Knöllchen mit Vorsatz: wie damit umgehen?

15€ habe ich mal bekommen, weil ich am Obi-Parkplatz die Parkscheibe nicht gesetzt hatte.

Bei absolutem Halteverbot wirds eventuell mehr werden.

Hängt vom eigenen Geldbeutel und der eigenen Konfliktbereitschaft ab, ob man was oder halt was man unternehmen wird.

Abwarten halt, was kommen wird.

...würde ich auch zur ADAC-Rechtsberatung raten.

Hast Du positive Erfahrung damit in solchen Fällen? Ich nehme an, Du meinst damit Leistungen, die in der ADAC Standard-Mitgliedschaft enthalten sind, oder?
 
Zuletzt bearbeitet:
Spielt vor Gericht keine Rolle, alle Menschen sind in D gleich.

Wie kommt man auf solche Gedanken, dies würde die eigene Glaubwürdigkeit steigern?

Ansonsten siehe oben.

Ich habe sicher übertriebener Maßen bereits einmal um die Ecke gedacht. Leute im Öffentlichen Dienst sind gut beraten, vor Gericht keine Falschaussagen zu treffen. Das kann Folgen haben. Aber ja, die Bemerkung war in diesem Zusammenhang nicht nötig.
 
Spannend finde ich hier nur, dass man der eigenen Verfehlung weniger Bedeutung beimisst, als der Verfehlungen anderer.
Vielleicht sollte die Frage eher an einen Psychologen als an einen Juristen gerichtet werden.

Du behauptest etwas, was schlicht nicht stimmt und folgerst daraus, ich sei ein Fall für den Psychologen. Und kriegst dafür auch noch gleich Applaus von Klaus. Tolle Forenkollegen seid ihr. Selber habt ihr natürlich noch nie einen Parkverstoß begangen.
 
Ich habe sicher übertriebener Maßen bereits einmal um die Ecke gedacht. Leute im Öffentlichen Dienst sind gut beraten, vor Gericht keine Falschaussagen zu treffen. Das kann Folgen haben. Aber ja, die Bemerkung war in diesem Zusammenhang nicht nötig.

So kam das zumindest bei mir auch an.

An Deiner Stelle wäre ich froh, dass der schöne Saab nicht abgeschleppt wurde.

Von dem dadurch gesparten Geld würde ich an Deiner Stelle mit Deiner besseren Hälfte am Weihnachtsmarkt ein paar Glühwein trinken.

Und natürlich nicht mit dem Saab, sondern mit den Öffis dort hin und zurück fahren. :smile::cool:
 
Von dem dadurch gesparten Geld würde ich an Deiner Stelle mit Deiner besseren Hälfte am Weihnachtsmarkt ein paar Glühwein trinken.

Oder mich von Deiner besseren Hälfte zum Glühwein einladen lassen...:biggrin: Es ging ja um sie, und so bekommst ein paar € Bußgeld wieder zurück
 
Du behauptest etwas, was schlicht nicht stimmt und folgerst daraus, ich sei ein Fall für den Psychologen. Und kriegst dafür auch noch gleich Applaus von Klaus. Tolle Forenkollegen seid ihr. Selber habt ihr natürlich noch nie einen Parkverstoß begangen.

Ich finde Deine Überlegungen einfach etwas übers Ziel hinaus, und turboflars Beitrag regte mich in der Tat zum Schmunzel an....sorry.:smile:

Ansonsten hätte ich an Deiner Stelle ob der gesparten Hunderter (!) eben eher aufgeatmet (siehe #7)
 
..............Hast Du positive Erfahrung damit in solchen Fällen? Ich nehme an, Du meinst damit Leistungen, die in der ADAC Standard-Mitgliedschaft enthalten sind, oder?

Was Rechtsberatung betriftt, habe ich positive Erfahrung, auch mit den Leistungen der Standardmitgliedschaft.
Da ging es allerdings um eine Gewährleistungsfrage, die wurde vom ADAC innert einer Woche beantwortet.

Erstmal würde ich aber den kurzen Weg gehen und die Bußgeldstelle direkt anrufen. Vielleicht läßt sich die Sache einfach klären. Schließlich geht es nicht um den Parkverstoß ansich, nur um die Dauer.

