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Ja…………"a bissel was geht immer....."
Gruß, Thomas
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Ja…………"a bissel was geht immer....."
Aber im absoluten Halteverbot hattest Du doch geparkt, oder?So, ich habe heute mal mit dem Verein telefoniert. Nette Dame, wohl eine Vorgesetzte, die informierte, dass bei der Ersteingabe eines Knöllchens eigentlich automatisch die aktuelle Uhrzeit hinterlegt würde. Sie habe es erst zwei oder dreimal erlebt, dass dabei ein Fehler passiert wäre. Wenn, dann weil irgendwas mit der Umstellung von Sommer- auf Winterzeit im System nicht geklappt hätte. Sie könne sich nicht vorstellen, wie da der Fehler passiert sein könnte, wolle aber nichts ausschließen. Sie rief freundlich dazu auf, eine E-Mail vorab zu schreiben mit angehängten Beweisen wie einem Auszug meines Arbeitszeitkontos. Man würde das gern überprüfen.
Bin gespannt, ob nicht sein kann, was nicht sein darf. PS: als "Ganz wenig" würde ich es nicht bezeichnen, wenn ein Kontrolleur zB. manuell falsche Daten statt der vorgegebenen Systemzeit eingeben würde, um dem Verkehrssünder eine höhere Strafe aufbrummen zu können. Ich will nichts unterstellen, aber auch nichts ausschließen.
Und deshalb soll er mehr bezahlen als gesetzlich festgelegt?Aber im absoluten Halteverbot hattest Du doch geparkt, oder?
Und laut Threadüberschrift sogar vorsätzlich?
Gruß, Thomas
Aber im absoluten Halteverbot hattest Du doch geparkt, oder?
Und laut Threadüberschrift sogar vorsätzlich?
Gruß, Thomas
Haben die laut Strafzettel angefertigten Fotos einen Zeitstempel?
Gruß, Thomas
Es könnte aber sein, dass man das als Verfahrensfehler wertet und die Sache komplett storniert. Wenn die feststellen, dass etwas versehentlich oder absichtlich falsch gemacht wurde, ersparen die sich die Peinlichkeit.
Ich habe auch sehr gute Erfahrungen im Kontakt mit Münchner Behörden gemacht. Die administrativ tätigen Leute sind größtenteils wirklich zugänglich, hilfreich und freundlich und runzeln schon mal virtuell die Stirn über manche Abläufe.Möglich ist das, wird aber von mir nicht erhofft. Interessant war, dass die Dame bei der städt. Bußgeldstelle anregte, sofort eine Mail mit Einlassung zu schicken und nicht erst auf den Erhalt des Schreibens zu warten. Und sie empfahl gleich noch ein paar Tipps, wie ich formulieren solle und was sie an Beweisen beilegen würde. Dass ich nicht der Halter bin, sondern meine bessere Hälfte, spiele übrigens keine Rolle. Es würde auch nicht interessieren, ob diese zur genannten Zeit quasi ein "Alibi" habe. O-Ton: "machen Sie es nicht so kompliziert. Wir glauben Ihnen, dass Sie gefahren sind". Das fand ich dann doch etwas verwunderlich. Aber gut. Das Verständnis, die Freundlichkeit und die Hilfsbereitschaft am Telefon empfand ich wohltuend. Jetzt lehne ich mich zurück, warte ab und berichte vom Ausgang.
Ich habe auch sehr gute Erfahrungen im Kontakt mit Münchner Behörden gemacht. Die administrativ tätigen Leute sind größtenteils wirklich zugänglich, hilfreich und freundlich und runzeln schon mal virtuell die Stirn über manche Abläufe.
That said, zahle ich jegliche Verwarnung/OWI unter 100,- Euro sofort und ohne Diskussion, weil mir jeglicher Folgeprozeß die investierte Zeit nicht wert ist (obwohl ich einen richtig tollen Rechtsbeistand an der Hand hätte, mit dem mir bisher jeder [berechtigte, imo] Widerspruch gelang).
Na ja, wenn ich eine Verwarnung kriege, für die ich gefühlt wirklich nichts kann, dann versuche ich schon dagegen vorzugehen.
So schon einige Jahre zurück mit Erfolg geschehen in Mannheim am Planetarium, wo ich in einem dafür ausgewiesenen Parkplatzgelände geparkt hatte um in den Luisenpark zu gehen. Leider hatte ich innerhalb des Parkplatzes eine Stelle erwischt, die mit einem Halteverbot eingeschränkt war. Das entsprechende Schild war jedoch nur mit Mühe zu erkennen, da es durch einen Busch fast vollständig zugewuchert war.
Die Verwarnung wurde von der Stadtverwaltung zurückgenommen und der Parkplatz wird seit dem besser gepflegt.
Für mich macht es bei Streit oder Meinungsverschiedenheit keinen Unterschied ob ich es mit einer privaten Person/Instanz/Firma oder mit einer Behörde zu tun habe. Recht muss Recht bleiben. Natürlich berücksichtige ich den jeweils erforderlichen Aufwand. Aber ich geh schon mal in ein Geschäft zurück wenn ich defekte oder verdorbene Ware erhalte, auch wenn es sich um niedrige Euro-Beträge handelt.
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