überarbeiteter quelltext "regel 25"
"REGEL 25 UNGEWÖHNLICH BESCHAFFENER BODEN, EINGEBETTETER BALL UND FALSCHES GRÜN
25-1 Ungewöhnlich beschaffener Boden
a. Behinderung
Behinderung durch einen ungewöhnlich beschaffenen Boden ist gegeben, wenn ein Ball in einem solchen Umstand liegt oder ihn berührt oder wenn durch diesen Umstand die Standposition des Spielers oder der Raum seines beabsichtigten Schwungs betroffen ist. Liegt der Ball des Spielers auf dem Grün, so ist Behinderung auch dann gegeben, wenn sich ein ungewöhnlich beschaffener Boden auf dem Grün auf seiner Puttlinie befi ndet. Anderenfalls ist, wenn sich ein solcher Umstand lediglich in der Spiellinie befi ndet, keine Behinderung nach dieser Regel gegeben.
Anmerkung: Die Spielleitung darf durch Platzregel dem Spieler Erleichterung von Behinderung seiner Standposition durch sämtliche oder einzelne der in der Erklärung „Ungewöhnlich beschaffener Boden“ aufgeführten Umstände versagen.
b. Erleichterung
Ausgenommen der Ball ist in einem Wasserhindernis oder seitlichen Wasserhindernis, darf ein Spieler von Behinderung durch einen ungewöhnlich beschaffenen Boden folgendermaßen Erleichterung in Anspruch nehmen:
(I) Im Gelände: Liegt der Ball im Gelände, so muss der Spieler den Ball aufnehmen und ihn straflos innerhalb einer Schlägerlänge von dem nächstgelegenen Punkt der Erleichterung, nicht näher zum Loch als dieser Punkt, fallen lassen. Der nächstgelegene Punkt der Erleichterung darf sich nicht in einem Hindernis oder auf einem Grün befi nden. Wird der Ball innerhalb einer Schlägerlänge vom nächstgelegenen Punkt der Erleichterung fallen gelassen, muss er zuerst an einer Stelle auf einem Teil des Platzes auftreffen, der die umschriebene Behinderung durch den Umstand ausschließt und sich nicht in einem Hindernis oder auf einem Grün befindet.
(II) In einem Bunker: Ist der Ball in einem Bunker, so muss der Spieler den Ball aufnehmen und ihn fallen lassen entweder
a. strafl os in Übereinstimmung mit
obiger Ziffer (I), doch muss der nächstgelegene Punkt der Erleichterung in dem Bunker sein und der Ball muss in dem Bunker fallen gelassen werden, oder, wenn vollständige Erleichterung nicht möglich ist, so nahe wie möglich der Stelle, an der der Ball lag, jedoch nicht näher zum Loch, auf einem Teil des Platzes im Bunker, der größte erzielbare Erleichterung von dem Umstand bietet; oder
b. mit einem Strafschlag außerhalb des Bunkers. Dabei muss der Punkt, an dem der Ball lag, auf gerader Linie zwischen dem Loch und der Stelle liegen, an der der Ball fallen gelassen
wird; und zwar ohne Beschränkung, wie weit hinter dem Bunker der Ball fallen gelassen werden darf.
(III) Auf dem Grün: Liegt der Ball auf dem Grün, so muss der Spieler den Ball aufnehmen und ihn strafl os am nächstgelegenen Punkt der Erleichterung, der sich nicht in einem Hindernis befi ndet, hinlegen, oder wenn vollständige Erleichterung nicht möglich ist, an die Stelle, die der vorherigen am nächsten gelegen ist und größte erzielbare Erleichterung von dem Umstand bietet, jedoch nicht näher zum Loch und nicht in einem Hindernis. Der nächstgelegene Punkt der Erleichterung oder der größten erzielbaren Erleichterung kann außerhalb des Grüns sein.
(IV) Auf dem Abschlag: Liegt der Ball auf dem Abschlag, muss der Spieler den Ball aufnehmen und strafl os in Übereinstimmung mit
obiger Ziffer (I) fallen lassen. Der Ball darf gereinigt werden, wenn er nach
Regel 25-1b aufgenommen wurde. (Ball rollt in eine Lage, bei der Behinderung durch den Umstand gegeben ist, von dem Erleichterung in Anspruch genommen wurde - siehe
Regel 20-2c (V).)
Ausnahme: Ein Spieler darf Erleichterung nach dieser Regel dann nicht in Anspruch nehmen, wenn (a) es für ihn wegen Behinderung durch irgendetwas anderes als einen ungewöhnlich beschaffenen Boden ganz und gar unvernünftig wäre, einen Schlag zu machen, oder (b) die Behinderung durch einen solchen Boden ausschließlich infolge unnötig abnormer Art von Standposition, Schwung oder Spielrichtung eintreten würde.
Anmerkung 1: Ist ein Ball in einem Wasserhindernis (seitliches Wasserhindernis eingeschlossen), so darf der Spieler straflose Erleichterung wegen Behinderung durch einen ungewöhnlich beschaffenen Boden nicht in Anspruch nehmen. Er muss den Ball spielen wie er liegt (es sei denn, eine Platzregel verbietet dies) oder nach
Regel 26-1 verfahren.
