Spoilerlippe 900-1 T

(übrigens hat er mittlerweile für über 5500€ teile von allen Autos im Angebot- Zahlreiche nach meiner letzten Mail an ihn eingestellt)
Sagen wir mal so: Wenn da jemand einmalig sein eigenes, privates, Lager auflöst, ist das ja alles im Rahmen und selbst steuerlich völlig legal. Wenn z.B. ich mich jetzt in geistiger Umnachtung von meinen SAABs trennen, und dann den Inhalt meiner Regale jeweils Teil für Teil auf den Markt werfen würde, wäre das sicher nicht weniger, und nach §23 1) 2. EStG trotzdem absolut steuerfrei und eben auch rechtlich gesehen tatsächlich 'privat'.
Und falls ich den Kram bis zu meinem Ende behalte, und meine Kinder das Zeug dann in ein paar Jahrzehnten verkaufen müssen, kann es sicher auch passieren, dass sie sich, trotz ordentlicher Sortierung und Excel-Liste zumindest für die NOS-Teile, auch mal bei einer Zuordnung vertun, falls sie bis dahin nichtg selbst tief genug in die Materie eingestiegen sind. Auch das wäre dann, mangels Vorsatz, kein Betrug.
Insofern kommt es also schon auf ein paar Umstände mehr an, um solche Verkäufe zu beurteilen.

Aber wenn sich jemand auf eine fundierte Mängelanzeige nicht ordentlich meldet, und für eine saubere Nacherfüllung oder eben auch Rückabwicklung sorgt, ist das natürlich eine andere Geschichte.
Ebenso, wenn sich jemand der Art und dem Umfange nach eben nicht wirklich nur 'privat' damit beschäftigt, sondern eher schon seinen Lebensunterhalt daraus bestreitet.
 
Excel-Listen? Vorbildlich.
Hätte ich auch gerne...:redface:
 
Hast du auch schon Teile gekauft, von denen du im Nachhinein festgestellt hast, dass du sie schon liegen hattest? :redface::rolleyes:
 
Kommt bei Kleinigkeiten schon mal vor....
 
Hast du auch schon Teile gekauft, von denen du im Nachhinein festgestellt hast, dass du sie schon liegen hattest? :redface::rolleyes:
Sehr oft, und im vollen Bewußtsein, dies zu tun.
Wenn von Teilen, welche ich als bevorratungswürdig erachte, der letzte Satz oder das letzte Teil verbaut werden soll, muss natürlich zewitgleich auch wieder eine Bestellung raus.
Aber es ist mir tatsächlich auch schon passiert, dass ich etwas geordert und im Nachinein festgestellt habe, dass ich davon 3 Stk liegen habe. Dies bisher immer nur dann, wenn ich nur nach einer, statt allen kompatiblen, TeileNr'n gesucht habe. Zum großen Teil habe ich inzwischen die Alternativ-Nummern mit unter 'Bemerkung' stehen, so dass die String-Suche sie auch brav findet. Es gibt aber auch immer noch Teile, die ich aus vor der Lagerübernahme 2008 (das waren, incl. 'Fremdmodellreihen-Teilen', rd. 1T Positionen, und rd. 3 Wochen Arbeit!), als dann auch die Excel-Liste entstand, habe, und die ich dann immer mal mit nachliste, wenn sie mir auffallen.
Aber was aus Schlachtungen herum liegt, ist natürlich (?) nicht mit gelistet. Da hilft nur die Erinnerung, was die Schlachtis so an sich hatten, und was davon schon verbaut wurde.
 
Wenn von Teilen, welche ich als bevorratungswürdig erachte, der letzte Satz oder das letzte Teil verbaut werden soll, muss natürlich zewitgleich auch wieder eine Bestellung raus.
Das war nicht gemeint, sondern das NichtmehrdarandenkendassdasTeilschonirgendwoliegt, denn manchmal ist absehbar, dass was gewechselt werden muss, die Teile werden bei einer anstehenden Bestellung gleich mitgekauft - und dann zieht sich die Aktion doch noch so lange hin, dass man dann nicht mehr daran denkt, dass die Teile schon bereitliegen. Aber du hast natürlich recht, bei Verschleißartikeln handhabe ich das auch so.
"Erschwerend" kommt bei 900II und 9-5 im Fuhrpark dazu, dass viele Teile für beide passen, und wenn man dann nicht in beiden Kisten nachsieht... :redface:
 
Sagen wir mal so: Wenn da jemand einmalig sein eigenes, privates, Lager auflöst, ist das ja alles im Rahmen und selbst steuerlich völlig legal. Wenn z.B. ich mich jetzt in geistiger Umnachtung von meinen SAABs trennen, und dann den Inhalt meiner Regale jeweils Teil für Teil auf den Markt werfen würde, wäre das sicher nicht weniger, und nach §23 1) 2. EStG trotzdem absolut steuerfrei und eben auch rechtlich gesehen tatsächlich 'privat'.
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ja, aber da ist alles in "beamtisch" beschrieben u. im nächsten Absatz unter 3. ergeben sich schon weiter möglich Einschränkungen die dann doch wieder zur Steuerpflicht führen können. Das ist leider oft Auslegungssache. Private haben aber in der Regel das Glück, gegenüber eines Gewerbetreibenden keine Steuerprüfung vor Ort zu bekommen.
 
