, dass man die Nutzung der Kellerräume weniger scharf einschränkt als die von Garagen. Wobei sich eine Tiefgarage ja meistens unter Geschäftshäusern in der Innenstadt befindet. Wird einem nun die Schuld an einem Großbrand nachgewiesen, kann man sich gleich einen Strick nehmen. Es ist auch leichter kontrollierbar. In meinen Keller schaut keiner hinein, aber die Garage wird ja mehrmals am Tag geöffnet und in der Tiefgarage sieht man eh alles. Es besteht da aber auch die Gefahr, dass die Räder/Reifen geklaut werden.

Bei uns bieten Reifenhändler an, die jeweils nicht benötigten Rädersätze sachgemäß zu lagern. Man fährt hin, lässt schnell die Räder wechseln - fertig. Sicher kostet das etwas, aber dafür entfällt die Stellage im Keller oder der Garage.
 
Man sollte hier differenzieren:
Das Schadensrisiko bzw die zu erwartende Schadensschwere ist das eine, das Brandentstehungsrisiko das andere.
Dazu immer beachten, wo wir uns bewegen, in einem "normalen" Wohnhaus gelten andere Regeln (LBO/MBO) als in Sonderbauten (zB Garagen, Hochhäuser - GaVo, MHHR/LHHR).
Im Bereich der LBO ist Brandschutz idR reiner Nachbarschaftsschutz, Sachwertschutz ist dann ein Privatvergnügen des jeweiligen Eigentümers, ggf auch nach Vorgabe der VdS oder im Rahmen der konkreten Policen geregelt.
Brandschutz ist relativ komplex, sowohl fachlich wie auch rechtlich.
Manchmal erscheint es übertrieben, aber tut euch den Gefallen und unterstellt einen Sinn dahinter, auch wenn er sich euch nicht erschließt!
 
Alles schön und gut. Jetzt muss mir nur noch jemand erklären, warum z.B. die brennenden Reifen im Keller ohne Brand- und Rauchabschottung (und voll gestopft mit all dem restlichen Krempel) ungefährlicher sind als in der abgetrennten Garage. Denn darauf läuft es in den meisten Fällen ja hinaus. Zumindest was den zweiten Reifensatz angeht.
Was Du als gefährlicher ansiehst spielt überhaupt keine Rolle.

Deine private abgeschlossene Einzel- oder Doppelgarage ist bezüglich der Reifenlagerung so zu behandeln wie Dein privater Keller in einem Einfamilienhaus, ist also erlaubt. Die Nutzung einer Garage ist eben insofern eingeschränkt, dass sie als Garage genehmigt und gebaut wurde. Es ist nur eine garagentypische Nutzung zulässig. Dies wird aber nicht überall konsequent gehandhabt geschweige denn kontrolliert.

Der Threadersteller hat aber sein Problem in einer Gemeinschaftsgarage, in der er lediglich einen Stellplatz hat. Hier gelten wesentlich schärfere Vorgaben, die eben auch im Mietvertrag verankert sein können und die dann selbstverständlich auch gelten. Entsprechend gibt es solche Einschränkungen auch in gemeinschaftlichen Kellerräumen mit z.B. Lattenverschlag.
 
Was Du als gefährlicher ansiehst spielt überhaupt keine Rolle.
naja das ist ja nichts neues. Gültigkeit und Sinnhaftigkeit sind bei so mancher Vorschrift zweierlei Dinge.

Der Threadersteller hat aber sein Problem in einer Gemeinschaftsgarage, in der er lediglich einen Stellplatz hat. Hier gelten wesentlich schärfere Vorgaben, die eben auch im Mietvertrag verankert sein können und die dann selbstverständlich auch gelten. Entsprechend gibt es solche Einschränkungen auch in gemeinschaftlichen Kellerräumen mit z.B. Lattenverschlag.
nur führt das (z.B. bei Verwandten) dazu, dass die Reifen nicht in der baulich/brandschutztechnisch getrennten Gemeinschaftsgarage mit Tor lagern sondern im Keller der keine nennenswerte Trennung zum Treppenhaus hat. Was dort aber so zulässig ist. Wird dann halt so gemacht. "Ist Vorschrift, mache ich so".

