Die springende Kuh hatten wir mal im Wahlkampf benutzt und dort ausgiebig die Urheberrechtsfrage diskutieren können. Das Ergebnis:
a. Der Künstler, de die springende Kuh kreiert hat, gab uns seine Zustimmung, dieses Logo zu benutzen. wenn es für einen Bürgerverein verwendet wurde.
b. desgleichen auch die Firma mit den Sportschuhen, die kein Interesse hatte, dass dieses Logo bekannt wurde. Daher mussten wir uns auf einen lokalen Wahlkampf beschränken, was auch gelang. (offensichtlich haben sie gute Juristen an Bord, die um die Firma und deren Image bemüht sind, eine weitere, jursitische Eskalation wäre ja unentgeldlische Werbung geworden. Gut so. War angenehm überrascht)
Soweit dieser per Kompromiss ausgefochtete "Rechtsstreit" in dieser Sache. Es waren eigentlich alle ganz nett, wenn sie nicht in ihren ökonomischen Belangen beschränkt wurden und wir klar machten, dass es um eine einmalige Aktion sich handelt. Die springende Kuh WILMA kommt übrigens aus der Schweiz, wo der Künstler nicht vom Sportartikelhersteller, sondern der Milch und Erzeugermesse St.Gallen belangt wurde, weil er deren Schriftzug verwendet hatte. Sachen gibt es ... tztz.
Der Wahlkampf selber war witzig und der Bürgerverein ist dann ad hoc aus dem Stand 2. stärkste Fraktion geworden, was sicherlich nicht allein am Logo lag. Aber gelacht wurde trefflich ...
Fraglich ist bei dem Schrottprämien Logo natürlich, wer das Copyright besitzt und ob es sich um eine künstlerische Neuschöpfung durch den neuen Kontext handelt. Sicher ist, dass man auch als Neuschöpfung im Markenrecht darauf achten muss, sich vorab mit allen Beteiligten zu verständigen
Mal schauen, ob das klappt