Dies ist nur sehr großzügig ausgelegt „on topic“, was Neues aufmachen lohnt deswegen aber auch nicht.
Hab grade in einer Zeitschrift von einem Moppedfahrer gelesen der häufiger Knöllchen bekommt die ein Autofahrer mit Wechselkennzeichen „verbrochen“ hat.
„H“ und „E“ sind in D ein Zusatz der an die Kennzeichenkombination angehängt werden kann.
Der Halter des (fiktiven) Kennzeichens SA-AB 900 könnte sich also die Buchstaben dranhängen wenn das Fahrzeug die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt.
Für den Nachbarn hingegen ist SA-AB 900H nicht verfügbar. Soweit, so bekannt.
Was, mir zumindest, nicht bekannt war ist die Regelung für diese Wechselkennzeichen.
Besagter Nachbar kann durchaus ein Wechselkennzeichen mit der Kombination SA-AB 900 plus den kleinen Unterscheidungsziffern beantragen. Diese gelten dann als vollwertiges Element des Kennzeichens, 900
1 entspricht also 900
1.
https://www.bussgeldkatalog.org/autokennzeichen/wechselkennzeichen/
Blöd ist nur das auf Blitzerfotos diese kleine Unterscheidungsziffer schwer zu erkennen ist. Also bekommt erstmal der Halter der „900“ Post.
Glücklicherweise hat der Amtsschimmel die Bestimmungen für Wechselkennzeichen aber so ausgeführt das es kaum Verbreitung findet. Das Problem des fehlgeleiteten Knöllchens dürfte also nicht sehr oft auftreten.