patapaya
Moderator
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Gerd...! Geeeerd...!!!
Tja, mein erster Gedanke dabei ist: das Öl fehlte offenbar (größtenteils) schon beim Verkauf, denn so viel Öl geht nicht so schnell und spurlos verloren. Ob der Händler das nun wußte oder nicht, dürfte für die Sachmängelhaftung nebensächlich sein - wenn er es denn als Händler und nicht im Auftrag des Vorbesitzers (das zeigt ja der Kaufvertrag) verkauft hat (bin aber kein Jurist)...
Tja, mein erster Gedanke dabei ist: das Öl fehlte offenbar (größtenteils) schon beim Verkauf, denn so viel Öl geht nicht so schnell und spurlos verloren. Ob der Händler das nun wußte oder nicht, dürfte für die Sachmängelhaftung nebensächlich sein - wenn er es denn als Händler und nicht im Auftrag des Vorbesitzers (das zeigt ja der Kaufvertrag) verkauft hat (bin aber kein Jurist)...