Saab 9000 CSE Turbo "200 PS" Vollausstattung

Bei ebay hat der Wagen zum Ende der Aktion den Mindestpreis bei 1800 EUR nicht erreicht. :cool:
 
Jo habe ick och gesehen. Vielleicht findet er über Mobile einen Käufer:biggrin: 4800 Euronen ist ein stolzer Preis zumal noch einige Euronen hinzu kommen:tongue:
 
Wieso bitte Zoll ? Einfuhrumsatzsteuer ja, ist klar.
Bei ReImporten von in der EU produzierten Fahrzeugen fällt doch kein Zoll an, oder habe ich das falsch in Erinnerung?
Hast Du falsch in Erinnerung. Es kommt nicht drauf an, wo das Fahrzeug produziert wurde.
Es kommt darauf an, wo das Fahrzeug zugelassen ist. Die Schweiz ist immer noch EU-Ausland.
So, mal eine Klärung herbei geführt: " Wenn Sie nachweisen können, dass der PKW tatsächlich in der EU gebaut wurde und innerhalb von 3 Jahren wieder in die EU eingeführt wird, dann kann dieser einfuhrabgabenfrei (kein Zoll und keine EUSt) eingeführt werden. Es handelt sich dabei dann um sogenannte Rückware. Ist die Ausfuhr länger als 3 Jahre zurück, fallen wieder die 10% Zoll und 19% EUSt an." (von info.privat@zoll.de)
Damit ist es natürlich klar, dass hier der Zoll anfallen dürfte, da der 9000er sicher als Neuwagen in die Schweiz ging.
 
So, mal eine Klärung herbei geführt: " Wenn Sie nachweisen können, dass der PKW tatsächlich in der EU gebaut wurde und innerhalb von 3 Jahren wieder in die EU eingeführt wird, dann kann dieser einfuhrabgabenfrei (kein Zoll und keine EUSt) eingeführt werden. Es handelt sich dabei dann um sogenannte Rückware. Ist die Ausfuhr länger als 3 Jahre zurück, fallen wieder die 10% Zoll und 19% EUSt an." (von info.privat@zoll.de)
Damit ist es natürlich klar, dass hier der Zoll anfallen dürfte, da der 9000er sicher als Neuwagen in die Schweiz ging.

Ja, das stimmt so auch, aber das Fahrzeug muss nicht unbedingt in der EU gebaut worden sein. Beispiel: Einen aus Deutschland nach CH importierten Mexiko-Käfer kannst Du auch wieder als Rückware einführen, da er mal "Gemeinschaftsware" war, d.h. vorschriftsgemäß aus Mexiko in die EU eingeführt wurde. Alle in der EU gebauten Karren sind natürlich automatisch Gemeinschaftswaren.

Die zollrechtliche Haarspalterei geht sogar noch weiter. Streng genommen sind _alle_ eingeführten Waren erst mal zoll- und EUSt-pflichtig. Von den Abgaben kann man sich aber, wie im Fall von Rückwaren z.B., auf Antrag befreien lassen. Man glaubt kaum, welcher Wert in der Behördenlogik auf diese subtilen Unterscheidungen gelegt wird. Die Entscheidung, ob es sich um eine Rückware handelt oder nicht, ist auch Ermessenssache des Zollbeamten, da gibt es Spielraum.

Im vorliegenden Fall dürften die Abgaben allerdings anfallen, aus dem von Dir angegebenen Grund.
 
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