josef_reich
Ranicki
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Meine Variante - einfach um Kohle zu sparen...
(ich gönne zwar den schweizer Garagisten die paar Stütz, aber es geht auch einfacher...)
Nur wegen den paar Kilometern bis zur deutschen Grenze so einen Tanz aufführen...?
Den Wagen entweder trailern, dann kann er am Wohnort des Verkäufers abgemeldet übergeben werden - ist häufig der einfachste Weg.
Alternativ den Verkäufer bitten, ihn bis zum Zollhof an die Grenze zu fahren um erst dort die CH-Schilder abzuschrauben. Vorher den Zoll informieren, die sind manchmal überaschend freundlich, wenn man(n) versucht, sich ihnen mit so etwas wie einer kultivierten Sprache zu nähern...
Wer zur Überführung zu zweit mit einem in D zugelassenen Fahrzeug angereist ist, kann den Verkäufer mit dem deutschen Wagen nach Hause fahren, während der andere zum Bewachen beim abgemeldeten Fahrzeug bleibt. Dieses bekommt dann direkt die deutsche Überführungszulassung drangeschraubt und rollt die letzten fünf Meter bis zur Zollschranke schon mit der vorübergehenden deutschen Zulassung.
Sollte klappen - erst recht, wenn der Wagen früher einmal in D zugelassen war und der deutsche Brief noch existieret. Einfach bei der der Grenze nächstgelegenen deutschen Zulassungsstelle die Überführungsschilder holen, es muß *nicht* die heimische Dienststelle sein !
Vielleicht gibt es ja auch irgendwo einen befreundeten Händler, der mit seinen roten Schildern Lust auf einen Kurzurlaub zur schweizer Grenze hat...?
Der Verwaltungs- und Prüfirrsinn mit all den unnötigen Kosten in der Schweiz entfällt komplett, weil die Kiste ja gar nicht mehr in der Schweiz bewegt wird.
Ach ja, noch zwei gaaaaaaanz üble Tricks, falls die Zöllner sich als Wichtigtuer herausstellen sollten:
1) Spontankauf direkt an der Grenze vorheucheln. Auf deutschem Grund und Boden.
"Hab ich doch gerade eben den Schweizer angequatscht, ob er mir sein Auto verkaufen will, Herr Zolloberratswichtel - und ob Sie's glauben oder nicht, er hat *ja* gesagt, das Geld genommen und einfach seine Schilder abgeschraubt...- Was mach ich jetzt blos mit dem Wagen hier an der Grenze...?"
Vorrauszusehende Antwort: "Die Karre muß hier weg. Aber schnellstens, sonst schleppen wir sie auf Ihre Kosten...blabla..."
Dann einfach Kooperation heuchen und den Anweisungen des deutschen Zoll-Mützchens folgen. Vielleicht gibt es ja sogar irgendwo neben dem Zoll einen privaten Abstellplatz einer Spedition auf deutschem Grund, mit der man(n) sich auf Kaffekassenbasis einigen kann...?
Zugegeben - extrem frech - aber meines Wissens sind die Schweizer durchaus froh - und manchmal auch hilfsbereit, wenn alte Autos das Land verlassen. Will sagen: Ohne Schilder kommt das Auto *garantiert* nicht mehr zurück in die Schweiz. Die Karre ist somit schon mal in Deutschland... - Papiere folgen.
2) Im schlimmsten Fall bleibt der schweizer Wagen auf einer *gaaaanz* normalen Fahrt *irgendwo* in Deutschland mit einem kapitalen, nicht behebbaren Schaden liegen. Der Schweizer reist mit dem Zug und den Schildern nach Hause, oder wird *irgendwie* heim geschafft. Der "gute Freund" oder die "Urlaubsbekanntschaft" aus D kümmert sich natürlich aufopferungsvoll um den havarierten Wagen und den lästigen Papierkram des in D gestrandeten Ersatzteilträgers und hilft dem armen Schweizer, der sich lieber daheim einen neuen Wagen zulegen möchte...
Lernet daraus:
Unsinnige Verwaltungsvorschriften wurden nur deshalb erschaffen, damit man(n) sie interpretieren kann...
