Kauf von Händler mit Inzahlungnahme: Fallstricke?

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03. März 2016
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SAAB
9-3 II
Baujahr
2008
Turbo
TTiD
Habe noch nie ein Auto vom Händler gekauft.
Habe jetzt ein Angebot für einen Benziner, die würden meinen TTiD in Zahlung nehmen.

Worauf ist beim Vertrag zu achten? Gibt's irgendwelche no-go-Klauseln, die sich nicht gleich erschließen?
Worauf *muss* der Händler Gewähr/Garantie geben und wie lange, was ist optional und muss verhandelt werden?
 
puh, gute Frage. Idee meinerseits: Kaufvertragsmuster beim ADAC runterladen und mit dem des Händlers vergleichen und bloß keinen Gewährleistungsausschluss akzeptieren.
 
Soweit ich mich erinnere, kann der Händler die Gewährleistung nicht ausschliessen (das können nur Privatpersonen).
Er kann sie nur zeitlich einschränken.
Schliesst er die Gewährleistung aus so ist dies nicht zulässig und es gilt die gesetzliche (meist längere) Frist.
 
Klar kann er das, und die meisten tun das auch, die Wägen werden kurzerhand als "Komissionsware" deklariert (im Kundenauftrag)....

Ich war ja gerade auf der Jagd nach nem Stadtflitzer, und fast alles bei dem die Werksgarantie abgelaufen oder kurz vor Ablauf war ging nur noch "im Auftrag" über'n Tisch, MwSt sowieso nicht ausweisbar usw...
Hab dann gleich von Privat einen gekauft, wozu den Händler Aufschlag zahlen wenn ich eh nix davon habe...
 
Seriöse Händler verkaufen mit richtigem Vertrag durchaus Autos mit Garantie.
Habe ich gerade mit Zielke in Lübeck durch.
Warum sollte das nicht gehen selbst bei einem 10 Jahre alten Saab?
Sollte das nicht angeboten werden dann entspricht der Kauf quasi einem Kauf von Privat. Dann muss der Preis oder das angebotene Auto schon sehr verlockend sein.
 
Bei älteren Fahrzeugen verkauft der Händler, sofern er seriös ist, eine Garantieversicherung mit. Diese ist i. d. R. im Preis eingeschlossen und kann gegen Aufpreis verlängert werden. Als Händler muss er eine mind. 12 monatige Garantie bzw. Gewährleistung geben. Dies ist auch der Grund warum ältere Fahrzeuge nicht mehr bei Vertragshändlern stehen, sondern an Aufkäufer weitergegeben werden.
 
Nun ja...wir sind im Saab-Forum...wo soll es da noch (Saab-)Vertragshändler geben?
Die Orio-Partner sind wohl was Saab angeht die seriösesten Händler ...sollte es sich um Saab-Angebote handeln.
 
Als Händler muss er eine mind. 12 monatige Garantie bzw. Gewährleistung geben.
Gewährleistung, keine Garantie: erstere ist gesetzlich, die zweite immer freiwillig
Und die Gewährleistung umfaßt natürlich nichts, was als normaler Verschleiß gilt. Damit darf, so wie ich das kenne und mir angelesen habe, bei meinetwegen 200T auf der Uhr auch relativ kurz nach dem Kauf der Motor oder das Getriebe, oder auch div. Elektronik, die Grätsche machen, ohne dass dies einen Mangel darstellen würde. Gab dazu vom ADAC mal eine Beispielliste aus diversen Urteilen, welche ich hier auch schon ein- oder zweimal verlinkt oder angehängt hatte.
 
Gewährleistung ist Umgangssprache, der korrekte Terminus lautet Sachmangelhaftung.
Von den gesetzlichen 12 Monaten bleiben defacto 6 Monate übrig, da hier dann die Beweislastumkehr greift.
Will sagen, in den ersten 6 Monaten muß der Händler beweisen, daß der Mangel bei Kauf (Gefahrenübergang) noch nicht bestand, danach muß der Käufer beweisen, daß der Mangel schon zum Kaufzeitpunkt vorhanden war (versteckter Mangel).
Schon hier gibts viel Potential für Meinugsverschiedenheiten..
Desweiteren kann man auch Teilausschlüsse realisieren, zB könnte man bei bekannten Schwächen - TU-900er zB Getriebe (obwohls da auch deutlich schlimmere Kandidaten gibt) das betreffende Teil im Vertrag als defekt deklarieren, also den 900er "mit Getriebeschaden" verkaufen/erwerben, obwohl dieses offensichtlich einwandfrei tut. Selbst ohne diesen Ausschluß wird es schwierig, mit 300tkm den Getriebeschaden über Sachmängelhaftung abzuwickeln - es sei denn, es wurde arglistig getäuscht.
Grundsätzlich würde ich die Grenze wohl so bei 8 Jahren/200tkm "fühlen", ab dann können Sachen auch einfach mal so kaput gehen, wäre dann "Lebensende" und nicht "Sachmangel".
Auch hier kann man schön streiten...
Ausnahmen wären "zugesicherte Eigenschaften", ein fachgerecht generalüberholtes Getriebe mit 10tkm darf zB nicht mal eben vom Ableben Gebrauch machen, da kann man auch bei 300tkm Laufleistung der Karosse einige Restlebensdauer erwarten.
Der Händler könnte allerdings Bedienfehler unterstellen....
So, Ende Klugschiss...
 
