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Kiel – Vier Monate nach einer halsbrecherischen Verfolgungsjagd im Pkw mit Einsatz einer Schusswaffe auf der Autobahn zwischen Kiel und Neumünster musste sich gestern ein 21-Jähriger vor Gericht verantworten. Über eine Strecke von rund 20 Kilometern hatte der Drängler einen anderen Autofahrer zu überholen versucht.
Als es ihm gelang, bremste er den Zeugen aus und beschoss ihn mit einer Schreckschusspistole. Wegen Nötigung und Bedrohung verurteilte das Kieler Amtsgericht den mehrfach vorbestraften Kieler zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Als Auflage für die zweijährige Bewährungszeit muss der Angeklagte 800 Euro Geldbuße in Raten von jeweils 50 Euro abstottern. Sein Führerschein war bereits unmittelbar nach dem Vorfall eingezogen worden. Jetzt bleibt die Fahrerlaubnis für weitere 21 Monate gesperrt.
Vor Gericht ließ sich der Gelegenheitsarbeiter, der als Jugendlicher eine Fliesenlegerlehre abgebrochen hatte und straffällig geworden war, wegen Krankheit entschuldigen. Weil der türkische Staatsbürger nur eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt hatte, wollte ihn der Richter zunächst vorführen lassen.
Auf Anregung der Verteidigung wurde der nach Aktenlage geständige Kieler jedoch in Abwesenheit per Strafbefehl verurteilt.
Seinem Anwalt hatte der 21-Jährige erklärt, er sei von dem später beschossenen Zeugen provoziert worden. Offenbar hatte ihn der 52-jährige Mitarbeiter im öffentlichen Dienst kurz nach Beginn der Autobahn daran gehindert, rechts zu überholen: Mit seinem 185 PS starken Saab Turbo hatte der Zeuge nach eigener Darstellung kurz beschleunigt und den Fahrer des offensichtlich getunten Golf III hinter sich gelassen.
Als der Saab-Fahrer später verkehrsbedingt langsam fahren musste, holte ihn der junge Heißsporn ein, fuhr unter Einsatz der Lichthupe extrem dicht auf ("Ich konnte seine Scheinwerfer nicht mehr sehen", so beschrieb es der Zeuge vor Gericht) und versuchte erneut zu überholen. Dies gelang ihm unmittelbar an der Einmündung der Autobahn 215 in die A 7 kurz vor Neumünster. Hier rächte sich der Golf-Fahrer, indem er den Zeugen mehrfach ausbremste.
Als beide Fahrzeuge auf gleicher Höhe fuhren, ließ der Angeklagte die Beifahrerscheibe herab und gab am ausgestreckten Arm zwei Schüsse auf den Zeugen ab. Der wollte ursprünglich nach Hamburg, flüchtete aber in die Ausfahrt Neumünster Nord, um den Verfolger abzuschütteln. Der Angeklagte drehte erst ab, als sich der Saab-Fahrer auf das Gelände der Autobahnpolizei rettete.
"Es war wie in einem schlechten Film", erinnerte sich der Zeuge gestern am Rande des Prozesses.
Die kurz hintereinander abgegebenen Schüsse hätten einen infernalischen Krach gemacht. Dass es sich um eine Schreckschusspistole handelte, habe er nicht wahrnehmen können: "Ich hatte Todesangst und fuhr um mein Leben."
Kurze Zeit nach dem Vorfall am 2. Juni dieses Jahres wurde der Schütze, dessen Kennzeichen sich der Zeuge nach dieser Aktion gemerkt hatte, bei Kaltenkirchen festgenommen. Neben seiner Schreckschusspistole "Magnum 2000" beschlagnahmte die Polizei ein 22,5 Zentimeter langes Messer. Von Thomas Geyer
nordClick/Kieler Nachrichten vom 30.08.2005 01:00
Quelle: http://www.kn-online.de/news/archiv/?id=1704076
Als es ihm gelang, bremste er den Zeugen aus und beschoss ihn mit einer Schreckschusspistole. Wegen Nötigung und Bedrohung verurteilte das Kieler Amtsgericht den mehrfach vorbestraften Kieler zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Als Auflage für die zweijährige Bewährungszeit muss der Angeklagte 800 Euro Geldbuße in Raten von jeweils 50 Euro abstottern. Sein Führerschein war bereits unmittelbar nach dem Vorfall eingezogen worden. Jetzt bleibt die Fahrerlaubnis für weitere 21 Monate gesperrt.
Vor Gericht ließ sich der Gelegenheitsarbeiter, der als Jugendlicher eine Fliesenlegerlehre abgebrochen hatte und straffällig geworden war, wegen Krankheit entschuldigen. Weil der türkische Staatsbürger nur eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt hatte, wollte ihn der Richter zunächst vorführen lassen.
Auf Anregung der Verteidigung wurde der nach Aktenlage geständige Kieler jedoch in Abwesenheit per Strafbefehl verurteilt.
Seinem Anwalt hatte der 21-Jährige erklärt, er sei von dem später beschossenen Zeugen provoziert worden. Offenbar hatte ihn der 52-jährige Mitarbeiter im öffentlichen Dienst kurz nach Beginn der Autobahn daran gehindert, rechts zu überholen: Mit seinem 185 PS starken Saab Turbo hatte der Zeuge nach eigener Darstellung kurz beschleunigt und den Fahrer des offensichtlich getunten Golf III hinter sich gelassen.
Als der Saab-Fahrer später verkehrsbedingt langsam fahren musste, holte ihn der junge Heißsporn ein, fuhr unter Einsatz der Lichthupe extrem dicht auf ("Ich konnte seine Scheinwerfer nicht mehr sehen", so beschrieb es der Zeuge vor Gericht) und versuchte erneut zu überholen. Dies gelang ihm unmittelbar an der Einmündung der Autobahn 215 in die A 7 kurz vor Neumünster. Hier rächte sich der Golf-Fahrer, indem er den Zeugen mehrfach ausbremste.
Als beide Fahrzeuge auf gleicher Höhe fuhren, ließ der Angeklagte die Beifahrerscheibe herab und gab am ausgestreckten Arm zwei Schüsse auf den Zeugen ab. Der wollte ursprünglich nach Hamburg, flüchtete aber in die Ausfahrt Neumünster Nord, um den Verfolger abzuschütteln. Der Angeklagte drehte erst ab, als sich der Saab-Fahrer auf das Gelände der Autobahnpolizei rettete.
"Es war wie in einem schlechten Film", erinnerte sich der Zeuge gestern am Rande des Prozesses.
Die kurz hintereinander abgegebenen Schüsse hätten einen infernalischen Krach gemacht. Dass es sich um eine Schreckschusspistole handelte, habe er nicht wahrnehmen können: "Ich hatte Todesangst und fuhr um mein Leben."
Kurze Zeit nach dem Vorfall am 2. Juni dieses Jahres wurde der Schütze, dessen Kennzeichen sich der Zeuge nach dieser Aktion gemerkt hatte, bei Kaltenkirchen festgenommen. Neben seiner Schreckschusspistole "Magnum 2000" beschlagnahmte die Polizei ein 22,5 Zentimeter langes Messer. Von Thomas Geyer
nordClick/Kieler Nachrichten vom 30.08.2005 01:00
Quelle: http://www.kn-online.de/news/archiv/?id=1704076