Anmerkung 2: Ist ein Ball, der nach dieser Regel fallen zu lassen oder hinzulegen ist, nicht sogleich wiederzuerlangen, so darf er durch einen anderen Ball ersetzt werden.
c. Ball verloren
Es ist eine Frage der Umstände, ob ein in Richtung auf einen ungewöhnlich beschaffenen Boden geschlagener, verloren gegangener Ball tatsächlich hierin verloren ist. Um den Ball als in diesem Boden verloren zu behandeln, müssen berechtigte Anzeichen dafür vorliegen. Fehlt es an solchen Anzeichen, so muss der Ball als ein verlorener Ball behandelt werden und
Regel 27 findet Anwendung. Ist ein Ball in einem ungewöhnlich beschaffenen Boden verloren, so muss die Stelle, an der der Ball zuletzt die äußerste Begrenzung dieses Umstands gekreuzt hat, festgestellt werden, und, um diese Regel anwenden zu können, gilt der Ball als an dieser Stelle liegend. Der Spieler darf folgendermaßen Erleichterung in Anspruch nehmen:
(I) Im Gelände: Hat der Ball zuletzt die äußerste Begrenzung des ungewöhnlich beschaffenen Bodens an einer Stelle im Gelände gekreuzt, so darf der Spieler diesen strafl os durch einen anderen Ball ersetzen und die in
Regel 25-1b (I) vorgeschriebene Erleichterung in Anspruch nehmen.
(II) In einem Bunker: Hat der Ball zuletzt die äußerste Begrenzung des ungewöhnlich beschaffenen Bodens an einer Stelle in einem Bunker gekreuzt, so darf der Spieler diesen straflos durch einen anderen Ball ersetzen und die in
Regel 25-1b (II) vorgeschriebene Erleichterung in Anspruch nehmen.
(III) In einem Wasserhindernis (einschließlich einem seitlichen Wasserhindernis): Hat der Ball zuletzt die äußerste Begrenzung des ungewöhnlich beschaffenen Bodens an einer Stelle in einem Wasserhindernis gekreuzt, so darf der Spieler straflose Erleichterung nicht in Anspruch nehmen, er muss nach
Regel 26-1 verfahren.
(IV) Auf dem Grün: Hat der Ball zuletzt die äußerste Begrenzung des ungewöhnlich beschaffenen Bodens an einer Stelle auf dem Grün gekreuzt, so darf der Spieler diesen straflos durch einen anderen Ball ersetzen und die in
Regel 25-1b (III) vorgeschriebene Erleichterung in Anspruch nehmen.
25-2 Eingebetteter Ball
Ein im Gelände auf irgendeiner kurz gemähten Fläche in sein eigenes Einschlagloch im Boden eingebetteter Ball darf aufgenommen, gereinigt und straflos so nahe wie möglich der Stelle, an der er lag, jedoch nicht näher zum Loch, fallen gelassen werden. Der fallen gelassene Ball muss zum ersten Mal auf einem Teil des Platzes im Gelände auftreffen.
Unter „kurz gemähter Fläche“ wird jede Fläche auf dem Platz verstanden, die auf Fairway-Höhe oder kürzer geschnitten ist, Wege durch das Raue eingeschlossen.
25-3 Falsches Grün
a. Behinderung
Behinderung durch ein falsches Grün ist gegeben, wenn ein Ball auf dem falschen Grün ist.
Behinderung nach dieser Regel ist nicht gegeben, wenn nur die Standposition oder der Raum des beabsichtigten Schwungs eines Spielers betroffen ist.
b. Erleichterung
Liegt der Ball eines Spielers auf einem falschen Grün, darf er den Ball nicht spielen wie er liegt. Er muss straflos folgendermaßen Erleichterung in Anspruch nehmen: Der Spieler muss den Ball aufnehmen und ihn innerhalb einer Schlägerlänge vom nächstgelegenen Punkt der Erleichterung und nicht näher zum Loch als dieser Punkt fallen lassen. Der nächstgelegene Punkt der Erleichterung darf sich nicht in einem Hindernis oder auf einem Grün befinden. Der so fallen gelassene Ball muss zuerst auf einem Teil des Platzes auftreffen, der die Behinderung durch das falsche Grün ausschließt und sich nicht in einem Hindernis und nicht auf einem Grün befindet. Der nach dieser Regel aufgenommene Ball darf gereinigt werden.
STRAFE FÜR REGELVERSTOSS:
Lochspiel — Lochverlust; Zählspiel — Zwei Schläge."
violett: selbstbezüge in regel 25
rot: fremdbezüge auf andere regeln
pink: sonstige definition
ergo: ich bin draußen: irgendwelche sinnvollen schlüsse lassen sich m.e. aus diesem text nicht ziehen. soweit meine vorarbeit; jetzt seid ihr (übrigen!) dran.