Gute Reise, allerseits.
(ich gönne zwar den schweizer Garagisten die paar Stütz, aber es geht auch einfacher...)
Nur wegen den paar Kilometern bis zur deutschen Grenze so einen Tanz aufführen...?
Den Wagen entweder trailern, dann kann er am Wohnort des Verkäufers abgemeldet übergeben werden - ist häufig der einfachste Weg.
Alternativ den Verkäufer bitten, ihn bis zum Zollhof an die Grenze zu fahren um erst dort die CH-Schilder abzuschrauben. Vorher den Zoll informieren, die sind manchmal überaschend freundlich, wenn man(n) versucht, sich ihnen mit so etwas wie einer kultivierten Sprache zu nähern...
Wer zur Überführung zu zweit mit einem in D zugelassenen Fahrzeug angereist ist, kann den Verkäufer mit dem deutschen Wagen nach Hause fahren, während der andere zum Bewachen beim abgemeldeten Fahrzeug bleibt. Dieses bekommt dann direkt die deutsche Überführungszulassung drangeschraubt und rollt die letzten fünf Meter bis zur Zollschranke schon mit der vorübergehenden deutschen Zulassung.
Sollte klappen - erst recht, wenn der Wagen früher einmal in D zugelassen war und der deutsche Brief noch existieret. Einfach bei der der Grenze nächstgelegenen deutschen Zulassungsstelle die Überführungsschilder holen, es muß *nicht* die heimische Dienststelle sein !
Vielleicht gibt es ja auch irgendwo einen befreundeten Händler, der mit seinen roten Schildern Lust auf einen Kurzurlaub zur schweizer Grenze hat...?
Der Verwaltungs- und Prüfirrsinn mit all den unnötigen Kosten in der Schweiz entfällt komplett, weil die Kiste ja gar nicht mehr in der Schweiz bewegt wird.
Ach ja, noch zwei gaaaaaaanz üble Tricks, falls die Zöllner sich als Wichtigtuer herausstellen sollten:
1) Spontankauf direkt an der Grenze vorheucheln. Auf deutschem Grund und Boden.
"Hab ich doch gerade eben den Schweizer angequatscht, ob er mir sein Auto verkaufen will, Herr Zolloberratswichtel - und ob Sie's glauben oder nicht, er hat *ja* gesagt, das Geld genommen und einfach seine Schilder abgeschraubt...- Was mach ich jetzt blos mit dem Wagen hier an der Grenze...?"
Vorrauszusehende Antwort: "Die Karre muß hier weg. Aber schnellstens, sonst schleppen wir sie auf Ihre Kosten...blabla..."
Dann einfach Kooperation heuchen und den Anweisungen des deutschen Zoll-Mützchens folgen. Vielleicht gibt es ja sogar irgendwo neben dem Zoll einen privaten Abstellplatz einer Spedition auf deutschem Grund, mit der man(n) sich auf Kaffekassenbasis einigen kann...?
Zugegeben - extrem frech - aber meines Wissens sind die Schweizer durchaus froh - und manchmal auch hilfsbereit, wenn alte Autos das Land verlassen. Will sagen: Ohne Schilder kommt das Auto *garantiert* nicht mehr zurück in die Schweiz. Die Karre ist somit schon mal in Deutschland... - Papiere folgen.
2) Im schlimmsten Fall bleibt der schweizer Wagen auf einer *gaaaanz* normalen Fahrt *irgendwo* in Deutschland mit einem kapitalen, nicht behebbaren Schaden liegen. Der Schweizer reist mit dem Zug und den Schildern nach Hause, oder wird *irgendwie* heim geschafft. Der "gute Freund" oder die "Urlaubsbekanntschaft" aus D kümmert sich natürlich aufopferungsvoll um den havarierten Wagen und den lästigen Papierkram des in D gestrandeten Ersatzteilträgers und hilft dem armen Schweizer, der sich lieber daheim einen neuen Wagen zulegen möchte...
Lernet daraus:
Unsinnige Verwaltungsvorschriften wurden nur deshalb erschaffen, damit man(n) sie interpretieren kann...
Gute Reise, allerseits.