Öl-Kontrolleuchte bei zu viel Öl?

Ich würde mich nicht mit Deiner Versicherung auseinandersetzen sondern mit dem Verkäufer! Das Auto hatte zum Zeitpunkt des Erwerbs einen erheblichen Mangel, davon kann man ausgehen. der Händler muß das Gegenteil beweisen.
 
Der Verkäufer dürfte bald aus dem Schneider sein ... bei so viel Eigenregie! :rolleyes:

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Der Verkäufer dürfte bald aus dem Schneider sein ... bei so viel Eigenregie! :rolleyes:
 
Was wäre deiner Meinung nach der beste Weg:
Direkt den Kontakt mit dem Händler aufnehmen, ihm den Fall schildern und darauf hinweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Erwerbs bereits vorhanden gewesen sein muss?
Habe ich hier denn eine rechtliche Handhabe, dass er in der Beweispflicht ist?
Und wie gehe ich hier vor?
Gleich über einen Anwalt?
Danke für deine Antwort.
 
1. Dem Verkäufer auf den Pelz rücken. Vorher muss die klare Diagnose her (Wanne ab etc.)
2. Wenn der nicht "investiert", kommst Du mit den Anteilen aus der Gebraucht-Versg. nicht weit.
3. Deiner aktuellen Werkstatt wirst Du nichts beiflicken können - und tatsächlich war der Lagerschaden wohl schon da, als Du die letzten Meter auf der BAB warst nebst den dann folgenden mehreren hundert Metern.
4. Summa summarum würde ich nach einem neuen / guten gebrauchten Rumpfmotor suchen, der in freier Werkstatt einzubauen wäre - das für den Fall, dass 1. nicht zieht.
Gute Auswahl an Motoren i.d.R. in Großbritannien (z.B. neobrothers, auch via ebay.co.uk).
Viel Erfolg!
 
du solltest nichts mehr machen, erst den händler konsultieren, dieser wird dir den weg weisen. jedes weitere vorgehen spricht gegen dich und deiner geldböse sowie der zeit.

eine hand wäscht die andere, zwei das gesicht!

in diesem sinne dir ein gutes gelingen!!
 
Ne Beratung von einem Anwalt sollte dennoch drinliegen, der kann ganz klar den weg aufzeigen wie du vorgehen sollst.
Eine Kurze beratung sollte auch nicht mehr als eine rechtschutzversicherung kosten.
 
Was wäre deiner Meinung nach der beste Weg:
Direkt den Kontakt mit dem Händler aufnehmen, ihm den Fall schildern und darauf hinweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Erwerbs bereits vorhanden gewesen sein muss?
Habe ich hier denn eine rechtliche Handhabe, dass er in der Beweispflicht ist?
Und wie gehe ich hier vor?
Gleich über einen Anwalt?
Danke für deine Antwort.

http://www.adac.de/infotestrat/fahr...f/unterschied-sachmaengelhaftung/default.aspx erst mal so als Lektüre, aber ehrlich erst mal zum Anwalt, das Beratungsgespräch kostet ja nicht die Welt, und wenn Du eine Rechtsschutz hast wird die nach der kurzen Zeit nach Kauf sicherlich eine Deckungszusage geben.
Und daher erst mal nicht weiterschrauben, btw. schrauben lassen.
 
Danke für die Antworten in Sachen Vorgehen.
Halte euch auf dem Laufenden!
 
1. Dem Verkäufer auf den Pelz rücken. Vorher muss die klare Diagnose her (Wanne ab etc.)

Das ist so mit Abstand der schlechteste Tipp den man überhaupt geben kann.

Der Verkäufer des Wagens ist Vertragspartner, sonst keiner!

Diesem Vertragspartner muß man den Mangel anzeigen.

Vorherige Eingriffe könnten die gesetzliche Gewährleistung gefährden, denn der Verkäufer hat das "erste Recht" daran, den Schaden zu beheben.

Die Behebung des Schadens erfolgt am Wohnsitz des Käufers - will der Verkäufer den Wagen selber reparieren, muß er ihn auf seine Kosten holen.

Also ohne dem Verkäufer die Mängel nachweislich mitgeteilt zu haben (Einschreiben + zusätzliches Fax), würde ich gar nichts machen - das verschlimmert die Situation nur. Zudem ist es ja auch nur fair den Verkäufer in Kenntnis zu setzen, bevor man den Dampfhammer rausholt.

