WI-JX900
SAAB-Kasper im Ruhestand
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"Versicherungsschutz bei Fahrzeugdiebstahl besteht NICHT, wenn ich mein Cabrio offen abstelle und mich ausserhalb Sichtweite des Cabrios befinde, allerdings wird immer von Fall zu Fall entschieden."
also ich hab' jetzt extra bei meiner versicherung (HUK Coburg) angerufen: die teilkasko zahlt bei diebstahl eines aufgeklappt abgestellten cabrios, sofern a) der wagen abgeschlossen und b) das lenkrad- bzw. schalthebelschloss eingerastet war, c) alle seitenscheiben oben waren und der wagen d) nicht "unbillig lange" offen stand, man also nicht grob fahrlässig gehandelt hat. die grobe fahrlässigkeit fängt lt. HUK Coburg bei 90 minuten auf offener straße und sechs stunden im öffentlichen parkhaus an. von einer dauernden sichtverbindung zum wagen war nicht die rede...