"Erschwerend" kommt bei 900II und 9-5 im Fuhrpark dazu, dass viele Teile für beide passen, und wenn man dann nicht in beiden Kisten nachsieht... :redface:
Ist bei 900 und 9k ja nicht soooo anders. Aber da gibt es bei mir eine klare Lagerregel: Was zum 900er paßt, liegt in einer 900er-Kiste - egal, ob das Teil auch im 9k verbaut ist.
Aber ich will nicht behaupten, dass ein kein Teil gäbe, was nicht evtl. doch falsch einsortiert ist. Immerhin hat meine Neu- & NOS-Teileliste knapp 600 Positionen.
... u. im nächsten Absatz unter 3. ergeben sich schon weiter möglich Einschränkungen die dann doch wieder zur Steuerpflicht führen können.
Meinst Du "(1) 3." oder "(3)"? Ich sehe jedoch bei beidem keinen Ansatzpunkt, welcher meinem o.g. Ansatz entgegen steht.
 
Sagen wir mal so: Wenn da jemand einmalig sein eigenes, privates, Lager auflöst, ist das ja alles im Rahmen und selbst steuerlich völlig legal. Wenn z.B. ich mich jetzt in geistiger Umnachtung von meinen SAABs trennen, und dann den Inhalt meiner Regale jeweils Teil für Teil auf den Markt werfen würde, wäre das sicher nicht weniger, und nach §23 1) 2. EStG trotzdem absolut steuerfrei und eben auch rechtlich gesehen tatsächlich 'privat'.
Und falls ich den Kram bis zu meinem Ende behalte, und meine Kinder das Zeug dann in ein paar Jahrzehnten verkaufen müssen, kann es sicher auch passieren, dass sie sich, trotz ordentlicher Sortierung und Excel-Liste zumindest für die NOS-Teile, auch mal bei einer Zuordnung vertun, falls sie bis dahin nichtg selbst tief genug in die Materie eingestiegen sind. Auch das wäre dann, mangels Vorsatz, kein Betrug.
Insofern kommt es also schon auf ein paar Umstände mehr an, um solche Verkäufe zu beurteilen.

Aber wenn sich jemand auf eine fundierte Mängelanzeige nicht ordentlich meldet, und für eine saubere Nacherfüllung oder eben auch Rückabwicklung sorgt, ist das natürlich eine andere Geschichte.
Ebenso, wenn sich jemand der Art und dem Umfange nach eben nicht wirklich nur 'privat' damit beschäftigt, sondern eher schon seinen Lebensunterhalt daraus bestreitet.


Noch was vom Finanzamt:

Was viele Ebay-Händler nicht wissen: Die Grenze zwischen steuerfreien Privatverkäufen und steuerpflichtigem Handel ist fließend. Allein die Behauptung, privat zu handeln, oder ein Online-Auftritt als Privatperson schützt den Ebay-Anbieter nicht. Doch ab wann gilt ein Verkäufer als Profi?

Faustformel: Wer Wohnung oder Keller entrümpelt und alte Schätze gegen Höchstgebot versteigert, ist Privatverkäufer und bleibt steuerfrei. Darunter fallen Kleidung, Möbel, Fernseher, Spielkonsolen. Sogar wer das eigene Auto oder die geerbte Sammlung verkauft, muss dem Staat kein Geld überweisen. Wie bei gelegentlichen Flohmarkt-Einnahmen lässt der Fiskus diesen Kleinhandel unter Privatleuten zu, auch wenn Einnahmen erzielt werden.

Als unternehmerisch bewertet das Finanzamt dagegen dauerhaft ertragreiche oder gewinnbringende Geschäfte. Ab etwa 40 Verkäufen in wenigen Monaten kann es kritisch werden. Die Gerichte entscheiden immer nur im konkreten Einzelfall.

Indizien für ein Gewerbe: Hinweise auf ein Gewerbe liegen vor bei regelmäßigem Handel, hohen Umsätzen, Verkauf von gleichartigen Sachen oder Neuware, Verkauf für Dritte oder aufwendig platzierten Angeboten. Dabei spielt es keine Rolle, ob tatsächlich Gewinn erwirtschaftet wird. Jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen ist gewerblich.

Steuerfalle 3: Wiederverkauf
Aber auch private Händler müssen an das Finanzamt denken. Haben sie die verkauften Gegenstände extra für den Wiederverkauf erworben, stuft das Finanzamt den Verkauf als gewerbsmäßig ein und verlangt Steuern. Auch wer vor Weihnachten eine Spielkonsole kauft, um sie mit Gewinn zu den Festtagen wieder zu verkaufen, muss das in seiner Steuererklärung in der Anlage „SO“ für sonstige Einkünfte als privates Veräußerungsgeschäft angeben. Dabei muss er den Gewinn sowie Preis und Datum von Anschaffung und Verkauf eintragen.

soll nicht nur für Ebay gelten
 
...40 Verkäufen in wenigen Monaten...
Mit Saabteilen? Sorry, aber: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: Da musst die Sachen schon verschenken, sonst kommst nie im Leben auf "40 in wenigen Monaten". Aber das sind ja dann keine Verkäufe :rolleyes:

Ich denke dieses Land hat andere Probleme, als ein paar Privatverkäufe von 30 Jahre alten Autoteilen ...

http://www.n-tv.de/wirtschaft/Ich-moechte-die-Frage-nicht-beantworten-article19706230.html

https://www.welt.de/wirtschaft/article169441495/Warum-die-EU-Amazon-Co-nicht-zu-fassen-bekommt.html

http://www.focus.de/finanzen/videos...ls-kleine-kapitalgesellschaft_id_5016330.html

usw. usw. ... Mal das große Ganze im Auge behalten, bevor man anfängt die Krümel im Sandhaufen zu zählen :top:
 
Noch was vom Finanzamt:
Warum verlinkst Du nicht einfach die Quelle, sondern kopierst hier einfach Texte? Da ist übrigens auch Copyright drauf - wenn Du hier schon wahllos Menschen kriminelle Machenschaften unterstellst, solltest Du Dich wenigstens selber an die Gesetze halten....:rolleyes:
...aber sind ja immer die anderen schuld...
 
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