Im Altbau wie bei uns ist es eh das sicherste das Auto draußen zu lassen, aber das wäre ein anderes Thema.
 
Hmm ich kann das Ganze trotz alledem nicht so ganz nachvollziehen - Reifen haben nunmal keine Selbstenzündungstendenz. Wenn etwas in einer Garage anfängt zu brennen ist das entweder ein Auto wegen irgendeines Defektes oder Brandstiftung - selbst ein Kurzschluß in einer Elektroleitung sollte ja wohl nicht mehr zu einem Brand führen. Und dann macht es wohl kaum einen Unterschied ob ein Auto alleine abfackelt oder noch ein paar Reifen dabei sind. Und auch im Keller spielt es keine Rolle ob man jetzt Reifen lagert oder Alte Möbel und Decken oder die Grillutensilien bis zur nächsten Fete - solange niemand zündelt und auch dann macht es wiederum kaum einen Unterschied was da brennt. Das Ganze ist meiner Überzeugung nach in erster Linie ein typisch deutsches Beispiel für ausgelebten Bürokratismus. Bei wirklich gefährlichen Putz- und Pflegemitteln ist ja bis jetzt auch niemand auf die Idee kommen, die Lagerung einzuschränken....
 
Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes
praktisch jederzeit gerechnet werden muss.
Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehnte lang kein Brand ausbricht,
beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen
einen Glücksfall dar,


mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss!

Gerichtsurteil OVG Münster 10A 363/86
 
Das zweifelt auch niemand ernsthaft an - nur wenn ein Feuer ausbricht ist es ohnehin herzlich egal was da brennt - und das Löschwasser der Feuerwehr gibt dem Ganzen dann ohnehin den Rest. Der Versuch alle Gefahr durch gesetzliche Regelungen aus dem Leben zu verbannen ist von vorneherein zum Scheitern verurteilt - dazu ist die menschliche Dummheit schlicht zu einfallsreich.
 
Nun, es ist schon ein Unterschied, was brennt. Hat man im Keller Reifen und viel Plastikzeug, so entsteht nicht nur Rauch, sondern hochgiftige Dämpfe. Lagert man womöglich noch hochentzündliche Stoffe wie Spiritus, Verdünner, Benzin usw., so hat man den perfekten Brandbeschleuniger. Was mich allerdings auch besorgt macht, sind die heute üblichen Isolierungen an Decken, Wänden und außen unter Putz. Ein "modernes" Haus brennt anders als ein alter Backsteinbau. Und auch hier, Styropor u.ä. entwickelt Giftgas bei der Verbrennung.
 
Also Styropor oder Autoreifen verbrennen ja noch (je nach Verbrennungstemperatur) halbwegs ungiftig - Probleme mit "Giftgasen" entstehen eher dann wenn PVC-haltige Kunststoffe (mit)brennen oder auch bei Schwelbränden - oder wenn "Energiesparlampen" ins Feuer geraten. Wenn solche Gefahren gesetzlich verbannt werden sollen, müssten wir alle in einem 500m2 Loft wohnen, wo der Inhalt einer 50 m2-Wohnung mit entsprechenden Brandschutzwänden dazwischen verteilt wird...
 
Also Styropor oder Autoreifen verbrennen ja noch (je nach Verbrennungstemperatur) halbwegs ungiftig - Probleme mit "Giftgasen" entstehen eher dann wenn PVC-haltige Kunststoffe (mit)brennen oder auch bei Schwelbränden - oder wenn "Energiesparlampen" ins Feuer geraten. Wenn solche Gefahren gesetzlich verbannt werden sollen, müssten wir alle in einem 500m2 Loft wohnen, wo der Inhalt einer 50 m2-Wohnung mit entsprechenden Brandschutzwänden dazwischen verteilt wird...

