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...Also lade ich jetzt ein zu lecker Apfelstücken vor der - ähm also ins transportabele Eigenheim. ...
Der mit dem Bilch tanzt
Ich sehe, Du hast gelesen ! Richtig, Apfel ist noch besser als Kiwi, die Erfolgserwartungen sind jetzt hoch und berechtigt.
Falls dann nur noch er (in der Falle) tanzt : Bloß keine überzogene Angst vor Justitia !
Selbstverständlich darfst Du einen Einbrecher - selbst wenn er menschlich wäre - in Deiner Wohnung fangen, festhalten und vor die Tür setzen. Selbst ein dabei von einem Dritten vorgenommener Foto-Beweis (die spätere Entführung muss ja nicht unbedingt videotechnisch protokolliert werden ) verletzt nicht die Persönlichkeitsrechte. Ganz im Gegenteil. Beweissicherung für die spätere Anklage !
Ich bin gespannt auf den Festnahme-Beweis ....
