Handyfrust

Haendlergehwaehrleistung ist 2 Jahre...
 
.... mit Beweislastumkehr nach 6 Monaten. Der Kunde muss dann beweisen, dass der Mangel beim Kauf vorlag. Das verdrängen leider die meisten.
 
stimmt, duerfte schwierig zu beweisen sein, aber in der Praxis hab ich bei so eindeutigen Faellen noch nie davon gehoert, dass ich ein Haendler querstellt. Ausserdem muss der Mangel beim Kauf noch nicht vorgelegen haben, sondern nur "verankert" gewesen sein, also sowas wie eine Fehlkonstruktion. Praktisch, alles was in den 2 Jahren auftritt, was nicht durch aeussere Einfluesse passiert sein kann.
/To
 
Ich habe leider erst kürzlich eine andere Erfahrung gemacht:
Fehler nach 9 Monaten reklamiert: Antwort des Händlers (Foto Walser): Da das Gerät über 6 Monate einwandfrei funktioniert hat, gehen wir davon aus, dass das Gerät mängelfrei war.
Wenn Sie anderer Meinung sind, müssen Sie uns das eindeutig beweisen.

Da bleibt mir als Reklamationsprofi die Spucke weg, aber sie haben leider recht.

Da kann ich nur noch reagieren und nicht mehr dort kaufen und es anderen weitersagen.

P.S. Dass der Fehler beim Kauf "verankert" war, musst nach 6 Monaten auch Du Kunde beweisen, wenn es nach dem Gesetz geht. Da war mir die alte Regelung mit 1 Jahr Gewährleistung lieber.
 
ok, dann werd ich es mal beim Händler versuchen. Eine Patentlösung scheint es ja nicht zu geben.

Wirklich ärgerlich ist, dass man erstmal alle Daten sichern darf und dann mit Sicherheit seinem Handy hinterher telefonieren muss - ich kann mir kaum vorstellen, das man sofort ein neues bekommt
 
bondtoys: das ist aergerlich, ich wuerde mich in so einem Falle an den Hersteller wenden. Es besteht eine berechtigte Chance, dass die sich dann Kulant zeigen, wenn es ein "Marken"-hersteller ist.
/To
 
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