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Und jetzt noch Deine mittlere Geschwindigkeit; und dann....
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Du bist ja voll ot.Und jetzt noch Deine mittlere Geschwindigkeit; und dann....
Du vergisst den Faktor Abkühlung durch höhere Geschwindigkeit und die Außentemperatur. Straßenbeschaffenheit, Reifendruck und Zustand der StoßdämpferGefahrene Kilometer gesamt geteilt durch km/Std im Durchschnitt gibt Lebensdauer in Stunden, oder so...
...Hat jemand diese LEDs (oder vergleichbares) in seinem 900er verbaut und kann berichten?
Auch im 901 probiert ? Ging aus Deinem Post nicht hervor. Wenn ja, Steil oder Schräg, 87 kann ja beides sein. Danke!Gibt es, funktioniert, nicht nur von Osram, schon selbst ausprobiert, macht ein super Licht...
Ich bin mir nicht sicher, aber vielleicht werden deshalb z.B. von Osram eigens Plastikdeckel für die Verwendung der LED Leuchtmittel angeboten.[...]
Auf den Bildern bauen diese LED Leuchtmittel deutlich höher auf in die Richtung wo sich im 901 der Plastikdeckel des Scheinwerfers befindet. Geht dieser dann noch zu ?
Um hier nochmal auf die Frage des OP zurückzukommen: Passen diese Dinger mechanisch in die 901 Scheinwerfer ? Auf den Bildern bauen diese LED Leuchtmittel deutlich höher auf in die Richtung wo sich im 901 der Plastikdeckel des Scheinwerfers befindet. Geht dieser dann noch zu ?
Nein, nur kurz im Golf 3, und auch keine Philipps oder Osram - die gab es damals noch nicht.Auch im 901 probiert ?
Das verstehe ich auch nicht. Bei H4 oder H7 kann ja auch 'jede Lampe in jedem Fahrzeugtyp verwendet werden, und wenn eine LED in einem VW funktioniert, muss sie das doch auch in einem Saab tun.Keine Ahnung was da unterschiedlich sein kann. Wenn ein Hersteller es schafft LED-Lampen mit den gleichen Abstrahleigenschaften wie z.B. einer H4-Lampe herzustellen hätte ich eigentlich erwartet das diese dann auch in allen entsprechenden Scheinwerfern legal funktionieren
...ist ja so eine Lampe schnell getauscht.Was das H-Kennzeichen angeht...
Nein, nicht ganz. Bei der Glühlampe ist die Lichtquelle der Faden, also ein kurzer Strich, der in alle Richtungen abstrahlt. Das geht per LED nicht. Da muss man einen Träger mit den LED besetzen. Damit rücken die vom Zentrum weg. Was die Hersteller dann machen ist die Abstrahlung so zu optimieren, dass sich nahezu die gleiche Abstrahlung ergibt. Das klappt aber nicht in alle Richtungen (Insb. Längsachse). Was aber meist egal sein dürfte, da das Licht dann über einen anderen Bereich des Reflektors abgestrahlt wird. Wie man ja auch in der Praxis sehen kann. Nur will "man" in Deutschland darüber einen gesicherten Nachweis haben, dass das auch bei jedem Auto, das ja "nur" mit Halogenbirnen Typ-zugelassen wurde, wirklich so ist. Und nicht genau der Reflektor so einer ist, in dem zwar eine H4-Halogenbirne vorschriftsmäßig funktioniert, so ein LED Ersatz aber nicht. Und fragt mich jetzt bitte nicht warum das so sein sollte, ich bin kein Jurist, nur Ingenieur. Zumal die Reflektoren ja nicht jedesmal neu erfunden wurden sondern sicher eine Einheitsgeometrie des optisch relevanten Teils genommen wurde und dann Rahmen und Halter drum rum angepasst wurden.
Tja, wie man es sieht. Ein wenig Ironie war da schon drin. Auf der anderen Seite ist mir durchaus klar wo der Unterschied liegen kann oder könnte. Auch wenn das bei reinen, klassischen Reflektor-Scheinwerfern, wie wir sie bei H4 wohl durchweg haben, aus oben genanntem Grund wohl unwahrscheinlich ist. Bei H7 sieht das schon anders aus, da es dort mindestens 3 Varianten gibt. Klassisch mit Streuscheiben, Reflektor mit Klarglas und Projektor, also mit Linsenoptik.Aber gerade weil Du Ingenieur bist und kein Jurist leuchtet es wohl auch Dir nicht so recht ein, wo der Unterschied zwischen VW-H4 und Saab-H4 sein soll.
Naja, benutzen darfst du die schon zu beliebigen Zwecken, auch ohne Prüfzeichen. Nur im Straßenverkehr haben die eben nur eine Zulassung in Kombination mit den Fahrzeugen in der zugehörigen Liste. Es bringt nichts das irgendwie trennen zu wollen. Leuchtmittel (egal welches) und Scheinwerfer zusammen ergeben ein einziges, gemeinsames optisches System. Mit den standardisierten Halogenbirnen wurden die Scheinwerfer bei der Typ-Zulassung des Fahrzeugs zugelassen. Und in D sagt der Gesetzgeber bisher, das LEDs nicht hinreichend identisch zu den Flühfäden sind und es deshalb eine neue Zulassung für jede Kombination braucht. Anderswo ist man der Meinung, dass das wohl schon passt. Sei es weil "egal, meckert schon keiner und sonst kann man den Fahrer ja immer noch belangen" oder weil eine Prüfung des Herstellers mit einer oder mehreren gängigen Typen als hinreichend angesehen wird. Ich habe jedenfalls noch nicht gehört, das irgendwo die Welt dadurch untergegangen sei. Wenngleich schlechte, billige LEDs zumindest bei den Scheinwerfern schon ein Problem sind. Aber darunter fallen diese von Osram und Philips ja eher nicht.Rein faktisch ist es der Lampe egal, die hat ein eigenes Prüfzeichen, was sie zur Verwendung freigibt. Der Scheinwerfer ist der limitierende Faktor.
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