Wenn der Verkäufer sich dann querstellt, kann man immer noch einen Anwalt einschalten.

PS: Der Verkäufer wird versuchen, die Geschichte über die Gebrauchtwagenversicherung laufen zu lassen, darauf würde ich mich persönlich nicht einlassen, denn die gesetzliche Gewährleistung kennt primär keine "Eigenbeteiligung".
 
1. Dem Verkäufer auf den Pelz rücken. Vorher muss die klare Diagnose her (Wanne ab etc.)
...

Verkehrt.
Richtige Aussage: Lieber Händler da steht das Auto, hohl kümmer Dich, oder gieb mir schriftlich Reparaturfreigabe mit Kostenübernahmeerklärung, Auf gar keinen Fall abspeisen lassen mit, "Ihre Gebrauchtwagen Versicherung", die gar eher über den Verdacht der Sachmängelhaftung aufklären, vielleicht steigen die ein ins Boot.
Aber echt: Anwalt! bevor irgendwas weiter geschieht.
 
@ Jan-mit-Saab:
War unmittelbar nach Kauf die Ölwanne ab und das Sieb inspiziert? Wurde der Dreck da rausgeholt? Wie lange ist der letzte Ölwechsel her? Welche Intervalle wurden zuvor gefahren? Nach Werksvogabe?

Wann hast Du das letzte Mal vor der Unglücksfahrt nach dem Ölstand geschaut?
Warum bist Du mit brennender Öldruckwarnleuchte weitergefahren?

1. Die Ölschlamm-, -kohle- und Ölsiebproblematik bei den neueren Saabmotoren ist seit Jahren bekannt. Die Ursachen ebenso wie Gegenmaßnahmen. Daß Du dieses Forum gefunden hast ist ein starkes Indiz dafür, daß Du zumindest rudimentär mit dem Internet umgehen kannst. Daraus folgt: Du hättest die obigen Punkte kennen können - und als informierter, mündiger Verbraucher auch kennen müssen. Ölwanne ab, Wanne und Ölsieb reinigen, ggf Lager neu und danach Umstellung auf ein 10.000/1xjährlich-Intervall mit einem hochwertigen Öl ist bei einem Neusaab mit unbekannter oder (wie bei Dir) nicht ausreichender Wartungshistorie zwingend notwendig.


2. Einen zu geringen Ölstand kann man sehr zuverlässig vermeiden, wenn man sich an das hält, was man in der Kraftfahrgrundausbildung gelernt hat. Ich beziehe mich hier auf den geliebten TD vor, während und nach der Benutzung. Vor Fahrtantritt, aber auch bei technischen Halten und Rasten werden die Flüssigkeitssteände kontrolliert! (Und so einiges weitere, aber das tut hier nichts zur Sache). Mit den Opelsaabs kenne ich mich nicht aus, aber in jeder alten Betriebsanleitung, die ich bis jetzt in die Finger bekommen habe gab es eine Seite mit der Überschrift "beim Tanken", auf der der Motorraum abgebildet und die zu überprüfenden Stellen gezeigt wurden.

3. Entgegen der Anweisung "Motor sofort abstellen" hast Du den Motor mit brennender Öldruckwarnleuchte weiter betrieben und nach dem ersten Festgehen sogar noch ein weiteres Mal gestartet.


Mag sein, daß sich auf rechtlichem Wege etwas holen läßt... Ich würde mich was schämen!
Das riecht sehr stark nach einem klaren Fall von "selber Schuld!"
 
Kurz ein paar Antworten, um Missverstaendnisse zu vermeiden:
- Die Oelwechsel wurden in den lt. Serviceheft vorgegebenen Intervallen durchgefuehrt.
- Der Wagen ist von mir unmittelbar nach Erwerb zur Durchsicht in die Werkstatt gegeben worden und die gefundenen Defekte sind repariert worden. Siehe oben!
- In Sachen Oelsieb, Oelschlamm muss sich die Werkstatt besser auskennen als ich!
- Oelstand wurde von mir unmittelbar vor Antritt meiner letzten Autobahnfahrt kontrolliert, wie man das eben so macht.
- ich bin natuerlich nicht (!!!) mit leuchtender Warnleuchte weitergefahren. Die Lampe ist nach meinem Ampelstopp ausgegangen und erst dann habe ich den Wagen wieder gestartet.

