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die schönen neuen Kotflügel ! - manchmal erscheint einem das Schicksal geradezu hinterhältig
das ist hier anders.....wobei die Annahme des angebotenen Verwarngeldes quasi einem Schuldeingeständnis gleichkommt und eine anderslautende Rechtsauffassung durchzusetzen im Nachhinein erheblich erschwert. Man sollte das Verwarngeld ablehnen und gegen die folgende Anzeige Rechtsmittel einlegen. Hier wohl zu spät.Ja, dass das kommen kann, ist mir schon klar - aber ich hab noch nie erlebt, dass das vor Ort abkassiert wurde. Da gibt es immer nur das Kärtchen mit der Vorgangsnummer - mehr nicht.