1. Dem Verkäufer auf den Pelz rücken. Vorher muss die klare Diagnose her (Wanne ab etc.)
Das ist so mit Abstand der schlechteste Tipp den man überhaupt geben kann.
Der Verkäufer des Wagens ist Vertragspartner, sonst keiner!
Diesem Vertragspartner muß man den Mangel anzeigen.
Vorherige Eingriffe könnten die gesetzliche Gewährleistung gefährden, denn der Verkäufer hat das "erste Recht" daran, den Schaden zu beheben.
Die Behebung des Schadens erfolgt am Wohnsitz des Käufers - will der Verkäufer den Wagen selber reparieren, muß er ihn auf seine Kosten holen.
Also ohne dem Verkäufer die Mängel nachweislich mitgeteilt zu haben (Einschreiben + zusätzliches Fax), würde ich gar nichts machen - das verschlimmert die Situation nur. Zudem ist es ja auch nur fair den Verkäufer in Kenntnis zu setzen, bevor man den Dampfhammer rausholt.
Wenn der Verkäufer sich dann querstellt, kann man immer noch einen Anwalt einschalten.
PS: Der Verkäufer wird versuchen, die Geschichte über die Gebrauchtwagenversicherung laufen zu lassen, darauf würde ich mich persönlich nicht einlassen, denn die gesetzliche Gewährleistung kennt primär keine "Eigenbeteiligung".