@aero84: Ich finde, dass das Forum sehr wohl einen Platz bietet fuer Hinweise und meinetwegen auch Belehrungen. So weit so gut.
Aber Formulierungen wie "als informierter muendiger Verbraucher" und "ich wuerde mich was schaemen" usw. helfen keinem, sind gaenzlich unangemessen und haben hier nichts zu suchen!


oelwechse
 
Die Öldruckwarnleuchte geht immer aus wenn der Motor abgestellt wird.

Alle anderen Lampen auch ...

Also wenn dann präzise ??

1. Du hast an der Ampel gestanden mit leuchtender Öldruckwarnlampe und der Motor ist ausgegangen.
Danach sind alle Warnlampen erloschen und du hast neugestartet. Danach leuchtete die Lampe wieder

2. Du hast an der Ampel gestanden mit nicht leuchtender Öldruckwarnlampe und der Motor ist ausgegangen.
Danach sind alle Warnlampen erloschen und du hast neugestartet. Danach leuchtete die Lampe auch nicht

3. Du hast an der Ampel gestanden mit nicht leuchtender Öldruckwarnlampe und der Motor ist ausgegangen.
Danach sind alle Warnlampen erloschen und du hast neugestartet. Danach leuchtete die Lampe wieder

Zum Thema mündiger Käufer: Gerade als Besucher von freien Werkstätten muss man sich selber ein wenig mit der
Problematik von seinen Autos auskennen. Vertragswerkstätten bekommen dauernd Memos von Autoherstellern.

Hier wurde ein Filter ersetzt ... da gibts ne neue Ansaugverrohrung gegen Turboschäden .....

Das ist ein Haufen Arbeit sich da durchzukämpfen und nun sollen die freien Werkstätten das für alle Automarken von Audi bis Z.... machen ??

Bei manchen Autos sind Macken vorhanden und gehören Arbeitsabläufe zum Service, die bei anderen Autos überhaupt nie gemacht werden
 
Das ist ein Haufen Arbeit sich da durchzukämpfen und nun solen die freien Werkstätten das für alle Automarken von Audi bis Z.... machen ??
Wobei die das nach Ablauf der Zeit der Rückrufe (die meist in den ersten paar Jahren kommen) mitunter besser hinbekommen als die Vertragswerkstätten. Am meisten hilft eine Werkstatt, die Regelmäßig genau diesen Fahrzeugtyp verarztet. Aber die muss man erst mal finden.

Flemming
 
- Die Oelwechsel wurden in den lt. Serviceheft vorgegebenen Intervallen durchgefuehrt.

Sagen wir es mal so:

Wenn Du hier nach einer Kaufberatung angefragt hättest, wären bei einigen von uns sofort die Alarmleuchten angegangen und der Erste davon hätte Dir sofort gesagt wie gefährlich es sein kann, sich an die vorgegebenen Serviceintervalle zu halten.

Öltod!

Mehr dazu in der Kaufberatung vom 9-5 (Thema: Motor) http://www.saab-cars.de/gm-saabs/45834-kaufberatung-saab-9-5-1997-2010-ys3e.html

Ich befürchtem der Motor ist Schrott! Dein Verkäufer sollte dafür geradestehen!
 
Zitat: "..Dein Verkäufer sollte dafür geradestehen!"
Auf jeden Fall versuchen! Habe da allerdings Bedenken, je nach finanzieller Potenz und Seriösität des Verkäufers.
Daumen drück!
 
Mann muss immer 2 Sachen unterscheiden.

Jeder Kauf bei einem Gewerblichen Verkäufer beinhaltet die gesetzliche Gewährleistung.
Diese bringt eine Haftung des Verkäufers für Mängel die bei Übergabe vorhanden waren.
Es wird davon ausgegangen dass alle Mängel die innerhalb von 6 Monaten auftauchen schon beim verkauf vorhanden waren
außer der Verkäufer beweißt etwas gegenteiliges.

Man kann beim Kauf eine Gebrauchtwagengarantie (Versicherung ) abschließen und zu deren Garantiebedingungen Schäden reparieren lassen.
Wer das innerhalb der ersten 6 Monate macht ohne dass der Verkäufer mit einbezogen wird VERZICHTET auf seine Gewährleistung.

Daher Gewährleistung ungleich Garantie ....
 
Und Gewährleistung ungleich manmußsichkeinesorgenmachenzahltehallesjemandanders. Der ADAC hat mal ne Liste von Gerichtsurteilen erstellt...
 
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