Das es manche mit den Gesetzen nicht so genau nehmen ist ja allgemein bekannt. Nach § 14 Abs. 2 StVO ist das Fahrzeug gegen unbefugtes Benutzen zu sichern, und dazu gehört natürlich das Verschließen des Autos. Das ist dann eine Ordnungswidrigkeit.
Blöder noch: angenommen spielende Knder steigen ein und es gelingt ihnen das Auto einen Berg herunterrollen zu lassen, das Auto überrollt und tötet einen Fußgänger. In einem derartigen Fall gab es schon Verurteilung des Fahrers der das Auto nicht verschlossen hat wegen fahrlässiger Tötung.