KGB
R.I.P.
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...ja ich weiß, es gibt einen ähnlichen Thread, aber wenn ich keine Notwendigkeit sehen würde, hätte ich nicht einen Neuen aufgemacht.
Es geht hier ausschließlich um Neuverträge bei Versicherungen. Da tut sich wohl gerade was... Branchenübergreifend... Und nicht unbedingt zu unserem Vorteil. Da, wie einige mitbekommen haben, mein (unser) Fuhrpark Nachwuchs bekommen hat, muss er natürlich auch versichert werden. Was liegt da näher, als die bisherige Versicherung (HaUhKa) anzuschreiben, wo ich seit fast 30 Jahren zu meiner Zufriedenheit versichert bin. Deckungskarte und Vertragsentwurf kamen auch prompt, das Angebot war sogar sehr günstig, aber eine Klausel hat mich dann doch stutzig gemacht: Im Falle des Diebstahls Wertermittlung durch Kilometerstand (o.ä.) Also Nachfrage, wie es denn mit einem vorab eingereichten Wertgutachten eines Sachverständigen aussehe. Antwort: ausgeschlossen. Im Wortlaut:
"(...) Ein von Ihnen vorgelegtes Wertgutachten erhöht die Entschädigungsleistung nicht, da es für die Berechnung nicht zu Grunde gelegt wird."
Das heißt dann im Klartext: wenn das Fahrzeug im Kaskofall nicht mehr gutachterlich in Augenschein genommen werden kann, erhält der Versicherungsnehmer den Wiederbeschaffungswert, der sich allein durch den Kilometerstand ergibt. Aha.
Nun scheint es ja gerade in Mode zu kommen, die Versicherungen zu wechseln. Also Anruf bei einem anderen V-Unternehmen (HaDeIeh)... Alles geschildert, angeboten mit insgesamt vier Fahrzeugen zu wechseln, wenn... "Es tut uns Leid, aber wir versichern grundsätzlich keine Fahrzeuge mehr, die älter als zehn Jahre sind." Häh...?
Nächster Anruf... gleiches Ergebnis. Scheinbar werden bei Neuverträgen überhaupt keine Wertgutachten mehr von den Versicherungen akzeptiert. Und einige wollen überhaupt keine Neukunden mehr...
*Mal in den Keller gehen und was FEINes suchen*
Es geht hier ausschließlich um Neuverträge bei Versicherungen. Da tut sich wohl gerade was... Branchenübergreifend... Und nicht unbedingt zu unserem Vorteil. Da, wie einige mitbekommen haben, mein (unser) Fuhrpark Nachwuchs bekommen hat, muss er natürlich auch versichert werden. Was liegt da näher, als die bisherige Versicherung (HaUhKa) anzuschreiben, wo ich seit fast 30 Jahren zu meiner Zufriedenheit versichert bin. Deckungskarte und Vertragsentwurf kamen auch prompt, das Angebot war sogar sehr günstig, aber eine Klausel hat mich dann doch stutzig gemacht: Im Falle des Diebstahls Wertermittlung durch Kilometerstand (o.ä.) Also Nachfrage, wie es denn mit einem vorab eingereichten Wertgutachten eines Sachverständigen aussehe. Antwort: ausgeschlossen. Im Wortlaut:
"(...) Ein von Ihnen vorgelegtes Wertgutachten erhöht die Entschädigungsleistung nicht, da es für die Berechnung nicht zu Grunde gelegt wird."
Das heißt dann im Klartext: wenn das Fahrzeug im Kaskofall nicht mehr gutachterlich in Augenschein genommen werden kann, erhält der Versicherungsnehmer den Wiederbeschaffungswert, der sich allein durch den Kilometerstand ergibt. Aha.
Nun scheint es ja gerade in Mode zu kommen, die Versicherungen zu wechseln. Also Anruf bei einem anderen V-Unternehmen (HaDeIeh)... Alles geschildert, angeboten mit insgesamt vier Fahrzeugen zu wechseln, wenn... "Es tut uns Leid, aber wir versichern grundsätzlich keine Fahrzeuge mehr, die älter als zehn Jahre sind." Häh...?
Nächster Anruf... gleiches Ergebnis. Scheinbar werden bei Neuverträgen überhaupt keine Wertgutachten mehr von den Versicherungen akzeptiert. Und einige wollen überhaupt keine Neukunden mehr...
*Mal in den Keller gehen und was FEINes suchen*