Grüße
Ralf
 
Doch selbstverständlich habe ich schon Parkverstöße begangen und anschließend die Verantwortung dafür übernommen und die Konsequenzen getragen.
Mir fällt nur auf, dass du offenbar eigene Fehlleistungen anders bewertest als die Anderer.
Du nimmst dir bewusst heraus gegen Regeln zu verstoßen zum Nachteil anderer, erwartest aber von anderen, dieselben minutiös einzuhalten, sobald sie zu deinem Nachteil sind. Das finde ich halt schon bemerkenswert.
 
naja, den Einganspost bitte nochmal durchlesen ... da gibt er schon sehr direkt zu, dass er selber auch Mist gebaut hat. DAS widerrum, finde ich bemerkenswert!
 
Wir sollten uns alle ein wenig beruhigen, es gibt durchaus viel größere Probleme die einer Lösung bedürfen ……:rolleyes:……

Gruß, Thomas
 
Wir sollten uns alle ein wenig beruhigen, es gibt durchaus viel größere Probleme die einer Lösung bedürfen ……:rolleyes:……
Gruß, Thomas

Wie wahr.
Leider ist deren Lösung weniger einfach als sich um JuRös Parkverstöße Gedanken zu machen.
 
Ich hätte einfach nur die Frage stellen sollen, was davon zu halten ist, wenn auf einem Knöllchen eine Ankunftszeit notiert ist, die weit vor der eigentlichen Ankunft liegt. Mein Fehler. Danke für den Tipp mit dem ADAC. Im übrigen geht es mir nicht um's Geld. Wobei wir in München schon für Parken ohne Parkscheibe nicht unter 25 Euro wegkommen. Und nein, freilich denke ich nicht daran, meine Zeit für einen Rechtsstreit zu verschwenden. Es bleibt jedoch schlicht eine Falschdarstellung eines Sachverhaltes. Danke für die anderen Anmerkungen.
 
(...) Mir fällt nur auf, dass du offenbar eigene Fehlleistungen anders bewertest als die Anderer. Du nimmst dir bewusst heraus gegen Regeln zu verstoßen zum Nachteil anderer, erwartest aber von anderen, dieselben minutiös einzuhalten, sobald sie zu deinem Nachteil sind.

Da reimst du dir etwas zusammen. Es ist bedauerlich, wie schnell der Versuch einer sachlichen Diskussion ins Persönliche übergeht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ab wann würde man als Betroffener bei solchen Angelegenheiten reagieren? Die Antwort kann sich jeder selbst geben und fällt auch garantiert bei jedem von uns unterschiedlich aus, und ist auch noch situativ unterschiedlich.

Zitat aus dem Web zur Sache:

"Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen zwei Arten von Halteverbot: dem eingeschränkten und dem absoluten. Im eingeschränkten Halteverbot darf nicht länger als drei Minuten gehalten werden, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen. Beim absoluten Halteverbot ist das Halten generell verboten."

Im absoluten Halteverbot darf man also überhaupt nicht (geplant) anhalten geschweige denn parken. Wenn man sich dazu entschließt, kann das schon innerhalb von wenigen Minuten zu einem Knöllchen führen. Dass er nicht abgeschleppt wurde, beweist m.E. dass er nicht behindert hat. Denn sonst hätte man ihn definitiv abgeschleppt.

Also Ich würde mich da auch, wie der ein oder andere ausgeführt hat, mal mit der zuständigen Stelle "unterhalten" und den Sachverhalt klarstellen. Was dann daraus folgt, würde ich dann klaglos hinnehmen. Aber wie gesagt, kann jeder machen wie er mag.

:biggrin: Ich als bekennender Rentner habe Langeweile und deshalb wäre eine Korrespondenz mit der Behörde für mich eine willkommene Abwechslung. :biggrin:
 
Noch zur Ergänzung, da ich heute in anderer Sache Post von der ADAC Rechtsberatung erhalten habe.
Die schreiben, ein Rechtsmittel gegen Verwarnungen gibt es nicht. Verstehe ich so, du kannst erstmal keine "Einlassung" machen sondern erst gegen den Bußgeldbescheid vorgehen, der natürlich teurer wird.

Aber ich bin kein Anwalt, vielleicht irre ich mich.

Und falls du die Sache weiter betreiben willst und ADAC Mitglied bist:
https://www.adac-vertragsanwalt.de/
 
Noch zur Ergänzung, da ich heute in anderer Sache Post von der ADAC Rechtsberatung erhalten habe.
Die schreiben, ein Rechtsmittel gegen Verwarnungen gibt es nicht. Verstehe ich so, du kannst erstmal keine "Einlassung" machen sondern erst gegen den Bußgeldbescheid vorgehen, der natürlich teurer wird.

