turbo9000
Die dunkle Seite des Forums
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Beim Porsche z.B. schon, aber da ist das Fahrzeugspezifisch und auch so in den Papieren eingetragen (und auch nur die eingetragene Kombination darf gefahren werden...)Ist das eine Besonderheit bei diesen Felgen? Denn generell ist das ja nach §36 (6) StVZO nicht verboten, nur die Bauart der Reifen muss gleich sein.