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Sagen wir mal so: Wenn da jemand einmalig sein eigenes, privates, Lager auflöst, ist das ja alles im Rahmen und selbst steuerlich völlig legal. Wenn z.B. ich mich jetzt in geistiger Umnachtung von meinen SAABs trennen, und dann den Inhalt meiner Regale jeweils Teil für Teil auf den Markt werfen würde, wäre das sicher nicht weniger, und nach §23 1) 2. EStG trotzdem absolut steuerfrei und eben auch rechtlich gesehen tatsächlich 'privat'.(übrigens hat er mittlerweile für über 5500€ teile von allen Autos im Angebot- Zahlreiche nach meiner letzten Mail an ihn eingestellt)
Und falls ich den Kram bis zu meinem Ende behalte, und meine Kinder das Zeug dann in ein paar Jahrzehnten verkaufen müssen, kann es sicher auch passieren, dass sie sich, trotz ordentlicher Sortierung und Excel-Liste zumindest für die NOS-Teile, auch mal bei einer Zuordnung vertun, falls sie bis dahin nichtg selbst tief genug in die Materie eingestiegen sind. Auch das wäre dann, mangels Vorsatz, kein Betrug.
Insofern kommt es also schon auf ein paar Umstände mehr an, um solche Verkäufe zu beurteilen.
Aber wenn sich jemand auf eine fundierte Mängelanzeige nicht ordentlich meldet, und für eine saubere Nacherfüllung oder eben auch Rückabwicklung sorgt, ist das natürlich eine andere Geschichte.
Ebenso, wenn sich jemand der Art und dem Umfange nach eben nicht wirklich nur 'privat' damit beschäftigt, sondern eher schon seinen Lebensunterhalt daraus bestreitet.