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mein beileid.
allerdings wozu ein gutachten? der fahrer des anderen fahrzeugs ist doch nicht bekannt (leider zudem fraglich ob der überhaupt schuld hat). und die privathaftpflicht des bruders zahlt nicht bei autounfällen, wenn der halter den wagen einem anderen fahrer überläßt. der halter hat für entsprechenden versicherungsschutz (vollkasko) für das auto zu sorgen, wenn gewünscht.
allerdings wozu ein gutachten? der fahrer des anderen fahrzeugs ist doch nicht bekannt (leider zudem fraglich ob der überhaupt schuld hat). und die privathaftpflicht des bruders zahlt nicht bei autounfällen, wenn der halter den wagen einem anderen fahrer überläßt. der halter hat für entsprechenden versicherungsschutz (vollkasko) für das auto zu sorgen, wenn gewünscht.