Bitte was?
Ich hatte hier den Spaß in der Eigentümergemeinschaft mit kompletter Brandsanierung. Das wünsche ich keinem, und hier haben nur die vier eingelagerten Reifen des Nachbarn gebrannt:eek: Bei mehr brennenden Reifen hätte man das Haus sicher abreissen können, wenn es nicht sogar komplett abgebrannt wäre.
 
Bitte was?
Ich hatte hier den Spaß in der Eigentümergemeinschaft mit kompletter Brandsanierung. Das wünsche ich keinem, und hier haben nur die vier eingelagerten Reifen des Nachbarn gebrannt:eek: Bei mehr brennenden Reifen hätte man das Haus sicher abreissen können, wenn es nicht sogar komplett abgebrannt wäre.
Und wo? Im Keller oder in der Garage? Und wenn letzteres, was wäre wohl gewesen, wenn die Reifen im Keller des Nachbarn gebrannt hätten?
 
Und wo? Im Keller oder in der Garage? Und wenn letzteres, was wäre wohl gewesen, wenn die Reifen im Keller des Nachbarn gebrannt hätten?

sog. Keller. Der ist hier im Erdgeschoss, aber ich suche mal die Bilder raus. Das war gar nicht lustig, obwohl die Versicherung keinerlei Ärger gemacht hat.
 
Ich hab die Frage nach der unmittelbaren Gefahr durch Verbrennungsgase verstanden - was da an Rauch entsteht und sich dann überall niederschlägt ist wieder etwas anderes - und für die Sanierung macht es eher einen geringen Unterscheid wieviel gebrannt hat.
Und jetzt die Gewissensfrage: würdest Du Deinem Nachbarn echt einen Vorwurf machen selbst wenn da acht Reifen gebrannt hätten oder gar die eingelagerten Gartenmöbel mit PVC-Tischdecken?
 
Hat es aber nicht, es waren nur 4 Reifen :eek: Bei mir in der Bude war bei der Schadstoffmessung alles ok.

Hausflur, und das waren keine Spinnweben:eek:
 

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OMG - der Vermieter will's nicht und damit Eierabend. Andere Möglichkeit suchen und Vertrag kündigen. Am besten fristlos und Zahlung schon im Vormonat einstellen :biggrin:
 
Ein mal angezündete REifen brennen verdammt gut.....
sie aber anzuzünden ist ziemlich schwierig. Frag mich nicht warum, aber ich hab da eigene Erfahrungen.... ohne Benzin drüber zu kippen wird das nix. Also nur, wenn schon was anderes brennt. Und dann... brennt auch vieles anderes.
3 Atemzüge des Brandrauchs führen zu Bewusstlosigkeit!
bin aus o.g. Grund sicher, dass es nicht so ist ;) Der Rauch ist allerdings echt übel, und ich würde auch nicht noch einmal in der Nähe bleiben.... damals war ich jung und unwissen. Ob das allerdings giftiger ist, als jeder beliebige Kunststoff, von denen einige schneller brennen ??!!
Grundsätzlich bin ich aber aus verschiedensten Gründen Deiner Ansicht.
 
Konzentriertes Rauchgas ist absolut tödlich, je nach Konstitution des Opfers und Zusammensetzung des Rauches sind evtl nur zwei oder sogar fünf Züge zur Bewußtlosigkeit nötig, liegt das Opfer einmal flach, ist "de Käs gegesse".
Das ist übrigens nicht mit dem "leichten Geruch" eines Openair-Feuers zu vergleichen, in geschlossenen Räumen konzentriert sich das mal ganz anders, das wird sehr schnell "blickdicht", neben den Gift- und Schadstoffen ist die Temperatur auch noch ein lethaler Faktor.
Die Zeitspanne vom lächerlich aussehenden Entstehungsbrand bis zum Vollbrand ist erschreckend kurz, der Vorgang läuft expotentiell ab, die zugehörige Parabel kann, je nach Bedingungen und Brennstoffen, sehr steil ausfallen.
Da ist ganz schnell Schluß mit lustig!
 
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