Daniel
Postbeamter
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sagt mal ihr lieben übrigen saabophile,
wenn wir hier aus überzeugung autos der marke saab fahren* und keinen golf (völlig wertlosen gegenstand ohne logische funktion), dürfen hier angemeldete sich denn öffentlich zum golf spielen bekennen, ohne gefahr zu laufen, wegen abnormen verhaltens bestraft zu werden (s. benediktusregel 25) ?. handelt es sich bei diesem willentlichen akt nicht um einen groben verstoß gegen das MARKENBEKENNTNIS (in der verölten fassung)?
* vom fahren befreit sind natürlich die besitzer älterer flugrostgeplagter saab-fabrizierungen aus der vor gm-zeit; da ist bekanntlich ja - von gaaaaaanz wenigen ausnahmen abgesehen - schweißen und schrauben angesagt
Markenbekenntnis? Welche Gebote gelten da denn offiziell?
Du sollst keinen Golf neben mir haben/fahren?
Du sollst 900 und 9000 ehren?
Du sollst nicht ...?
Daniel?
Eure Überlegungen in Ehren und ich teile zutiefst das Bedürfnis, sich regelmässig gegen das Wolfsburger Produkt aufzulehnen und klar Stellung pro Saab zu beziehen. Hingegen Metzgers gar arg kompromisslosem Vorschlag zu folgen würde wiederum auch bedeuten, dass zukünftig ein Urlaub an einer Meeresbucht (auch Golf genannt) für Saabomane praktisch unmöglich würde.

Ergo empfehle ich, den uns gegebenen Denkapparat für die Unterscheidung zwischen Meeresbuch, Sportart und Wolfsburger Wegwerfartikel einzusetzen und differenziert die jeweilige Situation zu werten...
