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Hallo zusammen. Ich verstehe im Augenblick die ganze Diskussion nicht. Du, sturmfrei, schreibst im ersten Beitrag "laut Rechnung. . ." ist etwas gemacht worden. Wenn es eine Rechnung gibt mit den oben erwähnten Angaben, dann gibt es für diese Arbeiten und Dienstleitungen auch eine Garantie bzw. Gewährleistung. Dabei ist es unerheblich, ob der Wagen nach der Reparatur verkauft worden ist und jetzt jemandem anderen gehört als auf der Rechnung vielleicht steht. Also direkt die Werkstatt anschreiben oder anrufen.
Möglicherweise ist es ein Problem, dass die 200km entfernt ist. Aber da kann man dann versuchen, das die den Rücktransport übernehmen müssen. Falls die Werkstatt nichts machen will, dann mit einem Rechtsanwalt oder der Verbraucherzentrale sprechen.
Eventuell ist dieser Fall hier auch gut für eine Rückabwicklung, egal ob es ein Privatkauf gewesen ist. Aber das kann RA oder VB-Zentrale besser beurteilen als ich.
Möglicherweise ist es ein Problem, dass die 200km entfernt ist. Aber da kann man dann versuchen, das die den Rücktransport übernehmen müssen. Falls die Werkstatt nichts machen will, dann mit einem Rechtsanwalt oder der Verbraucherzentrale sprechen.
Eventuell ist dieser Fall hier auch gut für eine Rückabwicklung, egal ob es ein Privatkauf gewesen ist. Aber das kann RA oder VB-Zentrale besser beurteilen als ich.