Ich frage mich ja generell beim Durchlesen der letzten Seiten ob es überhaupt als Fremdsichtung gilt, wenn man ausschließlich seinen eigenen Fuhrpark oder die seiner Bekannter präsentiert.
Diese Anarchie hier ist ja nicht mehr auszuhalten.
Ich denke, es wird Zeit für die Verabschiedung eigener
Statuten für diesen Thread.
Schlage vor, einen Ausschuß einzurichten, in dem diese Frage erörtert wird. (bitte in einem eigenen Thread).
Das möglichst detaillierte Regelwerk sollte enthalten:
Definition des Begriff "Fremdsichtung" in bezug auf Automarke, Fahrzeugwert, Besitzstatus sowie Verwandschafts- oder Freundschaftsverhältnis zum Besitzer. Besteht eines wirtschaftliche Abhängigkeit vom Besitzer?
Festlegung, ob nur illustrierte, oder auch unillustrierte Sichtungen genannt werden dürfen.
Festlegung des maximalen Textumfanges pro Sichtung und pro Kommentar.
(Sollen Kommentare überhaupt erlaubt sein?)
Einschränkung des Textinhaltes auf gewünschte Themen samt taxativer Aufzählung unerwünschter Themen.
Bzgl. Fotos der erlaubte Zeitrahmen für den Aufnahmezeitpunkt.
Bzgl. Automarken die erlaubte Maximalnennzahl (Einzelnennungen pro Tag/Woche)/Monat/Jahr)
Obere bzw. untere Einkommensgrenzen für Teilnehmer zwecks Vermeidung von Neid und Überheblichkeit.
Gestaffelte Sanktionen je nach Schwere des Zuwiderhandelns.
Bestimmung eines Schiedsrichters plus mehrstufige Berufungsinstanzen.
Als Ausschußmitglieder sollten sich vor allem Leute mit Managementerfahrung aus Kleingartenvereinen und Faschingsgilden melden.
Und bitte keinesfalls vergessen:
Ironieverbot ja oder nein?