Hmm hab ich gerade mit meinem XF Sportbrake durch - Gekauft beim Händler als Vermittler - mit 2 Jahren Gebrauchtwagengarantie Europaweit bei jedem Jaguar Schrauber einlösbar. Heute wurde mir das Türschloss der Fahrertüre getauscht weil ich bei den aktuellen Temperaturen bis zu 5 mal aufsperren mußte, bis ich rein gekommen bin.
Nicht gedeckt sind halt Verschleissteile wie Reifen, Bremsen, Auspuff, Schlüssel, mech. Türschlösser (ja ich weiß - da bei meinem der ZV Teil defekt ist, ist es inkludiert...) Schläuche u.s.w...

Ich hatte Anfangs auch irgendwie Bauchweh - allerdings hat der Preis zum Fahrzeug sehr gut gepasst - die kleinen Macken (Kratzer, Delle,..) wurden geregelt - und ja fährt sich ausgezeichnet - dem Vorbesitzer hat jeder gefahrene Km über 1€ gekostet (31.000 km in 4 Jahren) - ich denke da komme ich weit drunter...

Ich denke da gilt wie beim Privatkauf: Ansehen, Geschichte hinterfragen, probefahren. Wenn Preis und KFZ zusammenpassen, und die History auch irgendwie nachvollziehbar ist, und es auch eine Garantie in welcher Form auch immer gibt dann würde ich Zuschlagen, wenn dein persönlicher Bedarf dadurch gedeckt werden kann.
 
Normalerweise interessiert mich das nicht. Ich schaue mir das Auto an, mache eine Probefahrt und entscheide mich dann. Geht etwas kaputt oder taucht ein Mangel auf, dann erspare ich mir das Theater, deshalb zu reklamieren. Sehe ich als meine eigene Schuld an.

Anders war es allerdings in diesem Fall: Ich fahre über 200 km, um ein Auto zu kaufen. Der Händler ist nicht da, ein Mitarbeiter erzählt eine Story, dass dessen Frau verunglückt sei und er am nächsten Morgen die Papiere nachsendet. Das Auto wurde lt. Kaufvertrag mit neuem TÜV und einer ganzen Liste instandgesetzter Teile gekauft. Die Papiere kamen erst nach Androhung, einen Anwalt einzuschalten. Dann stellte sich heraus, das Auto hat keinen TÜV. Die Bremsscheiben waren neu, aber der Rest kurz vor dem Auseinanderfliegen, was bei einer Sichtprüfung nicht erkennbar war. Es war sogar riskant, in diesem Zustand über den Schwarzwald zu fahren. Das Kurzzeitkennzeichen gab es noch ohne TÜV-Nachweis. Der Händler wollte sich herausreden, dass der Vorbesitzer ihn angelogen hätte. Witzig. Meine Werkstatt reparierte das Auto und nach über 2 Monaten konnte es endlich genutzt werden. Die Kosten haben den Kaufpreis quasi verdoppelt. Der Händler wollte mich mit ein paar Euro abspeisen. Aber dank Rechtsschutz hat er einen Tag vor dem Gerichtstermin die Gesamtforderung überwiesen. Hier lag ganz offensichtlich ein Betrugsversuch vor, nach dem Motto: Nicht jeder geht zum Anwalt.

Also Kauf von Privat, keine Reklamation. Kauf vom Händler, nur wenn man das Gefühl hat, arglistig getäuscht worden zu sein.
 
Hmm. Machta also auch nicht unbedingt glücklich. Kann man bei Privatkäufen irgendwo externe Garantien abschließen? Garantie im Sinne von: egal was kommt, fällt unter Garantie?
 
Hmm. Machta also auch nicht unbedingt glücklich. Kann man bei Privatkäufen irgendwo externe Garantien abschließen? Garantie im Sinne von: egal was kommt, fällt unter Garantie?
Man kann dafür Versicherungen abschließen, die schließen aber viele Marken aus und sind quasi unbezahlbar. Das ist wie mit Versicherungen für Rennstreckenfahrzeuge. Diese Versicherungen machen meines Erachtens nur bei einem sehr hohen Fahrzeugwert sinn.
 
