H-Kennzeichen ab sofort auch als Saisonkennzeichen

Nun hat Gera ja aber auch wirklich alles andere als Kennzeichenmangel.
Und in B werden die Damen und Herren wohl über ihren Schatten springen, und Schmalschrift zulassen müssen. Denn die 5Stelligen (B-xy12 und B-x123) reichen ja nicht einmal für die Motorräder.
Also wird es hier schon 7stellig, und damit ja wohl zwingend Schmalschrift, werden müssen.
 
Ja, das ist wohl das ziemliche Gegenstück zu 'spannend, aber flüssig zu lesen'. :rolleyes:
 
Jetzt bringst Du mich komplett aus dem Tritt. :hmmmm:
Bist Du davon ausgegangen daß „Umweltzonen“ und „Saison“ etwas miteinander zu tun haben? Dann würde die Aussage Sinn ergeben.

Dem ist aber nicht so.
Ein Fahrzeug hat, oder hat nicht, die entsprechende Schadstoffeinstufung um in eine solche Zone zu dürfen oder eben nicht. „Saison“ beschränkt da nur den Zeitraum. Und das das Ding außerhalb der „Saison“ eben nicht auf öffentlichen Grund stehen darf, egal ob in oder außerhalb der „Zone.

Nein, ein Oldtimer muss nicht die entsprechende Schadstoffeinstufung haben, also darf er unter der Voraussetzung der Anerkennung durch das H-Kennzeichen in die Zonen. Bisher gab es H-Kennzeichen nur für den Anmeldezeitraum. Das bisherige Saisonkennzeichen war nicht mit dem H-Kennzeichen kombinierbar. Das Saisonkennzeichen kann auch für alle Fahrzeuge, jung oder alt, genommen werden.

Der Zusammenhang mit Umweltzonen ergibt sich immer nur mit der Plakette oder eben dem H-Kennzeichen. Das ist primär. Sekundär und neu ist die Möglichkeit, dieses H-Kennzeichen zeitlich einzuschränken.

Ein wesentlicher Vorteil ist der Automatismus. An- und Abmelden entfällt. Ansonsten gilt natürlich, dass Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen, ob nun mit oder ohne H, den öffentlichen Verkehrsraum nur in der ausgewiesenen Zeit nutzen dürfen, also auch Parken auf der Straße ist in der übrigen Zeit verboten.

Immer noch Fragen?
 
Kennzeichen dürfen max. 8 Stellen haben wobei der Saisonzusatz und das "H" jeweils als eine Stelle gewertet wird.
 
Na, das wird dann wohl nix mit Kennung 900 oder 901... Hab ich mir schon gedacht. Wie man das dann mit Dreiziffer_Bezirk schaffen will, erschließt sich mir nicht. Wahrscheinlich wird es eine Flut von Ausnahmeanträgen geben... Bürokratie rules... :biggrin:
 
Hmm, was bleibt da?
A01 - Z99 und AA1 bis ZZ9, also rd. 2,5T + 5,5T = rd. 8T

In LOS, LDS und MOL (was hier halt so bei mir in der Nähe ist), gibt es jeweils rd. 100T zugelassene KFZ.
Lt. Wiki gibt es in D rd. 370T H-Kennzeichen, bei über 60M Zulassungen gesammt. Also rd. 0,6%. Selbst wenn der Großteil (was ich keinesfalls glaube) umkennzeichnen würde, lägen wir also immer noch unter 0,5%.
Bei den o.g. jeweils 100T Zulassungen je Kreis reden wir also von 500.
Ich gehe zwar davon aus, dass schon recht viele 3stellige Kombinationen einfach so, weil ja ausreichend verfügbar, vergeben wurden. Aber zum sitzen sicher ettliche davon an H-Fahrzeugen, und 500 v. 8T sind eben auch nicht wirklich viel.

Von daher sollte das schon reichen, denke ich mal.
.
 

  1. e) Abschnitt 5 Nummer 4 Satz 3 wird wie folgt gefasst:

    „Mehr als
    1. a) sieben Stellen (Buchstaben des Unterscheidungszeichens sowie Buchstaben und Zif-

      fern der Erkennungsnummer) auf einem Kennzeichen nach Nummer 1 oder

    2. b) fünf Stellen in der Erkennungsnummer (Buchstaben und Ziffern) auf einem Kenn-

      zeichen nach Nummer 2, 2a oder 3
    sind unzulässig.“




    6. Ergänzungsbestimmungen
    Der Kennbuchstabe „E“ ist der Erkennungsnummer ohne Leerzeichen in gleicher Schriftart anzufügen. Mehr als
    1. a) sechs Stellen (Buchstaben des Unterscheidungszeichens sowie Buchstaben und Ziffern der Erkennungsnummer – ohne Kennbuchstabe „E“) auf einem Kennzeichen nach Nummer 2,

    2. b) fünf Stellen in der Erkennungsnummer (Buchstaben und Ziffern – ohne Kennbuch- stabe „E“) auf einem Kennzeichen nach Nummer 3 mit einem Größtmaß von
      340 mm oder

    3. c) vier Stellen in der Erkennungsnummer (Buchstaben und Ziffern – ohne Kennbuch- stabe „E“) auf einem Kennzeichen nach Nummer 3 mit einem Größtmaß von
      280 mm oder einem Kennzeichen nach den Nummern 4 oder 5
    sind unzulässig. Für Kennzeichen nach Nummer 2 bis 5 gilt Abschnitt 5 Nummer 4 Satz 1 und 2 entsprechend.“


    Aus der Drucksache 770/16


 
Wie unterscheidet man eine Erkennungsnummer vom Zifferbild gegenüber den Ziffern eines Unterscheidungszeichens, wenn die Erkennungsnummer weniger Ziffern als die notwendigen Zeichen der Unterscheidung hat? Das würde ich gerne wissen...
 
Häh ... :hmmmm:

Unterscheidungszeichen haben doch gar keine Ziffern. :dontknow:
 
@Boris: 'Unterscheidungszeichen' ist die Stadt-, Kreis oder sonstwas-Kennung VOR dem Buppel.
 
Da ging es wohl eher um diesen wunderschönen Passus in Amtsdeutsch.
Und die Würdigung klarer Formulierungen die so gar keinen Interpretationsspielraum zulassen.
 
... Formulierungen die so gar keinen Interpretationsspielraum zulassen.
Der Sinn von Gesetzten ist genau dies.
Wenn dies allerdings so wäre, gäbe es allerdings nicht nicht immer wieder x Auslegungen zum selben Text.
Am Ende war ja genau eine offenbar falsche, vom Gesetzgeber nicht vorgesehene, Auslegung bzgl. H & Saison der Grund für die aktuelle Klarstellung.
 
Der Sinn von Gesetzten ist genau dies.
Wenn dies allerdings so wäre, gäbe es allerdings nicht nicht immer wieder x Auslegungen zum selben Text.
Am Ende war ja genau eine offenbar falsche, vom Gesetzgeber nicht vorgesehene, Auslegung bzgl. H & Saison der Grund für die aktuelle Klarstellung.
Hat ja auch nur 20 Jahre gedauert ;-)
 
Stimmt, Saison schon seit '97. Hätte jetzt auf später getippt.
 
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