Aber ich bin kein Anwalt, vielleicht irre ich mich.

Und falls du die Sache weiter betreiben willst und ADAC Mitglied bist:
https://www.adac-vertragsanwalt.de/
:top:
 
Da sieht man, wie unteschiedlich die Konfliktbereitschaft von Mensch zu Mensch ist.

Wenn ich ein Knöllchen bekomme (was extremst selten vorkommt, ca. 1 pro 10 Jahre), dessen Schaden sich für mich im Rahmen hält (kleiner Betrag, keine Punkte), dann betrachte ich das als Spende für die Allgemeinheit.

Zum Fall hier meine Meinung: Erstmal abwarten und Tee trinken.

Sollte man dem TE noch Dinge wie Behinderung / Nötigung im konkreten Fall oder Anderes triftiges Vorwerfen oder sollte der Betrag als wesentlich zu hoch empfunden werden, so siehe meinen Post zuvor.
Sehe ich auch so, zumal ich dann immer an die ganzen "Knöllchen" denke, die ich nicht bekommen habe (zu schnell fahren etc...)...

Dann zahle ich das einfach.

Das mit den Uhrzeiten würde ich dennoch mal einräumen. Kostet 5 Minuten und ein Schreiben.

Einen Anwalt würde ich mir dafür natürlich nicht nehmen und einfach zahlen, falls es abgelehnt wird.

Verhältnis Zeit/Gewinn zu schlecht
 
Sehe ich auch so, zumal ich dann immer an die ganzen "Knöllchen" denke, die ich nicht bekommen habe (zu schnell fahren etc...)...

Dann zahle ich das einfach.

Das mit den Uhrzeiten würde ich dennoch mal einräumen. Kostet 5 Minuten und ein Schreiben.

Einen Anwalt würde ich mir dafür natürlich nicht nehmen und einfach zahlen, falls es abgelehnt wird.

Verhältnis Zeit/Gewinn zu schlecht

Ist doch alles richtig, was du schreibst. Mir geht es doch nur um den Umstand, dass ein Schandi, so nennen wir unsere Kontrolleure hier, eine Fantasiezeit für die Ankunft eingetragen hat, die ungefähr eine Dreiviertelstunde vor der tatsächlichen Ankunftszeit liegt. Wie hätte ich das denn anders formulieren sollen?
 
Hatte vor ein paar Wochen eine sehr nette Unterhaltung mit einer Dame vom Ordnungsdienst, so heissen sie bei uns. Es ging um ein von mir aufgestelltes absolutrs Halteverbot. Das Halteverbot war bei der Stadt beantragt und genehmigt. Ich musste es aufstellen, da ein Baum auf privaten Grund wegen Stammfäule gefällt werden musste, um die Allgemeinheit vor möglichen Schaden zu bewahren.
Das Halteverbot wurde von einem Fahrer natürlich missachtet... Also dann Halteranfrage über das Amt.... Telefonat mit dem Arbeitgeber und so weiter.
Aber sie erklärte mir auch das Gerät für die Tickets. War sehr nett. Vom Prinzip ist das ein Handy mit einer entsprechenden App mit Anbindung an einen Drucker.
Da liegt die 8 recht nah an der 9....

Ist vielleicht nur ein Tippfehler?

PS: wir haben nicht abschleppen lassen, da bis wir zu dem Baum gekommen sind, war das Auto weg. Insgesamt mussten 4 weitere Bäume weg.
 
Ist doch alles richtig, was du schreibst. Mir geht es doch nur um den Umstand, dass ein Schandi, so nennen wir unsere Kontrolleure hier, eine Fantasiezeit für die Ankunft eingetragen hat, die ungefähr eine Dreiviertelstunde vor der tatsächlichen Ankunftszeit liegt. Wie hätte ich das denn anders formulieren sollen?
Absolut richtig.
Ich würde das auch so schildern mit deiner Auslog-Zeit im Betrieb....
Wenn wegen der falschen Zeitangabe eine andere Strafe fällig ist (das ist mir allerdings nicht bekannt, ich meine absolutes Halteverbot ist ein Satz, danach Abschleppen), wenn die Strafe gleich ist, würde ich da nicht weiter diskutieren.

Ich musste mal zahlen, weil 2 Politessen behauptet haben ich würde länger als 5 Minuten im eingeschränkten Halteverbot stehen (ich habe große Lautsprecher eingeladen, direkt vor dem Geschäft, das war nachweislich weniger...
Aber die zu zweit.... keine Chance...mit Knurren bezahlt
 
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