- Registriert
- 16. Apr. 2005
- Beiträge
- 6.142
- Danke
- 1.483
- SAAB
- 9-3 III
- Turbo
- LPT
Wollt' Euch nicht vorenthalten, was ich in "meinem" Motorradforum gefunden hab:
Der juristische Tipp
Ausgabe Oktober 2006
Wieder mal über "Linkspenner" auf der Autobahn geärgert?
Seit die neue "Dränglervorschrift" in Kraft ist (Drängeln: 250 EURO, 4
Punkte und 3 Monate Fahrverbot) sollte man lieber gleich RECHTS
überholen:
Rechtsüberholen: 50 EURO und 3 Punkte (200 EURO und 1 Punkt gespart!)
Einen weiteren Punkt kann man sogar noch sparen, wenn man statt der
rechten Spur gleich die Standspur benutzt: Seitenstreifen befahren zum
Zweck des schnelleren Vorankommens: 50 EURO und 2 Punkte.
Vorteile:
Man hat niemanden bedrängt, sich nicht aufgeregt, ist schneller an der
Hupe auf der linken Spur vorbeigezogen und hat dabei noch 200 EURO und
2 Punkte gespart.
Aber halt, es geht noch billiger und effektiver:
Man kaufe sich ein Blaulicht und ein Martinshorn, verwende dasselbe und
genieße die damit verbundene freie Fahrspurwahl auch bei widrigsten
Verkehrsverhältnissen. Die Verwendung solcher kleiner Hilfen im
täglichen Verkehr kostet läppische 20 EURO ! Bußgeldverordnung zu § 38
StVO "Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn oder allein oder
gelbes Blinklicht missbräuchlich verwendet": Regelsatz 20 EURO. Also,
230 EURO gespart und KEINE Punkte!
Es lebe die StVO!
Der juristische Tipp
Ausgabe Oktober 2006
Wieder mal über "Linkspenner" auf der Autobahn geärgert?
Seit die neue "Dränglervorschrift" in Kraft ist (Drängeln: 250 EURO, 4
Punkte und 3 Monate Fahrverbot) sollte man lieber gleich RECHTS
überholen:
Rechtsüberholen: 50 EURO und 3 Punkte (200 EURO und 1 Punkt gespart!)
Einen weiteren Punkt kann man sogar noch sparen, wenn man statt der
rechten Spur gleich die Standspur benutzt: Seitenstreifen befahren zum
Zweck des schnelleren Vorankommens: 50 EURO und 2 Punkte.
Vorteile:
Man hat niemanden bedrängt, sich nicht aufgeregt, ist schneller an der
Hupe auf der linken Spur vorbeigezogen und hat dabei noch 200 EURO und
2 Punkte gespart.
Aber halt, es geht noch billiger und effektiver:
Man kaufe sich ein Blaulicht und ein Martinshorn, verwende dasselbe und
genieße die damit verbundene freie Fahrspurwahl auch bei widrigsten
Verkehrsverhältnissen. Die Verwendung solcher kleiner Hilfen im
täglichen Verkehr kostet läppische 20 EURO ! Bußgeldverordnung zu § 38
StVO "Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn oder allein oder
gelbes Blinklicht missbräuchlich verwendet": Regelsatz 20 EURO. Also,
230 EURO gespart und KEINE Punkte!
Es lebe die StVO!