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Ich habe etwas recherchiert und ein interessantes und aktuelles Urteil des Amtsgerichts München gefunden:
https://www.geldtipps.de/alltag/ver...auf-wenn-der-verkaeufer-falsche-angaben-macht
Die in der Verkaufsanzeige gemachten Beschreibungen müssen mit dem Fahrzeug übereinstimmen, auch wenn diese nicht nochmal explizit im Kaufvertrag vermerkt sind.
Bei mir stand u.a. alles funktioniert, Motor überholt, Kolben Ringe Pleuel, Zylinderkopfdichtung...
Mit Motor überholt wurde schon gelogen, dein Motor ist wenn überhaupt höchstens Teilreviediert. Ersichtbar aus den paar Teilen die verbaut wurden.