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ra-sc91

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  1. Nun ja, nach 15 Seiten Diskussion fand ich es vertretbar, etwas vom Titel abzuweichen. Zumal es ja in der Abgleitung auch um CC ging.
  2. Hallo. Mit der Ente habe ich damals eine AlpenPäßerundfahrt gemacht mit Endziel Côte Azur. Verbrauch war vier Liter, Spitze war 80 km/h, jedes PS hat dazu mit 5,71 km/h beigetragen. Automatik gab`s nicht, lediglich auf kuppeln konnte man verzichten. Genutzt habe ich diverse Enten mehrere Jahre als Wohnmobil, geht wenn man jung ist. Bin aber baldigst auf VW Bus umgestiegen. Inzwischen, als Rentner, der auch mal zwei Monate im Camper lebt, finde ich etwas mehr Komfort ganz angenehm. Wo der 9000 sicher Vorteile hat, ist unauffälliges Übernachten in Gegenden, wo Wohnmobile unerwünscht sind. Aber vielleicht schenkst du deiner Mutter zum nächsten vollen Geburtstag einen Toppola Grüße Ralf
  3. Hab ich 1972 mit einer 14 PS Ente erklommen und oben übernachtet. SAAB 9000 ist völlig übertrieben.
  4. Aber Meilentacho hat er schonmal nicht. Den Warnhinweis im rechten Außenspiegel erkenne ich auch nicht. Und Ami ohne Klima !!!??? Vielleicht Kanadier?
  5. Weil hier juristisch relevante Aussagen angemahnt wurden, habe ich heute mal beim TÜV zum Thema Überziehung nachgefragt. die Aussage ist eindeutig. Die Ruhezeit beim Saisonkennzeichen zählt eindeutig nicht zur Überziehungszeit was die Vorführung beim TÜV betrifft! Also sieben Monate überzogen, davon sechs Monate Ruhezeit ist juristisch ein Monat überzogen. Die Aussage bezieht sich aber nicht auf Nachprüfung.
  6. Das Thema Nachprüfungsfrist war ja gar nicht Kern meiner Frage, das ist irgendwie nebenbei entstanden. Ich selbst habe keine Zwiefel daran, daß die Nachprüfungsfrist 1Monat/30 Tage beträgt und es ist mir logisch, daß sich die nicht durch NichtSaison verlängert. Eigentlich wollte ich Sicherheit, ob die Zeit der NichtSaison zur Überschreitung einer TÜV Frist zählt oder nicht. Bin nachher eh beim TÜV und frag da mal.
  7. Das ist klar. Meine Bemerkung war nur als Ergänzung gedacht. Wie meinst das? Überall steht ein Monat! Wobei das für meine Überlegung eh irrelevant ist.
  8. Diese Sonderregelung ist überall im Netz erwähnt. Niemand sagt etwas dazu was gilt, wenn das Auto mit TÜV-Pflicht direkt vor dem Ende der Saison, entweder nicht vorgeführt wurde oder nicht durchgekommen ist. Zum Beispiel TÜV im letzten Monat der Saison, nicht vorgeführt. Wird die Überziehung dann tatsächlich um die Zeit der Winterpause größer? Oder am letzten Tag der Saison zum TÜV und nicht durchgekommen, wie wird das mit der Nachprüfungsfrist gereglt? Ich denke, HFT hat recht. Zumindest der TÜV sagt bei Überziehung nichts.
  9. Danke. Werde auf jeden Fall nächste Woche zum TÜV fahren.
  10. Das ist klar. Aber wie zählt die Überziehung? Ab 09/25? Hab bei Googele nichts gefunden, nur die Binsenweisheit, wenn der TÜV in die "Nichtsaison" fällt, kann man hernach zum TÜV.
  11. Oder doch schon 6 Monate?? Hab das Cabrio heute aus der Garage geholt und festgestellt, daß ich es letztes Jahr vorgezogen habe, das Ding ohne TÜV abzustellen. Fand es blöd, das Auto 6 Monate mit TÜV abgestellt zu haben. Wenn mich jetzt die Polizei kontrolliert, ist das dann die erträgliche Überziehung von einem Monat oder zählt die Saison mit? Ich meine, die "Nichtsaison" zählt nicht. Und vorsorglich, das Auto ist verkehrssicher. Grüße Ralf
  12. Dann knarzt es im Differential. Wobei ich nur an dem motorseitigen Flansch gedreht habe.
  13. Eher denke ich, da hätte man gleich an Ostern nach einem STeiN des Anstoßes suchen müssen, jetzt dürfte das Teil den Weg allen Altöles gegangen sein.
  14. Zurück zum Thema, hier die Bilder des Schadens.

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