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Stimmt... und recht hat er, das Wechselkennzeichen in Deutschland ist fürn AxxxxDas kann nicht sein. Wenn eine Buchstaben-Zahlen-Kombination vergeben ist, dann kann sie nicht nochmals ausgegeben werden. Die Verwechslung kam hier sicherlich (um bei Deinem Beispiel zu bleiben) mit dem Wechselkennzeichen SA-AB 900 (1) und dem Kennzeichen SA-AB 9001 zustande.
Ersteres kann nicht nochmal durch die Zulassungsstelle vergeben werden, völlig egal mit welchem Appendix.
Bürokratischer Schwachsinn und dazu noch eine Frechheit für den Fahrzeughalter
(Volle Steuer für ja zwei Fahrzeuge aber auf der Straße parken darf man trotzdem nicht.)
Da hätten sich unsere Oberbeamten besser mal bei den Nachbarn umgeschaut, die können das besser!!!!