Hallo,
Kurz: das hätte man auch etwas netter oder via PN formulieren können.
Ich habe das Thema durchaus via google gesucht, und mir einige andere Foren zu dem Thema durchgelesen. Von illegal hab ich da nichts gefunden. Alle hatten nur Angst, ihre Anlage kaputt zu machen. Die hab ich nicht :-)
Ich hab mir auch den Wiki-Artikel zu R134a durchgelesen. Und ich hab mit einem befreundeten Chemiker (der somit die Sachkunde beim Handhaben von Gefahrenstoffen haben sollte) gesprochen.
Stets wurden die Risiken (Gesundheit, Umwelt) dargestellt, von legal / illegal hab ich nichts gelesen.
Du hast natürlich recht, nach deinem Hinweis bin ich auch fündig geworden:
http://www.lfu.bayern.de/analytik_s...n_o2klima_verordnung/doc/chemklimaschutzv.pdf
Aber vorher ist mir das nicht begegnet, weswegen ich meine: du hättest das vielleicht etwas "freundlicher" formulieren können.
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Also heißt es die undichte Anlage selber zu reparieren, und befüllen zu lassen. Irgendein Gas rein, welches man auch darf, und dieses suchen ...
Grüße und danke für die Hiweise!