Überlege mal, was das Auto neu kostet. Wenn dann je nach Marke 2, 3, 4 oder sogar 7 Jahre Garantie gewährt werden, ist das angesichts des Preises angemessen. Nun kauft man ein solches Auto mit vielleicht 150t km auf der Uhr für gerade mal 5 - 10% des Neupreises. Im Nutzwert bietet dieses gebrauchte Auto aber immer noch genauso viel wie das neue, wenn man von ein paar altersbedingten Reparaturen und etwas weniger Prestige (wer es braucht) absieht. Andererseits ist man völlig frei in seinen Entscheidungen und muss nicht zur Erhaltung der Garantie gezwungenermaßen Inspektionen durchführen lassen, deren Preis man nicht einmal bestimmen kann. Man kann nicht ein Auto für meinetwegen EUR 2.500,-- kaufen, das neu EUR 50.000,-- kostet und all das verlangen, was der Neuwagen bietet. Aber für den Preisunterschied kann man jede Menge Reparaturen in Kauf nehmen und sich zudem noch Extras gönnen. Was Extras betrifft, so hat der Erstkäufer damit den Neupreis noch einmal erheblich hochgetrieben, aber im Wiederverkauf kommen die so gut wie garnicht zum Tragen.

Also: Probefahren, evtl. mal auf eine Hebebühne gehen und kaufen.
 
Hmm. Machta also auch nicht unbedingt glücklich. Kann man bei Privatkäufen irgendwo externe Garantien abschließen? Garantie im Sinne von: egal was kommt, fällt unter Garantie?

Bist Di sicher, dass Du mit einem (womöglich über 10 Jahren alten) Gebrauchtwagen glücklich wirst?
 
V6 so anfällig? Welchen kräfitgen Benziner kann man denn empfehlen?
Die Dame des Händlers hatte sich dann aber auch mit den Papieren vertan und mir nicht den V6 für meinen+4k angeboten sondern stattdessen gar nicht, man habe kein Interesse an einem Fahrzeug mit Austauschmotor, auch nicht mit einem fabrikneuen, das verkaufe sich irgendwie nicht gut, sagt der Chef. Drollige Sache.
 
Garantie im Sinne von: egal was kommt, fällt unter Garantie?
Ich lach' mich schlapp!
Nee, das Leben brigt nun mal gewisse Risiken. Und es sollte jeder Kerl (oder Frau) genug sein, diese Risiken auch zu tragen.
Überlege mal, was das Auto neu kostet. ... Nun kauft man ein solches Auto mit vielleicht 150t km auf der Uhr für gerade mal 5 - 10% des Neupreises. Im Nutzwert bietet dieses gebrauchte Auto aber immer noch genauso viel wie das neue, wenn man von ein paar altersbedingten Reparaturen und etwas weniger Prestige (wer es braucht) absieht.
:congrats::congrats::congrats:
Aber so weit denken viele einfach nicht, und können es wohl oft auch gar nicht. Die sind der Meinung, für die paar (gemessen am Neupreis) lächerlichen Piepen gleich noch ein Sorglos-Paket mit zu kaufen.
Solche Kandidaten sollten sich dann lieber einen neuen Dacia holen, als für den selben Betrag ein betagtes, aber dafür weitaus komfortableres, größeres, sicheres, schnelleres, schöneres, und in vielen Punkten immer noch langlebigeres, Fahrzeug zu erwerben.
 
Bist Di sicher, dass Du mit einem (womöglich über 10 Jahren alten) Gebrauchtwagen glücklich wirst?

Ich war mit meinem Avensis sogar glücklich, bis der ca 16 Jahre auf dem Buckel hatte. Da hab ich ihn verkauft, nachdem ich nach 2 Reparaturen zu insg. ca 600 dachte, "ouh, der fängt an auseinanderzufallen". Der Saab hat mich in 1.5J mehr Reparaturen gekostet als der Toyota seinerzeit in der Anschaffung... und sowas peinliches wie "der Schaltknauf fällt ab" musste ich mir da nicht geben, oder kaputte Zündschlösser, ganz zu schweigen von Ansaugbrücken, die einem durch Konstruktionsfehler den Motor zerlegen. Der ist ungefähr so langlebig wie jede andere Mittelklasselimousine diesen Alters, mit dem Unterschied, dass die Reparatur das dreifache kostet, weil Saab draufsteht.
Offenbar werde ich mit der Marke nicht glücklich. Aber da der Preis für E4-Diesel gerade abstürzt werd ich ihn auch nicht los.
Wenn also jemand ein
ein betagtes, aber dafür weitaus komfortableres, größeres, sicheres, schnelleres, schöneres, und in vielen Punkten immer noch langlebigeres, Fahrzeug zu erwerben.
gedenkt (mit neuem Motor, 10tkm runter! Ich finde, der zieht nicht wie der Alte, aber das Saab-Forum meint, ich bilde mir das ein) hör ich mir gern Angebote an.
 
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