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Noch was:
Dieser gelbe Autofahrer-Abzockverein, in dem ich leider Mitglied bin (Prinzip: Wenn Du einen Regenschirm dabei hast, regnets nicht) schreibt in seiner Mitgliedszeitung, Maiausgabe, daß:
eine Kopie der Papiere nicht gesetzeskonform sei , von der Polizei nicht akzepiert würden
und eine Farbkopie sogar als Urkundenfälschung strafbar sein könnte !
Statt die praktischen Interessen ihre Mitglieder zu verteten, kriechen die "Gelben" den "Verbrechern", die so unsinnige Vorschriften ohne ausreichenden Informationsgehalt für Fahrer und Kontrolleure erlassen auch noch sonstwohin.
Ich hatte in den letzten Jahren im Gegensatz zur Interpretation der gelben Paragrafenreiter bei Kontrollen immer das Glück, daß die "Blauen" dankbar ne Kopie akzeptierten (natürlich mit Original Führeschein oder notfalls namensgleichen Personalausweis), denn im Mehrautohaushalt ist bei uns immer ne Kopie des Scheins für alle Fälle im Auto
(Original im Auto wäre ja auch strafbar), und das Original führt bei uns der Hauptnutzer bei sich.
Strafrecht ist schon länger her, aber solange eine Kopie als solche vorgelegt wird ist das natürlich keine Urkundenfälschung!
Kopien können, müssen aber nicht akzeptiert werden, ich denke die meisten sind damit zufrieden
wie Originale im Auto zur Strafbarkeit führen sollen ist mir aber absolut schleierhaft
Gruss Thomas