Petition gegen Änderung des Bestandsschutzes

Klar, aber wenn man sich anschaut, wie das Fahrzeuggewicht angestiegen ist,
fragt man sich, ob da die Ingenieure nicht gegeneinander arbeiten. Am Motor
wird herumgefeilt, um 0.5 l rauszuholen, die Kollegen packen mal eben 100 kg
wieder drauf. Auf Langstrecke ist das bei gleichmäßiger Fahrt egal, aber bei
Stop and Go treibt es den Verbrauch hoch.
 
"ADAC-Klassik"


Sehr geehrte ADAC Korporativclubs und Clubfreunde,

sehr geehrte Klassik-Beauftragte der ADAC Regionalclubs,

liebe Oldtimer-Freunde, liebe Oldtimer- und Youngtimer-Clubs,



in der ADAC Zentrale, den Regionalclubs, den knapp 1.800 Ortsclubs sowie den 1.100 Einzelclubs in den rund 70 Korporativclubs laufen seit Anfang der Woche zahlreiche Anfragen von Oldtimer- und Motorrad-Freunden auf, die sich auf §6 Absatz 4 StVG (jüngst im Parlament verabschiedet) beziehen. Die Sorgen sind diffus, laufen aber insgesamt auf einen Kern hinaus: Es wird befürchtet, dass auf Grundlage der Neufassung Sperrungen und Fahrverbote für Oldtimer und Motorräder aus Gründen des Lärmschutzes oder der Luftreinhaltung erlassen werden könnten, oder bestimmte Fahrzeuge insgesamt aus dem Verkehr gezogen werden könnten. Die Unruhe wird zusätzlich genährt durch eine offene Petition zu diesem Thema, durch Artikel in Branchenzeitschriften und soziale Medien.

Diese Petition wollen wir Ihnen nicht vorenthalten: https://www.openpetition.de/petitio...-zum-strassenverkehrsgesetz-drucksache-432-21



Nach intensiver Prüfung zusammen mit den Fachleuten der Juristischen Zentrale und dem ADAC Büro Berlin können wir diese Sorge nicht teilen, wir sehen keine Verschärfung durch die neue Formulierung.



„Nach eingehender Prüfung können wir die Argumentation der Petition und die dargestellten Auswirkungen des neuen §6 Absatz 4 StVG auf Oldtimer und andere Fahrzeuge nicht nachvollziehen.


Hier werden ein Bestandsschutz im rein zulassungsrechtlichen Sinn und der im Verhaltensrecht durch die Petenten vermischt. Es geht ja nicht um die Frage, OB ein Fahrzeug weitergenutzt werden kann sondern vielmehr um das WIE und mögliche Einschränkungen bei der Nutzung.


Ziel der Neufassung des §6 StVG war, die bestehenden Rechtsgrundlagen neu zusammenzufassen und besser verständlich darzustellen. Dem trägt auch Absatz 4 des § 6 Rechnung. Eine Verschärfung der bisher schon möglichen Regelungen können wir dem nicht entnehmen.


Fazit: Es kommt aus Sicht des ADAC zu keiner Verschärfung.



Wir haben diese Fragestellung auch gestern auf der Tagesordnung der Arbeitsgemeinschaft Historische Fahrzeuge erörtert und werden in der heutigen Sitzung des Parlamentskreis Automobiles Kulturgut dazu Stellung beziehen. Wir lassen Ihnen hiervon die Erkenntnisse im Nachgang wieder wie gewohnt zukommen.



In diesem Zusammenhang möchten wir noch einmal mehr auf den Flyer „Wir lieben Oldtimer“ hinweisen: Unsere historischen Fahrzeuge sind Automobiles Kulturgut. Oldtimer machen nur knapp 1% des gesamten Kfz-Bestandes aus. Mit der geringen Laufleistung von ca. 1.500 km pro Jahr liegen die Fahrleistungen aller Oldtimer im Promille Bereich im Vergleich zu den Fahrleistungen des gesamten Fahrzeugbestandes aus. Diese und weitere Fakten haben wir gemeinsam mit anderen deutschen Oldtimer-Verbänden im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft Historische Fahrzeuge (AGHF) in der Broschüre „Wir lieben Oldtimer“ zusammengefasst. Wir denken, dass diese Zusammenstellung ebenfalls für Sie hilfreich sein kann, um in einer manchmal aufgeheizten Diskussion sachliche Argumente für das Fahren unserer geliebten Oldtimer parat zu haben. Sie finden diesen Flyer auch zum Download z.B. hier: https://ticker.mercedes-benz-passio...imer-initiative-der-ag-historische-fahrzeuge/ -

Quelle: ADAC-Klassik

HB-EX: quotes rausgenommen wg besserer lesbarkeit
 
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Keine Fahrverbote für historische Fahrzeuge


Berlin, 23. Juni 2021. Zu den Diskussionen um die Auswirkungen des Vierten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften erklärt der Vorsitzende des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut im Deutschen Bundestag (PAK) und Braunschweiger CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller:


„Fahrverbote für historische Fahrzeuge drohen nicht. Technisches Kulturgut auf zwei, drei, vier oder sogar mehr Rädern wird auch weiterhin auf unseren Straßen erlebbar sein. Die jüngste Änderung am Straßenverkehrsgesetz ändert daran nichts. Alles was auf Grundlage des Straßenverkehrsgesetzes heute möglich ist, war auch vor der Änderung bereits möglich. Das Gesetz wurde lediglich sortiert, einfacher formuliert und Ausführungen zusammengefasst. Die Änderung hatte vor allem einen ordnenden Charakter, wie bereits in der Zieldarstellung des Gesetzes betont wird. Inhaltlich geändert wurde lediglich die Absenkung des Alters auf 15 Jahre für den Führerschein AM16. Darüber hinaus kamen keine neuen Formulierungen ins Gesetz und es sind keinerlei Verschärfung vorgenommen worden. Eine sich in der Szene viral verbreitende Petition verkennt Inhalt und Ziele des am 20. Mai 2021 vom Deutschen Bundestag angenommenen Änderungsgesetzes und speziell den Inhalt des kritisierten Paragrafen 6 Absatz 4. Die Aufregung, dass aufgrund der Gesetzesänderung nun Fahrverbote für Oldtimer drohen, ist völlig unbegründet.


Auch wenn sich mit der Novelle materiell-rechtlich nichts verändert hat, muss sich die Szene stets der Verantwortung für das Hobby bewusst sein. Mehrheiten zur Neugestaltung von Gesetzen können sich ändern. Bislang gibt es im Deutschen Bundestag eine Mehrheit, um historische Fahrzeuge, Motorräder und Nutzfahrzeuge erlebbar auf den Straßen zu halten. Auch die Gesellschaft verbindet ein weitgehend positives Stimmungsbild mit Oldtimern. Diese Unterstützung muss durch eine rücksichtsvolle Teilnahme am Straßenverkehr bewahrt werden. Für alle Aktiven sollte daher immer gelten: Die Freude an unserem Hobby vermitteln wir am besten, indem wir rücksichtsvoll unterwegs sind, umsichtig agieren und unnötige Aktionen von vornherein unterlassen.“

Quelle: Adac - https://www.facebook.com/ADACKlassik/posts/1782047628641341
 
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