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Ich persönlich habe hier für mich als grobe (nicht ausnahmefreie) Richtlinie die Regeln für's H-Kennzeichen: Es muss zeitgenössisch sein und sauber gearbeitet
Dann erzähl´ ich hier besser nicht dass ich in einen 99er einen 16V Tu pflanzen möchte. Natürlich sauber gearbeitet und mit Kat, und natürlich alles ge-TÜVt . Das mit dem H-Kennzeichen ist aber ein absolut stichhaltiges Argument, so wird z.B. an meinem Monte Carlo nichts verändert.
Baujahr ist egal. Aber vor 2014 wäre die Kiste mit einem84er 16V nicht H-fähig:Wenn dein 99er von 1984 ist, ist meiner Interpretation der H-Zulassungsbedingungen nach, ein H-Kennzeichen nicht unmöglich....
(aus "TÜV SÜD Auto Service / Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern")Soll ein anderer Motor des gleichen Herstellers eingebaut werden, so muß dieser Motor mindestens 30 Jahre alt sein (ein Einbau in jüngerer Zeit ist möglich).
Wohl wahr!Das Originalzubehör ist geschmacklich auch nicht immer über jedem Zweifel erhaben.
Baujahr ist egal. Aber vor 2014 wäre die Kiste mit einem84er 16V nicht H-fähig: (aus "TÜV SÜD Auto Service / Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern")
Motor
• Es können ausschließlich Motoren aus der Baureihe des jeweiligen Fahrzeugtyps anerkannt werden.
• Ausnahmen:
- Soll ein anderer Motor des gleichen Herstellers eingebaut werden, so muß dieser Motor mindestens 30 Jahre alt sein (ein Einbau in jüngerer Zeit ist möglich).
- Soll ein Motor eines anderen Herstellers positiv begutachtet werden, so muß es sich bei diesem Aggregat um einen gem. StVZO zulässigen Motor handeln, der bereits vor mindestens 20 Jahren eingebaut worden sein muß.
Das Baujahr des Autos ist (in diesem Falle) egal. Der Motor mind. 30 Jahre alt sein. Das Auto ohnehin, aber das ist ja nicht Thema.
Nun noch mal aus o.g. Quelle ein etwas längerer Auszug:
...ich will ja kein spielverderber sein - aber eigentlich ging es dem te doch nur um meinungen, ein nachrüst glasdach betreffend... nicht um die darlegung/wertung/auslegeung von regularien zur h-kennzeichen-zuteilung....
Das Risiko zwischen Nutzen und einem mißlungenen Einbau (Undichtigkeiten) ist meiner Meinung nach viel zu groß. Ich weiß, über was ich spreche. Habe im Berufs- und Bekanntenleben sehr oft erlebt, dass werksseitig eingebaute Schiebedächer nach Jahren undicht wurden, aber kein Ersatz in Form von neuen Dichtungen mehr lieferbar war. Die konnten anschließend die Dinger nur noch mit übelst aussehenden Pasten und Klebebändern einigermaßen abdichten. Fürchterlich! Ich würde auch heute bei einem Gebrauchtfahrzeug, besonders einem Klassiker, immer das Exemplar ohne Schiebe- oder Schiebe/Hebedach vorziehen. EINDEUTIG: FINGER WEG!!!
Ich empfehle den Einbau eines Velux-Fensters... Kann man bei Undichtigkeiten an den Rändern mit Eternit-Platten abdichten...
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