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Meines Wissens auch bei Gebrauchtware mind. 12, mit Beweislastumkehr in den ersten 6.Aber 6 Monate Gewährleistung sollte es ja EU-weit geben.
Es gibt aber nun mal Werkstätten, die sonst immer nur am gleichem Kram, z.B Seat/VW/Audi, schrauben, und dann bei Fremdkarren einfach alles so machen, wie sie es von ihrer Standardware kennen. Und genau dies ist der Grund, warum ich Patricks, von ihm mit Nachdruck vertretenen, Ansatz, dass unsere Karren so einfach sind, dass man sich zu jedem Schrauber bringen könne, absolut nicht teile. Und ebenso ist dies der Grund, weshalb ich der Ansicht bin, dass man Karren wie unsere nur ein reine 'Spezialwerkstätten' bringen darf. Und zwar entweder solche, die ohnehin größtenteils SAAB schrauben, den Kram also ohnehin kennen, oder welche, die nicht nur 'alle Marken & Typen' dran stehen haben, sondern wirklich quasi täglich andere Karren, darunter möglichst viele 'Exoten' , unter den Fingern haben, und allein dadurch zwangsweise gewohnt sind, sich in das jeweilige Fahrezug rein zu denken und nicht irgend ein 0815-Schema abzuarbeiten.Da steht ja noch die Frage im Raum: Hat die Werkstatt beim Schweißen die Antriebswelle nicht fachgerecht demontiert? Ich war ja selbst beim Getriebeworkshop bei Gerd. Mich gruselt es bei dem Gedanken, dass die Werkstatt die Welle EVTL. NICHT an den Tripoden getrennt hat, sondern den ganzen Topf abgeschraubt haben könnte. JEDE Werkstatt sollte auch wissen, dass man die Finger von Differentialen lassen sollte.