Schaltprobleme

Gerd...! Geeeerd...!!! :eek: :biggrin:

Tja, mein erster Gedanke dabei ist: das Öl fehlte offenbar (größtenteils) schon beim Verkauf, denn so viel Öl geht nicht so schnell und spurlos verloren. Ob der Händler das nun wußte oder nicht, dürfte für die Sachmängelhaftung nebensächlich sein - wenn er es denn als Händler und nicht im Auftrag des Vorbesitzers (das zeigt ja der Kaufvertrag) verkauft hat (bin aber kein Jurist)...
 
Also der Händler gibt zu, das er auch schon beim Ankauf des Fahrzeuges wusste, das es Geräusche im Leerlauf des Getriebes gab. Darüber hat er mich auch informiert. Das Getriebeöl hat er aber nicht kontrolliert - gibt er zu. Macht er nie, hat er gesagt.

Interessant ist, das er aber den Service Nr. 6 gemacht hat und hier auch einen Ölwechsel vorgenommen hat. Laut seiner Aussage aber nur einen Motorölwechsel. Vom Getriebeöl wusste er nichts.

Ich habe also faktisch ein Auto bei einem seriösen Händler gekauft, mit neuem Tüv/Au und aktuellen Service Nr. 6 laut Serviceheft. Da war auch ein Geräusch, das beim treten der Kupplung weg war. Laut Händler vermutete er ein defektes Ausrücklager.

Ergebnis: kein Getriebeöl im Fahrzeug (der Wagen ist 100% dicht. kein Tropfen Öl weder am Motor noch am Getrieb. Auch nach 500 km nicht.) und dadurch kapitaler Getriebeschaden.... Bin auch kein Anwalt, aber irgendwie habe ich das Gefühl das der Händler da nicht ganz aus der Haftung ist....
 
Das galube ich auch nicht, dass der Händler da aus der Haftung ist. Aber was weiß ich schon über die Fallstricke und Tücken der Rechtsprechung. Bin ja kein Jurist...
Bemerkenswert ist, wie sich der Defekt bemerkbar gemacht hat. Das Haken von Gängen kann ich einordnen. Geräusche auch. Warum Gänge aber auch spontan rausspringen - bei Ölmangel - ...Darüber denke ich jetzt 'mal nach.
Ansonsten: ich würde da sehr offensiv und selbstbewusst drauf drängen, dass der Händler die Sache in Ordnung bringt.
 
Also das Rausspringen der Gänge ist warscheinlich auf abgenützte Zahnräder und kaputte Synchronringe zurückzuführen. Ich lass mich jetzt gleich mal rechtlich beraten was die Juristen dazu sagen.... halte euch auf dem laufenden.
 
Also der Händler gibt zu, das er auch schon beim Ankauf des Fahrzeuges wusste, das es Geräusche im Leerlauf des Getriebes gab. Darüber hat er mich auch informiert.
Das ist gut - für dich.
Das Getriebeöl hat er aber nicht kontrolliert - gibt er zu. Macht er nie, hat er gesagt.
Das ist schlecht - für ihn. Denn:
...er aber den Service Nr. 6 gemacht hat und hier auch einen Ölwechsel vorgenommen hat. Laut seiner Aussage aber nur einen Motorölwechsel. Vom Getriebeöl wusste er nichts.
Das ist schlecht - für ihn.
Denn damit dürfte ggf. zusätzlich auch noch die Beweislast bei ihm liegen, dass das Auto zum Verkaufszeitpunkt mängelfrei (d.h. Öl im Getriebe) war.
Wie schon in dem anderen Thread beantwortet, sieht der mir vorliegende Serviceplan für den Service Nr. 2, 4, 6, 8 usw. (entspr. 30, 70, 110, 150, ... Tkm) nämlich die Ölstandskontrolle beim Schaltgetriebe vor.


Problematisch könnte es dabei nur werden, sollte er im Nachhinein doch behaupten, er hätte beim Service Nr. 6 doch das Getriebe geprüft und genug Öl darin gefunden - dann müsstest du wieder das Gegenteil beweisen und die sicher dir nur mündlich vorliegenden Aussagen des Händlers belegen - schriftlich hast du es sicher nicht, evtl. Zeugen bei den Gesprächen?
Oder, Juristen...?!
 
So, und jetzt noch der nächste Hammer: Er hat mir erzählt, er habe bei Heuschmid selber angefragt. Dieser hat ihm empfohlen einen Getrieberevision zu machen. War ihm aber zu teuer und er hat sich entschlossen das Fahzeug so zu verkaufen. Mit dem Hinweis auf Getriebegeräusche. Das hat er mir aber erst jetzt erzählt - nachdem ich einen Getriebeschaden habe!
 
@patapaya: kannst du mir den serviceplan zukommen lassen? als pdf vieleicht? habe ihn nicht und meinen anwalt wird das sicherlich interessieren.
 
Habe heute meinen 902 wieder bei Heuschmid abgeholt. Muss sagen: Bin super behandelt worden, Wagen wurde innerhalb einer Woche repariert (Montag abgegeben - Samstag fertig) und er fährt sich nun so gut wie noch nie. Schnurrt wie ein Kätzchen! Keine Geräuche mehr, straffe Schaltung und Kupplung sowie deutlich agileres Fahrverhalten.

Das Getriebe war absolut defekt. Habe mir die Teile angeschaut. Durchgeglüht und abgenutzt. Fast alle Gänge waren defekt. Manschetten, Synchronringe, Simmeringe - alles erledigt. Habe nun ein überholtes Gebrauchtgetriebe bekommen und die ersten 100 km waren einfach nur super.

Morgen bin ich beim Anwalt und werde ihm die Situation schildern. Bin gespannt was dabei rauskommt.
 
Kosten?

Was darf man denn für ein überholtes (gebr.) Getriebe inkl. Aus- und Einbau so rechnen...?
 
Was darf man denn für ein überholtes (gebr.) Getriebe inkl. Aus- und Einbau so rechnen...?

Bei nem 902 vermutlich knapp am wirtschaftlichen Totalschaden, weil selbst wenn die Kiste noch nen Tausi mehr Wert ist als dass das kostet, könnte es zur neverending Story werden beim nächsten Defekt, wenn man doch gerade erst 2.000 Flöhe in ein neues Getriebe...

Zur Händlerhaftung würde ich mal nahelegen den Kaufvertrag ganz genau anzusehen, steht da nämlich "Getriebegeräusche" drin ist der Händler raus aus der Nummer.
Zum Händler als Werkstatt wird es dann ähnlich difizil, erstens muss irgendwo geschrieben stehen dass er wirklich die komplette Inspektion gemäß Serviceplan gemacht hat und nicht nur eine "Durchsicht mit Ölwechsel" und dann muss man ihm auch noch nachweisen dass zu dem Zeitpunkt schon kein Öl mehr drin war, denn die ehemalige Dichtheit eines komplett zerlegten Getriebes dürfte auch schwierig in der Beweisführung werden.

Am aussichtsreichsten wäre da vermutlich eine Erklärung von Heuschmid zwecks der empfohlenen Revision, falls man ihm damit nachweisen könnte wirklich mehr als nur die Geräusche (die er ja erwähnt hat) über das Getriebe gewusst zu haben oder empfiehlt Heuschmidt bei Getriebegeräuschen immer gleich mal pauschal eine komplette Revision?

Ich vermute da leider, dass ein Richter schon das Erwähnen der Getriebegeräusche beim Kauf als Vertragsgrundlage sieht, durch die der Kunde mit einem defekten Getriebe rechnen musste, weil es steht ja zudem die Frage im Raum, ob das Getriebe mit Öl nachfüllen zum Zeitpunkt des Kaufs überhaupt noch zu retten gewesen wäre oder schon da zu stark geschädigt war falls da dann wirklich kein Öl drin war.
 
Also grob so ca. 2.500 zzgl. Steuer inkl. Einbau, Teile, Gebrauchtteilgarantie. Geht sicherlich auch billiger. Habe das Auto abgegeben und Tip-Top wieder abgeholt. Beim Schrauber um die Ecke kann man sicherlich noch ein paar Euro sparen. Vorrausgesetzt er hat ein Getriebe das er einbauen kann. Ist bei Turb-Getrieben ja auch nicht einfach.

Meins war halt total hinüber. innen drin komplett blau gelaufen. Da war nichts mehr zu retten... Alles in allem ein teuerer Spaß. Bei mir ist die Substanz aber erstklassig und ich will das Auto noch lange fahren, deswegen habe ich es machen lassen.
 
Hi

ich meine für die Kupplung sind etwas über 4h als Richtwert angegen. Getriebe also vergleichbar da hier das Schaltgestänge neu eingestellt werden sollte. Bei mir habe ich gleich die Ölwannenkontrolle mitmachen lassen, dauerte dann etwas länger. Multiplizieren mit dem Stundensatz deiner Werkstatt.

Getriebe ist die Spanne sehr breit zwischen ungeprüftem vom Schrott bis neues von Saab. Ich würde mal bei Elferink anrufen.

Flemming
 
Das ist doch mal eine Hausnummer....

Jedoch etwas zuviel für mein Hobbybudget. Ich versuchs mal bei einem Getriebe/Motoren Profil in Hanover. Ist auf Saab spezialisiert. Elferink werde ich auchmal kontaktieren. Mein Getriebe ist ja nicht defekt, jedoch bei 227Tkm und anstehender Kupplungsoperation würd ich's halt gern Tauschen. :cool:

Oder hat jemand von euch ein "GUTES" FM55 505 rumliegen?? :biggrin::biggrin:

Olwannenkontrolle werde ich übrigens bei dem Aufriss auch gleich mitmachen.
 
Hä? Warum dass? Neues Öl rein und gut ist. Meins läuft wie eine eins und schaltet sich auch besser. Warum jetzt schon tauschen wenn nix dran ist?
 
Hä? Warum dass? ...... Warum jetzt schon tauschen wenn nix dran ist?


Naja, ich sollte vielleicht besser schreiben, daß es sich schon etwas ungenau schalten läßt. Da ich mir dann jetzt die Arbeit machen werde um die Kupplung zu tauschen, wird wohl ein AT-Getriebe (gebraucht) rein kommen. Das "Alt-"Teil kommt entweder in den Keller oder in die Bucht....:rolleyes:

Dein Tip mit Elferink ist übrigens richtig gut.....:beer:
 
Wie viel Öl ist denn noch drin? Bevor du tauscht, füll dass noch mal auf (bis es aus der Kontrollbohrung läuft) und horch dann noch mal. Vielleicht ist nur zu wenig zu altes Öl drin und zusätzlich das Schaltgestänge an irgend einem Teil ausgeleiert und/oder nicht mehr sauber justiert, was gar nicht so selten ist.

CU
Flemming
 
Joa, Ölstand sollte ich vielleicht mal kontrollieren.. :hmmmm:

Aber ich möcht halt auch ein AT Getriebe haben... Der Schrauberdrang will auch befriedigt werden:biggrin::biggrin:

Ich sollte vielleicht erwähnen, daß der 9³er ein reines Hobby-Fahrzeug ist. :cool: Das erklärt vielleicht so manches :rolleyes:
 
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